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Vorlage - VO/09950/22  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushalt 2022; Teilhaushalte, Ergebnishaushalte, Investitionen und Produkte im Baudezernat, Bereich 74 Grünplanung, Friedhöfe und Forsten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Uta Hesebeck
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Entscheidung
21.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Bereich 74 ist für sämtliche öffentliche Grünanlagen der Hansestadt, einschließlich der Friedhöfe und Forsten zuständig.

 

Das Leistungsfeld umfasst unter anderem die Gestaltung klassischer Parkanlagen, öffentlicher Grünflächen und Innenhöfe, Spiel- und Bolzplätze, Skateanlagen, Freiflächen an Schulen, Kitas, Schulhöfen, von allen städtischen Gebäuden und Liegenschaften, Sportanlagen, Straßenbegleitgrün sowie naturschutzfachliche Ausgleichsflächen. Neben Aufgaben zur Entwicklung und Unterhaltung vorhandener Anlagen bilden planerische Tätigkeiten zur Neu- und Umgestaltung aller städtischen Grünflächen den Schwerpunkt.

 

Ein Großteil der Leistungen wird als Dienstleistung für Tätigkeiten in Sanierungs- und Neubaugebieten, Fördermaßnahmen, Spenden/ Sponsoring sowie für andere Fachbereiche des Baudezernats erbracht. Der Haushaltsplan bildet diese Aufgaben nicht unmittelbar ab, da die entsprechenden Mittel in den jeweiligen Fach-/ Bereichen verwaltet werden.

 

Die selbstverwalteten Finanzmittel werden im Teilhaushalt 74000 dargestellt, unterteilt in einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt.

 

Der Teilergebnisplan 74000 setzt sich aus den Produkten 551001 Grünanlagen, 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Produkt 555001 Forsten Hansestadt Lüneburg zusammen. Er beinhaltet u.a. Maßnahmen zur Unterhaltung der Grünanlagen, gutachterliche Leistungen und Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung (z.B. Baumpflanzaktionen und Entsiegelungsmaßnahmen).

 

Die größte Position im Teilergebnisplan sind die monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Wirtschaftsplan an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL).

 

Die Investitionen, die durch den Bereich 74 umgesetzt werden sollen, befinden sich im Teilfinanzplan 74000. Sie umfassen Wegebaumaßnahmen, die Grundsanierung von Spielplätzen, die Anlage von Gräbern oder Ersatz-/ Beschaffungen von Fahrzeugen.

 

Zu dem Teilhaushalt 74000 wird in der Sitzung vorgetragen.

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Bereich Forsten

Durch die mechanisierte Holzernte findet zwar ein Eingriff in die Natur statt (-), aber es wird das Ziel der Nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder (Aufhalten der Bodenverschlechterung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt usw.) verfolgt (+).

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Bereich Grünplanung

Sicherstellung von Grünflächen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

Bereich Forsten

Erreichung einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

Bereich Grünplanung

Modernisierung der vorh. Infrastruktur/Spielplätze

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr im Bereich Forsten und Grünflächen

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr bei Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Forsten, Friedhöfe und Grünflächen

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.


c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant. Sie findet erst Berücksichtigung bei Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   114

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

Insgesamt für den o.g. Teilfinanz- und Teilergebnisplan gemäß HH-Plan Entwurf 2022

   Konsumtiv 3.204.800 €

   Investiv    781.000 €

c)  an Folgekosten: ./.

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

Teilhaushalt 74000 / Produkt 551001, 553001, 555001

Kostenstellen / Kostenträger: diverse

Haushaltsjahr:   2022

e)  mögliche Einnahmen:

Insgesamt für den o.g. Teilfinanz- und Teilergebnisplan gemäß HH-Plan Entwurf 2022

   Konsumtiv 1.590.400 €

   Investiv    315.000 €

Anlagen:

Anlage 1 Haushalt 2022 Teilergebnisplan B74

Anlage 2 Haushalt 2022 Investitionsprogramm B74

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Haushalt 2022 Teilergebnisplan 74 (304 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Haushalt 2022 Investitionsprogramm B74 (194 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsplanentwurf 2022 für die Teilfinanzpläne und die Teilergebnispläne im Baudezernat wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen wird empfohlen.