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Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf 2022 setzt sich aus dem in Teilhaushalte gegliederten Gesamthaushalt und einem produktorientierten Ergebnishaushalt zusammen. Die Teilhaushalte im Baudezernat sind unterteilt in einen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt.
Für die nachstehenden Bereiche im Baudezernat bestehen folgende Teilergebnispläne:
- Teilergebnisplan 06000 Bauverwaltungsmanagement - Teilergebnisplan 60010 Stadtentwicklung - Teilergebnisplan 63000 Bauaufsicht, Denkmalpflege - Teilergebnisplan 72000 Straßen- und Ingenieurbau
Die Übersicht der Teilergebnispläne ist als Anlage 1 beigefügt
06 Bauverwaltungsmanagement Das Team Stadtsanierung der Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement ist zuständig für die vier Sanierungsgebiete in der Hansestadt Lüneburg. Aufgabe ist es, mit Hilfe von einzuwerbenden Städtebauförderungsmitteln städtebauliche Missstände abzubauen, indem sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen initiiert und umgesetzt werden. Der Ergebnishaushalt der Sanierungsstelle umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Hierzu gehören die Kosten für die beiden Quartiersmanager in den Programmkulissen "Sozialer Zusammenhalt", die Kosten für Stadtteilfeste, für die beiden Verfügungsfonds sowie Bewirtschaftungskosten und verschiedene Planungskosten.
Bei den Erträgen handelt es sich um die anteiligen Städtebauförderungsmittel für die
Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 376.800 €. Dem stehen Erträge in Höhe von 231.000 € gegenüber. Somit verbleibt ein Netto-Aufwandsvolumen im Ergebnishaushalt in Höhe von 145.800 €.
Dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanes können die geplanten Investitionen entnommen werden.
Das Gesamtinvestitionsvolumen der Sanierungsstelle beträgt für das Jahr 2022 3.248.000 €. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus Städtebauförderungsmitteln in Höhe von insgesamt 1.796.000 € errechnet sich ein Netto-Ausgabevolumen in Höhe von 1.452.000 €. Die Verteilung auf die verschiedenen Sanierungsgebiete wird im Rahmen der Sitzung erläutert.
FB 6 Stadtentwicklung / Bauaufsicht Der Fachbereich Stadtentwicklung setzt sich zusammen aus dem Bereich 61 Stadtplanung und dem Bereich 63 Bauaufsicht und Denkmalpflege.
Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und -gestaltung. Aufgabe der Stadtplanung ist die Aufstellung von Bauleitplänen, Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten und Entwürfen im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Infrastrukturzusammenhänge.
In diesem Haushaltsjahr sind insbesondere Haushaltsmittel für die planerische Grundlage der Feuerwache - Ost und die städtebauliche Gestaltung des ehemaligen Exerzierplatzes „Adolph-Kolping-Straße“ vorgesehen.
Bebauungspläne werden für Teile des Stadtgebietes aufgestellt und sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Sie werden vom Rat als Satzung beschlossen und sind die Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen.
Baugenehmigungsverfahren dienen der präventiven Kontrolle wesentlicher Bauvorhaben und geben Sanktionen gegen rechtswidriges Bauen vor. Die Prüfung und Erteilung von Genehmigungen im Verfahren ist die Hauptaufgabe des Bereiches 63 - Bauaufsicht. Bei großen Bauvorhaben z. B. der Sportarena werden die Baumaßnahmen über mehrere Jahre betreut.
Die Erträge setzen sich zusammen aus Verwaltungsgebühren, Baugenehmigungsgebühren und Statikgebühren, wobei die Prüfstatikgebühren als „durchlaufender Posten“ zu betrachten sind. Die Prüfstatiker stellen dem FB 6 die Gebühren in Rechnung, diese werden dann von der Bauaufsicht dem Bauherrn in Rechnung gestellt. Grundsätzlich haben Bauaufsichtsbehörden darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. In der Hansestadt Lüneburg ist eine Vielzahl von denkmalgeschützten Gebäuden zu erhalten, hier bestehen vielfältige Zusammenhänge zwischen dem Bauordnungsrecht (NBauO) und dem Denkmalschutzgesetz. Zu den geschilderten Aufgaben der Bauaufsicht kommt noch die Überwachung und Bearbeitung eines großen Senkungsgebietes der westlichen Altstadt hinzu.
B 72 Straßen- und Ingenieurbau Das Aufgabengebiet des Bereiches Straßen- und Ingenieurbau umfasst die Sicherstellung
Der Bereich Straßen- und Ingenieurbau unterhält ein Straßennetz mit einer Gesamtlänge
Gleiches gilt für die Brücken und Ingenieurbauwerke. Die Hansestadt Lüneburg trägt die
Der Ergebnishaushalt des Bereiches Straßen- und Ingenieurbau umfasst demnach im Wesentlichen die Aufwendungen zur baulichen Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze, Radwege sowie Brücken und Ingenieurbauwerke und die Abschläge an die LUNA.
Zu den Erträgen gehören die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die Verwaltungsgebühren aus Genehmigungsverfahren und Erstattungen vom Land und Landkreis.
Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 2.312.600 Euro, dass sich aus dem Anteil für den Vertrag der LUNA in Höhe von 1.630.000 Euro und dem Anteil für alle Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 682.600 Euro zusammensetzt. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 257.300 Euro.
Die Aufteilung bei den Unterhaltungsmaßnahmen ist in Anlage 2 dargestellt.
Das geplante Investitionsvolumen des Bereiches Straßen- und Ingenieurbaus beträgt für das Jahr 2022 insgesamt 5.583.000 Euro. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus
Die Investitionsmaßnahmen vom Bereich Straßen- und Ingenieurbau können der Anlage 4 entnommen werden.
Die Ansätze werden in der Ausschusssitzung ausführlich erläutert.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr bei Umsetzung von Baumaßnahmen.
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie) □ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant. Sie findet erst Berücksichtigung bei Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 401 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Insgesamt für die o.g. Teilergebnis- und Teilfinanzpläne gem. HH-Plan Entwurf 2022 Konsumtiv 3.742.000 € Investiv 8.831.000 € c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert: Inhalt der Finanzberatungen Teilhaushalt / Kostenstelle / Produkte / Kostenträger diverse Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen: Insgesamt für die o.g. Teilergebnis- und Teilfinanzpläne gem. HH-Plan Entwurf 2022 Konsumtiv 1.798.600 € Investiv 3.348.400 €
Anlagen: Anlage 1: Übersicht der Teilergebnispläne der Bereiche 06, 61, 63 und 72 Anlage 2: Übersicht über die Aufteilung der Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich 72 Anlage 3: Übersicht Investitionsprogramm 06 Bauverwaltungsmanagement Bereich Stadtsanierung Anlage 4: Übersicht Investitionsprogramm Bereich 72 Straßen- und Ingenieurbau Beschlussvorschlag: Der Haushaltsplanentwurf 2022 für die Teilfinanzpläne und die Teilergebnispläne im Baudezernat wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen wird empfohlen.
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