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Vorlage - VO/09949/22  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushalt 2022; Teilhaushalte, Ergebnishaushalte, Investitionen und Produkte im Baudezernat
Bauverwaltungsmanagement 06 / FB 6 / FB 7
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Uta Hesebeck, Kathrin Böhme, Bianca Hartfuß
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:06 - Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra  Bereich 35 - Mobilität
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
22.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2022 setzt sich aus dem in Teilhaushalte gegliederten Gesamthaushalt und einem produktorientierten Ergebnishaushalt zusammen. Die Teilhaushalte im

Baudezernat sind unterteilt in einen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt.

 

Für die nachstehenden Bereiche im Baudezernat bestehen folgende Teilergebnispläne:

 

- Teilergebnisplan 06000 Bauverwaltungsmanagement

- Teilergebnisplan 60010 Stadtentwicklung

- Teilergebnisplan 63000 Bauaufsicht, Denkmalpflege

- Teilergebnisplan 72000 Straßen- und Ingenieurbau

 

Die Übersicht der Teilergebnispläne ist als Anlage 1 beigefügt

 

 

06 Bauverwaltungsmanagement

Das Team Stadtsanierung der Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement ist zuständig für die vier Sanierungsgebiete in der Hansestadt Lüneburg.

Aufgabe ist es, mit Hilfe von einzuwerbenden Städtebauförderungsmitteln städtebauliche Missstände abzubauen, indem sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen initiiert und umgesetzt werden.


Der Ergebnishaushalt der Sanierungsstelle umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für

Sach- und Dienstleistungen. Hierzu gehören die Kosten für die beiden Quartiersmanager in

den Programmkulissen "Sozialer Zusammenhalt", die Kosten für Stadtteilfeste, für die beiden Verfügungsfonds sowie Bewirtschaftungskosten und verschiedene Planungskosten.
Des Weiteren entstehen in der Stabsstelle Aufwendungen für beispielsweise Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens.

 

Bei den Erträgen handelt es sich um die anteiligen Städtebauförderungsmittel für die
förderfähigen Maßnahmen sowie um Verwaltungsgebühren.

 

Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 376.800 €.

Dem stehen Erträge in Höhe von 231.000 € gegenüber.

Somit verbleibt ein Netto-Aufwandsvolumen im Ergebnishaushalt in Höhe von 145.800 €.

 

Dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanes können die geplanten Investitionen entnommen werden.

 

Das Gesamtinvestitionsvolumen der Sanierungsstelle beträgt für das Jahr 2022

3.248.000 €. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus Städtebauförderungsmitteln in Höhe von insgesamt 1.796.000 € errechnet sich ein Netto-Ausgabevolumen in Höhe von 1.452.000 €.

Die Verteilung auf die verschiedenen Sanierungsgebiete wird im Rahmen der Sitzung erläutert.

 

 

FB 6 Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Der Fachbereich Stadtentwicklung setzt sich zusammen aus dem Bereich 61 Stadtplanung

und dem Bereich 63 Bauaufsicht und Denkmalpflege.

 

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und -gestaltung. Aufgabe der Stadtplanung ist die Aufstellung von Bauleitplänen, Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten und Entwürfen im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Infrastrukturzusammenhänge.

 

In diesem Haushaltsjahr sind insbesondere Haushaltsmittel für die planerische Grundlage der Feuerwache - Ost und die städtebauliche Gestaltung des ehemaligen Exerzierplatzes „Adolph-Kolping-Straße“ vorgesehen.

 

Bebauungspläne werden für Teile des Stadtgebietes aufgestellt und sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Sie werden vom Rat als Satzung beschlossen und sind die Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen.

 

Baugenehmigungsverfahren dienen der präventiven Kontrolle wesentlicher Bauvorhaben und geben Sanktionen gegen rechtswidriges Bauen vor. Die Prüfung und Erteilung von Genehmigungen im Verfahren ist die Hauptaufgabe des Bereiches 63 - Bauaufsicht. Bei großen Bauvorhaben z. B. der Sportarena werden die Baumaßnahmen über mehrere Jahre betreut.

 

Die Erträge setzen sich zusammen aus Verwaltungsgebühren, Baugenehmigungsgebühren und Statikgebühren, wobei die Prüfstatikgebühren als „durchlaufender Posten“ zu betrachten

sind. Die Prüfstatiker stellen dem FB 6 die Gebühren in Rechnung, diese werden dann von der Bauaufsicht dem Bauherrn in Rechnung gestellt.


Grundsätzlich haben Bauaufsichtsbehörden darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. In der Hansestadt Lüneburg ist eine Vielzahl von denkmalgeschützten Gebäuden zu erhalten, hier bestehen vielfältige Zusammenhänge zwischen dem Bauordnungsrecht (NBauO) und dem Denkmalschutzgesetz. Zu den geschilderten Aufgaben der Bauaufsicht kommt noch die Überwachung und Bearbeitung eines großen Senkungsgebietes der westlichen Altstadt hinzu.

 

 

B 72 Straßen- und Ingenieurbau

Das Aufgabengebiet des Bereiches Straßen- und Ingenieurbau umfasst die Sicherstellung
von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, die Bauunterhaltung sowie die Durchführung
von Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Straßen, Brücken- und Ingenieurbau-werken sowie die Begleitung des Pachtvertrages mit der LUNA für die Beleuchtung.

 

Der Bereich Straßen- und Ingenieurbau unterhält ein Straßennetz mit einer Gesamtlänge
von rd. 280 km (gewidmete Flächen). Aufgabe ist es dieses Straßennetz zu erhalten, nachhaltig zu sanieren und zu modernisieren.

 

Gleiches gilt für die Brücken und Ingenieurbauwerke. Die Hansestadt Lüneburg trägt die
Baulast und neben der Verkehrssicherungspflicht auch die Instandhaltungspflicht für 45
Brücken, 6 Ingenieurbauwerke (Stütz- und Lärmschutzwände) und 19 sonstige Bauwerke
(Stege und Durchlässe). Hinzu kommen noch die Verkehrszeichenbrücken (wegweisende
große Beschilderung).

 

Der Ergebnishaushalt des Bereiches Straßen- und Ingenieurbau umfasst demnach im Wesentlichen die Aufwendungen zur baulichen Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze, Radwege sowie Brücken und Ingenieurbauwerke und die Abschläge an die LUNA.

 

Zu den Erträgen gehören die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die Verwaltungsgebühren aus Genehmigungsverfahren und Erstattungen vom Land und Landkreis.

 

Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 2.312.600 Euro, dass sich aus dem Anteil für den Vertrag der LUNA in Höhe von 1.630.000 Euro und dem Anteil für alle Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 682.600 Euro zusammensetzt. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 257.300 Euro.

 

Die Aufteilung bei den Unterhaltungsmaßnahmen ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Das geplante Investitionsvolumen des Bereiches Straßen- und Ingenieurbaus beträgt für das

Jahr 2022 insgesamt 5.583.000 Euro. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus
Fördermitteln von Bund und Land von insgesamt 1.552.400 Euro, errechnet sich
ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 4.030.600 Euro.

 

Die Investitionsmaßnahmen vom Bereich Straßen- und Ingenieurbau können der Anlage 4

entnommen werden.

 

Die Ansätze werden in der Ausschusssitzung ausführlich erläutert.


 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+ / -

(-) CO2 Emissionen bei Baumaßnahmen

 

(+) Bei Bauvorhaben können Maßnahmen zur Verbesserung der bioklimatischen Situation vereinbart werden.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Es wird dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung gefolgt

 

Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

In Bebauungsplänen kann sozialer Wohnungsbau vertraglich abgesichert werden.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Aufbau und Modernisierung der Infrastruktur

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr bei Umsetzung von Baumaßnahmen.

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant. Sie findet erst Berücksichtigung bei Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)      für die Erarbeitung der Vorlage:       401 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

Insgesamt für die o.g. Teilergebnis- und Teilfinanzpläne gem. HH-Plan Entwurf 2022

Konsumtiv  3.742.000 €

Investiv 8.831.000 €

c) an Folgekosten:

 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: Inhalt der Finanzberatungen

 Teilhaushalt / Kostenstelle / Produkte / Kostenträger diverse

 Haushaltsjahr: 2022

 

e)  mögliche Einnahmen:

Insgesamt für die o.g. Teilergebnis- und Teilfinanzpläne gem. HH-Plan Entwurf 2022

Konsumtiv  1.798.600 €

Investiv  3.348.400 €

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersicht der Teilergebnispläne der Bereiche 06, 61, 63 und 72

Anlage 2: Übersicht über die Aufteilung der Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich 72

Anlage 3: Übersicht Investitionsprogramm 06 Bauverwaltungsmanagement Bereich Stadtsanierung

Anlage 4: Übersicht Investitionsprogramm Bereich 72 Straßen- und Ingenieurbau

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Haushalt 2022 Teilergebnisplan 74 (434 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Übersicht Aufteilung Unterhaltungsmaßnahmen B 72 (506 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Übersicht Investitionsprogramm 06 Sanierung (185 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Übersicht Investitionsprogramm B 72 (385 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsplanentwurf 2022 für die Teilfinanzpläne und die Teilergebnispläne im Baudezernat wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen wird empfohlen.