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Vorlage - VO/09947/22  

 
 
Betreff: Beratung zum Haushalt 2022; Teilhaushalt Bildung und Betreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lorenz Mehl
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
24.02.2022 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Den Ratsmitgliedern wurde bereits der Entwurf des Haushaltsplanes strukturiert nach den Teilhaushalten der Stadtverwaltung zugesandt. Für die weiteren Mitglieder steht der Entwurf des Haushaltsplanes online zur Verfügung.

 

Beim Haushaltsplan handelt es sich um die vom Land vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des Haushalts. Die Produktstammblätter wurden systematisch nach den gebildeten Teilhaushalten zusammengefasst. Der zum Haushaltsjahr 2022 vorliegende Haushaltsplan-Entwurf wurde nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) erstellt. Er enthält neben den Planzahlen des Vorjahres 2021 auch das Rechnungsergebnis 2020 und erlaubt damit einen Vergleich mit den Ist-Daten des Vorvorjahres.

 

Der Haushaltsplan umfasst insgesamt 29 Teilhaushalte. Im Teilhaushalt 53000 – Bildung und Betreuung – sind folgende Produkte für den Schulausschuss relevant:

 

a)      Produkt 211001Grundschulen

 

b)      Produkt 216001Oberschulen

 

c)      Produkt 217001Gymnasien

 

d)      Produkt 218001Gesamtschulen

 

e)      Produkt 221001Förderschulen

 

f)        Produkt 243001Sonstige schulische Aufgaben

 

g)      Produkt 244001Kreisschulbaukasse

Die von der Hansestadt den Schulen innerhalb des Ergebnishaushaltes zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen der Verbesserung der pädagogischen Lernsituation an den 19 Schulen der Hansestadt.

 

Es werden im Rahmen eigener Budgetverantwortung den Schulen Pauschalmittel bereitgestellt für:

-          die Unterhaltung des beweglichen Vermögens (4221),

-          die Beschaffung beweglicher Vermögensgegenstände bis 1.190,- € (4222)

-          die Beschaffung von Lehr- und Lernmittel (4271)

-          die Geschäftsaufwendungen (4431)

 

Über die Verwendung wird haushaltsjahrübergreifend meist zu Beginn des Schuljahres in den Gremien der Schulen eigenverantwortlich entschieden.

 

Dazu hatte die Hansestadt bereits im Jahre 2007 beschlossen, die Pauschalen für Lehr- und Lernmittel und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens ab 2008 jährlich um 2 % bezogen auf das jeweilige Vorjahr zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass diese Pauschalmittel jährlich der aktuellen Schülerzahl angepasst werden.

 

Die Schulverwaltung selbst benötigt Haushaltsmittel u.a. für den laufenden Betrieb, für Schwimmunterricht und die Ferienschwimmangebote, den Schülertransport zu den verschiedenen Sporthallen, dem Freibad und dem Hallenbad, für Kochunterricht, für das SCHUBZ und insbesondere für die „sonstigen Zuschüsse“.

Die „sonstigen Zuschüsse“ sind unter Produkt 211001 Grundschulen 2.06 – 4318 erfasst als Mittel für die Bezuschussung der Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung von Grundschülern (z.B. ÜMI oder KINAMI) und der Unterstützung der pädagogischen Angebote in Ganztagsschulen (GTS).

 

Die Ganztagsschulen werden durch die Erlasslage seit dem 01.08.2014 vom Land Niedersachsen gefördert. Allerdings reichen die Landesmittel nicht vollständig aus, den tatsächlichen Bedarf der Schulen abzudecken. So ist es den Schulen in der Regel nur möglich, an drei von fünf Wochentagen ein Ganztagesangebot anzubieten. Viele Eltern benötigen aber ein sicheres Bildungs- und Betreuungsangebot an fünf Tagen. Hier schaffen die Einrichtungen der Nachmittagsbetreuung bzw. der Randzeitenbetreuung an GTS die notwendige zeitliche Absicherung.

 

Deutlich im Trend liegt weiterhin die Erwartung der Eltern von Erstklässlern, dass die Grundschule die ganztägige Betreuung, wie es die Familien aus Kindertagesstätte gewohnt sind, fortsetzt. Dieses erfordert neben dem Ausbau von Ganztagsschulen auch die Erhöhung der Platzangebote in den Betreuungseinrichtungen.

 

Zur besonderen Unterstützung von Ganztags-Grundschulen setzt die Hansestadt seit dem Schuljahr 2018/19 Koordinatorinnen für den Ganztag auf Halbtagsstellen in den Schulen ein. Mit dieser Maßnahme soll die Schulleitung als Verantwortliche für den Ganztag entlastet und die Qualität der Arbeit in der GTS gestärkt werden. Die erforderlichen HH-Mittel sind unter Produkt 211001 Grundschulen 2.01 – 4010 bei den allgemeinen Personalkosten der Schulverwaltung miterfasst.

 

Einen weiteren wichtigen Faktor innerhalb des Teilhaushaltes Bildung stellen die investiven Vorhaben des Finanzhaushaltes dar, die von der Gebäudewirtschaft verantwortet werden.

Neben den diversen baulichen Vorhaben in Schulen sind auch Mittel für die Verbesserung der IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung vorgesehen. Am 08.08.19 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen in Kraft getreten. Von der Hansestadt Lüneburg können im Förderzeitraum Fördermittel bis zu 3.450.651,21 € beantragt werden. Die zu erwartenden Fördermittel sind im Investitionsprogramm über mehrere Jahresscheiben abgebildet worden. Über die Umsetzung der Richtlinie bei der Hansestadt Lüneburg wird regelmäßig im Schulausschuss berichtet.

 

Die Ratsmitglieder werden gebeten, zur Sitzung den Haushaltsplan-Entwurf mitzubringen.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Finanzielle Ausstattung zur Sicherstellung der Arbeit von Schulen und Schulverwaltung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag: