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Auszug - Änderung der Richtlinien für die Aufnahme und Betreuung von Kindern in der hortähnlichen Einrichtung der Hermann-Löns-Schule  

 
 
öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 14.10.2002    
Zeit: 16:10 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Stammgemach
Ort: Rathaus
VO/0144/02 Änderung der Richtlinien für die Aufnahme und Betreuung von Kindern in der hortähnlichen Einrichtung der Hermann-Löns-Schule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:40 13 03
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor Koch erläutert die Situation und erinnert daran, dass der Stadt Lüneburg die außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen schon immer sehr wichtig war.

Seit 1991 gibt es bereits die hortähnliche Einrichtung der Hermann-Löns-Schule, die auch sehr gut angenommen und akzeptiert wird.

Allerdings ist durch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt die bisherige Vorgehensweise nicht mehr haltbar, die seit 2001 bestehende 3. Gruppe durch ABM, SAM oder §19-Kräfte betreuen zu lassen.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, auch hier eine feste Erzieherin einzustellen, was jedoch auch eine gewisse Beitragserhöhung für die Eltern zur Folge hat. Diese Erhöhung sollte wie in der Vorlage dargelegt in drei Stufen bis zum Jahr 2006 erfolgen.

Eine Beitragserhöhung ist aus seiner Sicht vertretbar, da die Einrichtung sehr gut besucht wird, das Essengeld bereits enthalten ist und man sich auch im Vergleich zu anderen städtischen Einrichtungen und Städten im unteren Rahmen befindet.

Die Einrichtung nennt sich "hortähnlich", da der Gesetzgeber sehr hohe Standards für einen tatsächlichen Hort angesetzt hat (Vorgaben für Gruppenräume, spezielle Dienstzeitregelungen usw.)

 

Beigeordnete Baumgarten erkundigt sich, warum die Einrichtung bereits ab 8.00 Uhr geöffnet ist und nicht erst ab 12.00 oder 13.00 Uhr, da sich die Kinder ja am Vormittag in der verlässlichen Grundschule befinden.

Dies wäre nur verständlich, wenn die Einrichtung auch die Betreuung der Kinder während der Schulzeit sicherstellt.

Letztlich stellt sie fest, dass in den Richtlinien unter Punkt 4 zunächst noch von einer Beitragshöhe von 150,- € die Rede ist. Dies könnte direkt auf 155,- € geändert werden, wenn man die Richtlinie ab 01.01.2003 in Kraft treten lässt. (geänderter Entwurf Anlage 1)

 

Herr Koplin erläutert, dass eine Statistik geführt wurde, zu welchen Zeiten wie viel Kinder die Einrichtung tatsächlich besuchen. Danach ist festzustellen, dass die ersten Kinder bereits zwischen 7.00 und 8.00 Uhr eintreffen. Dann kommen sie tatsächlich erst wieder ab 12.00 Uhr, beginnend mit der Betreuung, die im Rahmen eines Kooperationsvertrages durch die Einrichtung sichergestellt wird. Die Zwischenzeit wird zum Teil für die der Leiterin zustehenden Verfügungs- und Vorbereitungsstunden (Elterngespräche, Einkäufe usw.) genutzt. Die entsprechenden Erstattungen vom Land werden vereinnahmt, können die steigenden Personalkosten einer 3. Kraft, die auch am Nachmittag eingesetzt wird, jedoch nur teilweise decken.

 

Herr Koplin erklärt, dass die neue, festeinzustellende Betreuungskraft mehr Geld kostet, als vom Land für die Betreuungszeit von 12.00 - 13.00 Uhr erstattet wird.

Auf Nachfrage von Beigeordnetem Firus gibt er das Zahlenbeispiel:

                        Zusätzliche ehrliche Personalkosten:                        17.000,- €

                        Erstattung vom Land:                        10.000,- €

Er macht damit deutlich, dass es keine Kostendeckung in diesem Bereich gibt und daher eine Beitragserhöhung notwendig ist.

 

Ratsherr Novak begrüßt die hortähnliche Einrichtung sehr und gibt auch zu bedenken, dass bei Festeinstellung einer neuen Kraft auch die Erstattungen für die ABM-Kräfte wegfallen.

 

Bürgermeisterin Schellmann spricht ihr Bedauern darüber aus, dass der Vorlage keine Aufstellung über die Kosten und die möglichen Erstattungen beigefügt war, da man sich dann ein besseres Bild über die finanzielle Situation hätte machen können. (Anlage 2)

 

Beigeordneter Firus erkundigt sich, ob denn die Betreuungsqualität der hortähnlichen Einrichtung der Hermann-Löns-Schule trotzdem gut ist, auch wenn sie den Standards eines richtigen Horts nicht genügt.

Außerdem wundert er sich darüber, dass der gültige Beitrag von 143,10 € inklusive Mahlzeit unter dem Beitrag einer Kindertagesstätte ohne Mahlzeit (172,31 €) liegt.

 

Laut Stadtdirektor Koch ist die Qualität der Betreuung dort auf jeden Fall sehr gut, wofür auch der hohe Zuspruch durch die Eltern spricht. er erinnert sich daran, dass die Einrichtung 1991 noch in "Kellerlöchern" untergebracht war, die im Laufe der Zeit zu sehr kindgerechten Räumen ausgebaut werden konnten.

Die angesprochenen Standards beziehen sich in erster Linie auf äußere Umstände (Raumgrößen, Freistellungszeiten) und nicht auf die Betreuung selbst. Hier wäre kein Vergleich zu scheuen.

Zu den Beitragshöhen selbst führt er aus, dass der direkte Vergleich so nicht zu führen ist, da es sich bei dem Vergleichsentgelt nach der Gebührensatzung für Kindertagesstätten um einen theoretischen Mittelwert handelt. Die Beiträge sind einkommensabhängig, so dass viele Familien gar keine Beiträge zahlen müssen und einige aber auch das Doppelte. Dies dürfe man nicht außer Acht lassen.

Über die geplante Beitragserhöhung wurde die Elternvertretung natürlich informiert.

Als Konsolidierungsmaßnahme ist in diesem Fall auch nicht die Erhöhung der Beiträge anzusehen, sondern die geplante Beschränkung auf max. 40 Kinder. Würde man diese Beschränkung nicht aufnehmen, wäre vermutlich bald eine 4. Gruppe nachgefragt und damit würden auch weitere Kosten entstehen.

 

Beigeordneter Firus fasst zusammen, dass sich die Ausschussmitglieder darüber einig sind, dass die hortähnliche Einrichtung der Hermann-Löns-Schule eine gute und wichtige Arbeit verrichtet. Alle sind sich darüber grundsätzlich einig, eine dritte festangestellte Kraft für die Einrichtung verpflichten zu wollen. Über die Details sollte jedoch noch in den einzelnen Fraktionen weiter beraten werden. Um den Vorgang jedoch voranzutreiben, sollte der Vorgang direkt weiter in den Verwaltungsausschuss verwiesen werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt die grundsätzliche Fortführung der hortähnlichen Einrichtung der Hermann-Löns-Schule auf Basis der von der Verwaltung vorgelegten Angaben.

Die Einstellung einer dritten festangestellten Betreuerin wird befürwortet.

Über die Details, insbesondere die Kostensituation, wird noch in den Fraktionen weiter beraten.

Mit dieser grundsätzlichen Empfehlung wird der Vorgang an den Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung übergeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der geänderte Beschlussvorschlag wird bei einer Gegenstimme gefasst.