Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtdirektor
Koch erläutert die Situation und erinnert daran, dass der Stadt Lüneburg die
außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen schon immer sehr wichtig
war. Seit 1991 gibt
es bereits die hortähnliche Einrichtung der Hermann-Löns-Schule, die auch sehr
gut angenommen und akzeptiert wird. Allerdings ist
durch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt die bisherige Vorgehensweise nicht
mehr haltbar, die seit 2001 bestehende 3. Gruppe durch ABM, SAM oder §19-Kräfte
betreuen zu lassen. Aus diesem
Grund wird vorgeschlagen, auch hier eine feste Erzieherin einzustellen, was
jedoch auch eine gewisse Beitragserhöhung für die Eltern zur Folge hat. Diese
Erhöhung sollte wie in der Vorlage dargelegt in drei Stufen bis zum Jahr 2006
erfolgen. Eine
Beitragserhöhung ist aus seiner Sicht vertretbar, da die Einrichtung sehr gut
besucht wird, das Essengeld bereits enthalten ist und man sich auch im
Vergleich zu anderen städtischen Einrichtungen und Städten im unteren Rahmen
befindet. Die
Einrichtung nennt sich "hortähnlich", da der Gesetzgeber sehr hohe
Standards für einen tatsächlichen Hort angesetzt hat (Vorgaben für
Gruppenräume, spezielle Dienstzeitregelungen usw.) Beigeordnete
Baumgarten erkundigt sich, warum die Einrichtung bereits ab 8.00 Uhr geöffnet
ist und nicht erst ab 12.00 oder 13.00 Uhr, da sich die Kinder ja am Vormittag
in der verlässlichen Grundschule befinden. Dies wäre nur
verständlich, wenn die Einrichtung auch die Betreuung der Kinder während der
Schulzeit sicherstellt. Letztlich
stellt sie fest, dass in den Richtlinien unter Punkt 4 zunächst noch von einer
Beitragshöhe von 150,- € die Rede ist. Dies könnte direkt auf 155,- € geändert
werden, wenn man die Richtlinie ab 01.01.2003 in Kraft treten lässt.
(geänderter Entwurf Anlage 1) Herr Koplin
erläutert, dass eine Statistik geführt wurde, zu welchen Zeiten wie viel Kinder
die Einrichtung tatsächlich besuchen. Danach ist festzustellen, dass die ersten
Kinder bereits zwischen 7.00 und 8.00 Uhr eintreffen. Dann kommen sie
tatsächlich erst wieder ab 12.00 Uhr, beginnend mit der Betreuung, die im
Rahmen eines Kooperationsvertrages durch die Einrichtung sichergestellt wird.
Die Zwischenzeit wird zum Teil für die der Leiterin zustehenden Verfügungs- und
Vorbereitungsstunden (Elterngespräche, Einkäufe usw.) genutzt. Die
entsprechenden Erstattungen vom Land werden vereinnahmt, können die steigenden
Personalkosten einer 3. Kraft, die auch am Nachmittag eingesetzt wird, jedoch nur
teilweise decken. Herr Koplin
erklärt, dass die neue, festeinzustellende Betreuungskraft mehr Geld kostet,
als vom Land für die Betreuungszeit von 12.00 - 13.00 Uhr erstattet wird. Auf Nachfrage
von Beigeordnetem Firus gibt er das Zahlenbeispiel: Zusätzliche
ehrliche Personalkosten: 17.000,-
€ Erstattung
vom Land: 10.000,-
€ Er macht damit
deutlich, dass es keine Kostendeckung in diesem Bereich gibt und daher eine
Beitragserhöhung notwendig ist. Ratsherr Novak
begrüßt die hortähnliche Einrichtung sehr und gibt auch zu bedenken, dass bei
Festeinstellung einer neuen Kraft auch die Erstattungen für die ABM-Kräfte
wegfallen. Bürgermeisterin
Schellmann spricht ihr Bedauern darüber aus, dass der Vorlage keine Aufstellung
über die Kosten und die möglichen Erstattungen beigefügt war, da man sich dann
ein besseres Bild über die finanzielle Situation hätte machen können. (Anlage
2) Beigeordneter
Firus erkundigt sich, ob denn die Betreuungsqualität der hortähnlichen
Einrichtung der Hermann-Löns-Schule trotzdem gut ist, auch wenn sie den
Standards eines richtigen Horts nicht genügt. Außerdem
wundert er sich darüber, dass der gültige Beitrag von 143,10 € inklusive
Mahlzeit unter dem Beitrag einer Kindertagesstätte ohne Mahlzeit (172,31 €)
liegt. Laut
Stadtdirektor Koch ist die Qualität der Betreuung dort auf jeden Fall sehr gut,
wofür auch der hohe Zuspruch durch die Eltern spricht. er erinnert sich daran,
dass die Einrichtung 1991 noch in "Kellerlöchern" untergebracht war,
die im Laufe der Zeit zu sehr kindgerechten Räumen ausgebaut werden konnten. Die
angesprochenen Standards beziehen sich in erster Linie auf äußere Umstände
(Raumgrößen, Freistellungszeiten) und nicht auf die Betreuung selbst. Hier wäre
kein Vergleich zu scheuen. Zu den
Beitragshöhen selbst führt er aus, dass der direkte Vergleich so nicht zu
führen ist, da es sich bei dem Vergleichsentgelt nach der Gebührensatzung für
Kindertagesstätten um einen theoretischen Mittelwert handelt. Die Beiträge sind
einkommensabhängig, so dass viele Familien gar keine Beiträge zahlen müssen und
einige aber auch das Doppelte. Dies dürfe man nicht außer Acht lassen. Über die
geplante Beitragserhöhung wurde die Elternvertretung natürlich informiert. Als
Konsolidierungsmaßnahme ist in diesem Fall auch nicht die Erhöhung der Beiträge
anzusehen, sondern die geplante Beschränkung auf max. 40 Kinder. Würde man
diese Beschränkung nicht aufnehmen, wäre vermutlich bald eine 4. Gruppe
nachgefragt und damit würden auch weitere Kosten entstehen. Beigeordneter
Firus fasst zusammen, dass sich die Ausschussmitglieder darüber einig sind,
dass die hortähnliche Einrichtung der Hermann-Löns-Schule eine gute und
wichtige Arbeit verrichtet. Alle sind sich darüber grundsätzlich einig, eine
dritte festangestellte Kraft für die Einrichtung verpflichten zu wollen. Über
die Details sollte jedoch noch in den einzelnen Fraktionen weiter beraten
werden. Um den Vorgang jedoch voranzutreiben, sollte der Vorgang direkt weiter
in den Verwaltungsausschuss verwiesen werden. Beschluss: Der
Schulausschuss empfiehlt die grundsätzliche Fortführung der hortähnlichen
Einrichtung der Hermann-Löns-Schule auf Basis der von der Verwaltung
vorgelegten Angaben. Die
Einstellung einer dritten festangestellten Betreuerin wird befürwortet. Über die
Details, insbesondere die Kostensituation, wird noch in den Fraktionen weiter
beraten. Mit dieser
grundsätzlichen Empfehlung wird der Vorgang an den Verwaltungsausschuss zur
weiteren Beratung übergeben. Abstimmungsergebnis: Der
geänderte Beschlussvorschlag wird bei einer Gegenstimme gefasst. |
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