Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister Mädge geht einleitend darauf ein, dass man auch seitens
der Stadt Lüneburg überrascht darüber sei, welche Vorzugsvariante für die
Region Lüneburg vom Straßenbauamt gewählt wurde. Die ablehnende Haltung der
Stadt Lüneburg zu dieser Trassenwahl innerhalb des Stadtgebietes war bereits
heute mit der entsprechenden Begründung in der örtlichen Presse nachzulesen. Nicht umhin wird man jedoch kommen, sich mit dieser
Vorzugstrasse auseinander zu setzen. Sowohl die Stadt als auch die Bürger sind
aufgefordert, die Interessen der Stadt als auch die der betroffenen
Bewohnerschaft entlang der Trasse in das Verfahren einzubringen und ihre Stellungnahme
bzw. Einwendungen schriftlich vorzubringen. Die vier im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen haben
bereits signalisiert, sich in das Verfahren einzubringen und über die
abzugebende Stellungnahme der Stadt eine entsprechende Beschlussfassung
vorzunehmen. Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers
zeigt einleitend anhand von Plänen noch einmal die verschiedenen
Trassenräume, die untersucht wurden, auf. Der Verlauf der jetzt gewählten Vorzugstrasse
wird mit den vorgesehene Verkehrsanbindungen und Bauwerken, wie beispielsweise
die Unterführung der Lübecker Bahnlinie und anderer querender Straßen, im
Detail erläutert. Zum weiteren Verfahren wird ausgeführt, dass der Rat bis zum
30.06.2006 eine Stellungnahme abzugeben hat. Dazu wird es aber erforderlich
sein, die erst heute ausgehändigten umfangreichen Unterlagen zu sichten und zu
werten. Aufgrund der eingegangene Stellungnahmen wird nach dem
Abgabetermin die Regierungsvertretung darüber entscheiden, ob die gewählte
Vorzugsvariante weiter verfolgt werden soll. Die sich daraufhin anschließenden Verfahrensschritte werden
erläutert. Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass es schwerlich möglich sein wird,
eine aussagekräftige Stellungnahme innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters zu
erstellen. Die Stadt wird deshalb für die Abgabe der Stellungnahme
Fristverlängerung beantragen. Bereits in diesem frühen Stadium des Raumordnungsverfahrens
wird sich die Stadt wie auch im weiteren Verfahrensablauf des
Planfeststellungsverfahren anwaltlich kompetent begleiten lassen. Für ihn und wie es sich bereits jetzt schon abzeichnet, auch
nicht für die im Rat vertretenen Fraktionen ist die Vorzugstrasse durch das
Stadtgebiet aus verschiedenerlei Gründen nicht umsetzbar. Deshalb soll durch
fachlich fundierte Argumente verstärkt darauf hingewirkt werden, dass es
bezüglich der Trassenlegung zu einer Ost- oder auch Westtrasse, die um das
Stadtgebiet herumgelegt wird, kommt. Ortsvorsteher Dörbaum verdeutlicht, dass die Trassenführung über den Ebensberg
nach dem Stand der jetzigen Planung nicht mehr vorgesehen sei. Festzustellen ist aber dennoch, dass -
die
Trassenführung zu einer Durchschneidung der östlichen Stadtteilbereiche führen
wird, -
es
im geplanten Baugebiet „Schlieffen-Park“ zu massiven
Beeinträchtigungen von ca. 2000 Bürgern, die dort ein neues Zuhause finden
können, kommen wird, -
dass
das Kloster Lüne in seinem historischen Bestand durch die unmittelbare Autobahnnähe
Schaden nehmen könnte, -
die
Schule Lüne wegen des zu erwartenden Verkehrslärms mit erheblichen Beeinträchtigungen
im Schulbetrieb zu rechnen hat. Er hat aus dem vorgesehenen Trassenverlauf den Eindruck gewonnen, dass für die jetzt
oder zukünftig in den Bereichen Ebensberg, Hagen, Moorfeld und im Baugebiet
Schlieffen-Park wohnenden Menschen im Abwägungsprozess das Schutzgut Mensch,
das oberste Priorität genießen muss, nicht hinreichend Berücksichtigung
gefunden hat. Für ihn als Ortsvorsteher ist diese Trassenführung nicht
durchführbar. Als Ortsvorsteher wird er die Interessen der betroffenen Bürger
im Moorfeld und auf dem Ebensberg dahingehend wahrnehmen, fachlich fundierte
Argumente darzulegen, die gegen die jetzige Vorzugsvariante sprechen. Im weiteren Verlauf der Versammlung werden Fragen der
Anwesenden zum weiteren Verfahrens- und zum Trassenverlauf gestellt und seitens
OB Mädge, Ortsvorsteher Dörbaum, und Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers
beantwortet. Zu den vorgetragenen Anregungen und Anmerkungen wird ausgeführt,
dass ein jeder seine Anregungen schriftlich bei der Landesstraßenverwaltung als
zuständige Behörde selbst oder auch bei der Stadt Lüneburg vorbringen kann. Die
bei der Stadt eingehenden Anregungen werden aufgenommen und gebündelt an die zuständige
Landesstraßenverwaltung weitergeleitet. |
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