Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
einleitend den der Änderung zugrunde liegenden Bereich einer ca. 10,7 ha Fläche
auf. Dargestellt werden detailliert die bisher zulässigen Nutzungsarten und
die, die nach der Änderung zulässig sein werden. Ergänzend wird auf den
bisherigen Verfahrensverlauf, die anstehenden weiteren Schritte sowie auf die
zeitlichen Abläufe eingegangen. Die
bisher noch ausstehende artenschutzrechtliche Befreiung der Unteren
Naturschutzbehörde liegt zwischenzeitlich vor. Die Befreiung ist versehen mit 5
Nebenbestimmungen, die von der Verwaltung abgearbeitet werden. Die
Gründe, warum das F-Plan-Änderungsverfahren vom B-Plan-Verfahren entkoppelt
werden soll, werden dargelegt. Die Änderung des F-Plans muss von der
Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Nach Vorliegen der Beschlüsse der
politischen Gremien der Stadt wird die Änderung des F-Plans umgehend zur
Genehmigung eingereicht. Das Genehmigungsverfahren kann einen Zeitruam von ca.
3 Monaten in Anspruch nehmen. Parallel
wird für die nächste Sitzung des ABS der geänderte Entwurf des B-Plans erarbeitet.
Änderungen ergeben sich u. a. durch Berücksichtigung des Artenschutzes, durch
die beantragten Abweichungen des Bauantrages gegenüber den bisher vorgesehenen
Festsetzungen sowie den Änderungswünschen der Bürger, die auch teilweise
abgearbeitet werden. Diese Änderungen werden in den noch abzuändernden Entwurf
des B-Plans eingearbeitet. Im
weiteren Verfahren ist nach der Beschlussfassung in den politischen Gremien die
erneute Auslegung vorgesehen. Durch die Entkopplung des F- vom B-Planverfahren
kann ein Zeitvorteil dergestalt eintreten, dass wenn die Genehmigung der
F-Planänderung zeitnah vorliegt, dann der B-Plan nur noch angezeigt werden
muss. Auch weiterhin ist begleitend die Bürgerinformation vor Ort vorgesehen.
Die Bürger werden über den weiteren Verfahrensablauf und auch darüber, dass
nicht alle Vorstellungen von ihnen berücksichtigt werden können, informiert.
Anhand des vorliegenden Zeitplans wird dargestellt, dass es vom zeitlichen
Ablauf denkbar sei, dass sowohl das F-Plan- als auch das B-Plan-Verfahren im
Oktober 2006 abgeschlossen werden kann. Bürgermeisterin
Schellmann hat
aufgenommen, dass nicht alle Vorstellungen der Bürger Berücksichtigung finden
werden. Für sie ist deshalb von Interesse, wann denn die angekündigte weitere
Bürgerinformation vorgesehen sei. Sie schlägt vor, dass man in den noch zu
erstellenden Gutachten auf die Anregungen der Bürger gleich eingehen sollte.
Für wünschenswert würde sie es halten, wenn das Verfahren möglichst zügig zum
Abschluss gebracht werden könnte, damit unverzüglich nach Erteilung der
Baugenehmigung vor Wintereinbruch mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht noch einmal, dass zur Zeit die Abwägung auf der Grundlage der
durchgeführten Auslegung vorgenommen wird. Für die nächste Ausschusssitzung ist
vorgesehen, einen Kompromiss dergestalt zu erarbeiten, dass sowohl die Belange
der Einwender als auch die geänderten Vorstellungen des Investors
Berücksichtigung finden. Auf der Grundlage dieses Kompromisses wird die erneute
Auslegung vorgenommen. Klar gesagt werden muss aber bereits jetzt, dass seitens
der Verwaltung nicht vorgeschlagen werden kann, alle Anregungen der Bürger in
die Planung umzusetzen. Nicht auf einen Nenner gebracht werden können die
Vorstellungen der Anlieger und die des Investors. Dafür sind die Ansichten zu
verschieden. Festgestellt werden kann aber auch, dass die Bürgerinitiative (BI)
sich bewegt hat. Vorgesehen
sei, die ganze Fläche als Sondergebiet auszuweisen. Die Größe der
Verkaufsfläche insgesamt ist unstrittig. Die Anordnung des Lieferverkehrs ist
unstrittig. Ein denkbarer Kompromiss mit Zufahrt des Lieferverkehrs über die
Straße Auf der Hude wird in der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt. Auch zu
anderen strittigen Fragen werden Kompromisse erarbeitet. Dargelegt
werden die neuerlichen Vorstellungen der Bürgerinitiative, die jedoch erst im
erneuten Auslegungsverfahren vorgebracht werden. Diese Vorstellungen zielen
darauf ab, den ganzen Baukörper auf der Fläche anders zu stellen und Parkplätze
anders anzuordnen. Bei einer solchen Variante würde zwischen der Wohnbebauung
Bardowicker Wasserweg und den Parkflächen des Einkaufszentrums kein Baukörper
als Lärmpuffer mehr stehen. Insofern wird eine solche Variante wegen des Lärms
nicht zu realisieren sein. Vorgesehen ist deshalb im Vorfeld zunächst dies im
Beisein des Lärmgutachters mit den Mitgliedern der Bürgerinitiative zu diskutieren. Unter
der Voraussetzung, dass seitens der Politik dem ausgehandelten Kompromiss, der
in der nächsten Sitzung vorgestellt werden soll, gefolgt wird und die weiteren
Verfahrensschritte ohne neuerlich auftretende Probleme abgewickelt werden
können, wäre im Oktober des Jahres eine rechtskräftige Baugenehmigung denkbar. Bürgermeisterin
Schellmann merkt
an, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass noch so lange gewartet werden soll,
bis mit den Mitgliedern der BI über deren neuerlichen Vorschlag mit dem
Ergebnis gesprochen wird, dass die Alternative lärmmäßig nicht funktionieren
wird. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass der Investor über den Erschließungsvertrag die Kosten der erforderlichen
Gutachten zwar zu tragen hat, es sich hierbei jedoch um eine ergänzende
Untersuchung handelt, die dann kostenpflichtig sei, aber letztendlich in der
Sache selbst zu keinem brauchbaren Ergebnis führt. Zunächst müsse deshalb mit
dem Investor über die Übernahme der zusätzlich entstehenden Gutachterkosten
geredet werden. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass in Absprache mit Stadtbaurätin Gundermann die nächste Ausschusssitzung für
den 10.07.06 terminiert ist, um darin die erneute öffentliche Auslegung zu
beschließen. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
die weiteren Verfahrensschritte in ihrer zeitlichen Abfolge auf, die so wie
dargestellt mit dem beauftragten Planungsbüro abgestimmt sei. Ratsherr
Kroll legt Wert auf
die Feststellung, dass der CDU-Fraktion des Rates sehr daran gelegen ist, das
Verfahren noch während der laufenden Wahlperiode zu einem Abschluss zu bringen.
Mit dieser Aussage soll noch einmal deutlich gemacht werden, dass, obwohl der
Sprecher der BI CDU-Mitglied sei, es nicht so ist, dass man versucht, das ganze
Verfahren zeitlich in die Länge zu ziehen. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht, dass niemand der CDU-Fraktion den Versuch einer zeitlichen Verzögerung
unterstellt hat. Ohnehin ist es so, dass wenn man zu einer abgewogenen
qualitätsvollen Planung im Ergebnis gelangen will, dass dieses auch seine Zeit
beanspruche. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass das Verfahren zwar zügig betrieben wird, in der Abwicklung jedoch korrekt
sein muss. Beigeordneter
Körner ist
verwundert über die neuerlichen Vorschläge der Bürgerinitiative. Jedem muss
doch einleuchten, dass eine solche Planung nicht mit den Vorgaben des
Lärmschutzes in Einklang zu bringen ist. Kompromisse müssen von beiden Seiten, also auch von den
Anliegern, mitgetragen werden. Die bisher erarbeiteten Lösungen waren
durchdacht. Alle angesprochenen Probleme wurden vom Investor praktikabel
gelöst. Die jetzt gemachten neuerlichen Vorschläge sind aus seiner Sicht
teilweise unsinnig und verfolgen offenbar nur den Zweck, das Verfahren zeitlich
zu verschleppen. Auch
er spricht sich dafür aus, das Verfahren auch im Interesse der Schaffung von
Arbeitsplätzen und Einkaufsmöglichkeiten sowie den durchaus auch berechtigten
Interessen des Investors nunmehr zügig zum Abschluss zu bringen. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass es im Verfahren sehr wohl auch Änderungen gegeben habe, die in
die Planung eingeflossen sind. Entsprechend vorzunehmende Abwägungsprozesse
bedürfen auch der Zeit. Niemanden sollte unterstellt werden, das Verfahren
zeitlich zu verzögern. Stadtbaurätin
Gundermann stellt
klar, dass ich sowohl der Investor als auch die BI sich bewegt haben.
Unstrittig ist, dass beide Seiten Kompromisse eingegangen sind. Dies ist als
Zeichen einer funktionierenden Demokratie zu werten. Intensive Diskussionen
sind manchmal für die Erarbeitung tragfähiger Kompromisse erforderlich. Beigeordneter
Körner hält Streit
im Interesse der Sache für wichtig. Nicht jedoch immer neuerliche Vorschläge,
die gerade ausgehandelte Kompromisse wieder blockieren. Ratsfrau
Lotze hat sich aus
Gespräche mit den Anliegern der Eindruck vermittelt, dass die Anlieger ihre aus
ihrer Sicht durchaus berechtigten Vorstellungen in die Planung durchaus
sachlich fundiert einbringen. Es ist auch als legitim anzusehen, dass Bürger
sich in einen Planung einbringen. Zum
Verfahren schlägt sie vor, die Beratung zu beenden und zu einer Abstimmung zu
gelangen. Beigeordneter Körner bringt in diesem Zusammenhang noch einmal zum Ausdruck, dass der er derjenige war, der auf den notwendigen Schallschutz für die Anwohner hingewiesen hat. Ratsherr
Meihsies kann der
überarbeiteten Planung entnehmen, dass sie sich gegenüber der Ursprungsplanung
eindeutig verbessert habe. Die Transparenz der Planung hat bewirkt, dass sich
die dort wohnenden Anlieger Gedanken gemacht und sich mit ihren Vorstellungen
in die Planung eingebracht haben. Dies ist durchweg positiv zu sehen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass der Vorbehalt der ausstehenden Genehmigung entfällt, da die
Genehmigung des Landkreises zwischenzeitlich vorliegt. Die Nebenbestimmungen
zur Genehmigung sollen dem Protokoll beigefügt werden. Die
Beschlussfassung wird noch einmal verlesen: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt,
Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der vorstehenden
Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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