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Auszug - 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ehemalige Keulahütte" Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Feststellungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.06.2006    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1948/06 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ehemalige Keulahütte"
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Niesmann, Stephan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt einleitend den der Änderung zugrunde liegenden Bereich einer ca. 10,7 ha Fläche auf. Dargestellt werden detailliert die bisher zulässigen Nutzungsarten und die, die nach der Änderung zulässig sein werden. Ergänzend wird auf den bisherigen Verfahrensverlauf, die anstehenden weiteren Schritte sowie auf die zeitlichen Abläufe eingegangen.

Die bisher noch ausstehende artenschutzrechtliche Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde liegt zwischenzeitlich vor. Die Befreiung ist versehen mit 5 Nebenbestimmungen, die von der Verwaltung abgearbeitet werden.

Die Gründe, warum das F-Plan-Änderungsverfahren vom B-Plan-Verfahren entkoppelt werden soll, werden dargelegt. Die Änderung des F-Plans muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Nach Vorliegen der Beschlüsse der politischen Gremien der Stadt wird die Änderung des F-Plans umgehend zur Genehmigung eingereicht. Das Genehmigungsverfahren kann einen Zeitruam von ca. 3 Monaten in Anspruch nehmen.

Parallel wird für die nächste Sitzung des ABS der geänderte Entwurf des B-Plans erarbeitet. Änderungen ergeben sich u. a. durch Berücksichtigung des Artenschutzes, durch die beantragten Abweichungen des Bauantrages gegenüber den bisher vorgesehenen Festsetzungen sowie den Änderungswünschen der Bürger, die auch teilweise abgearbeitet werden. Diese Änderungen werden in den noch abzuändernden Entwurf des B-Plans eingearbeitet.

Im weiteren Verfahren ist nach der Beschlussfassung in den politischen Gremien die erneute Auslegung vorgesehen. Durch die Entkopplung des F- vom B-Planverfahren kann ein Zeitvorteil dergestalt eintreten, dass wenn die Genehmigung der F-Planänderung zeitnah vorliegt, dann der B-Plan nur noch angezeigt werden muss. Auch weiterhin ist begleitend die Bürgerinformation vor Ort vorgesehen. Die Bürger werden über den weiteren Verfahrensablauf und auch darüber, dass nicht alle Vorstellungen von ihnen berücksichtigt werden können, informiert. Anhand des vorliegenden Zeitplans wird dargestellt, dass es vom zeitlichen Ablauf denkbar sei, dass sowohl das F-Plan- als auch das B-Plan-Verfahren im Oktober 2006 abgeschlossen werden kann.

 

Bürgermeisterin Schellmann hat aufgenommen, dass nicht alle Vorstellungen der Bürger Berücksichtigung finden werden. Für sie ist deshalb von Interesse, wann denn die angekündigte weitere Bürgerinformation vorgesehen sei. Sie schlägt vor, dass man in den noch zu erstellenden Gutachten auf die Anregungen der Bürger gleich eingehen sollte. Für wünschenswert würde sie es halten, wenn das Verfahren möglichst zügig zum Abschluss gebracht werden könnte, damit unverzüglich nach Erteilung der Baugenehmigung vor Wintereinbruch mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht noch einmal, dass zur Zeit die Abwägung auf der Grundlage der durchgeführten Auslegung vorgenommen wird. Für die nächste Ausschusssitzung ist vorgesehen, einen Kompromiss dergestalt zu erarbeiten, dass sowohl die Belange der Einwender als auch die geänderten Vorstellungen des Investors Berücksichtigung finden. Auf der Grundlage dieses Kompromisses wird die erneute Auslegung vorgenommen. Klar gesagt werden muss aber bereits jetzt, dass seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen werden kann, alle Anregungen der Bürger in die Planung umzusetzen. Nicht auf einen Nenner gebracht werden können die Vorstellungen der Anlieger und die des Investors. Dafür sind die Ansichten zu verschieden. Festgestellt werden kann aber auch, dass die Bürgerinitiative (BI) sich bewegt hat.

 

Vorgesehen sei, die ganze Fläche als Sondergebiet auszuweisen. Die Größe der Verkaufsfläche insgesamt ist unstrittig. Die Anordnung des Lieferverkehrs ist unstrittig. Ein denkbarer Kompromiss mit Zufahrt des Lieferverkehrs über die Straße Auf der Hude wird in der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt. Auch zu anderen strittigen Fragen werden Kompromisse erarbeitet.

 

Dargelegt werden die neuerlichen Vorstellungen der Bürgerinitiative, die jedoch erst im erneuten Auslegungsverfahren vorgebracht werden. Diese Vorstellungen zielen darauf ab, den ganzen Baukörper auf der Fläche anders zu stellen und Parkplätze anders anzuordnen. Bei einer solchen Variante würde zwischen der Wohnbebauung Bardowicker Wasserweg und den Parkflächen des Einkaufszentrums kein Baukörper als Lärmpuffer mehr stehen. Insofern wird eine solche Variante wegen des Lärms nicht zu realisieren sein. Vorgesehen ist deshalb im Vorfeld zunächst dies im Beisein des Lärmgutachters mit den Mitgliedern der Bürgerinitiative  zu diskutieren.

 

Unter der Voraussetzung, dass seitens der Politik dem ausgehandelten Kompromiss, der in der nächsten Sitzung vorgestellt werden soll, gefolgt wird und die weiteren Verfahrensschritte ohne neuerlich auftretende Probleme abgewickelt werden können, wäre im Oktober des Jahres eine rechtskräftige Baugenehmigung denkbar.

 

Bürgermeisterin Schellmann merkt an, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass noch so lange gewartet werden soll, bis mit den Mitgliedern der BI über deren neuerlichen Vorschlag mit dem Ergebnis gesprochen wird, dass die Alternative lärmmäßig nicht funktionieren wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Investor über den Erschließungsvertrag die Kosten der erforderlichen Gutachten zwar zu tragen hat, es sich hierbei jedoch um eine ergänzende Untersuchung handelt, die dann kostenpflichtig sei, aber letztendlich in der Sache selbst zu keinem brauchbaren Ergebnis führt. Zunächst müsse deshalb mit dem Investor über die Übernahme der zusätzlich entstehenden Gutachterkosten geredet werden.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass in Absprache mit Stadtbaurätin Gundermann die nächste Ausschusssitzung für den 10.07.06 terminiert ist, um darin die erneute öffentliche Auslegung zu beschließen.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt die weiteren Verfahrensschritte in ihrer zeitlichen Abfolge auf, die so wie dargestellt mit dem beauftragten Planungsbüro abgestimmt sei.

 

Ratsherr Kroll legt Wert auf die Feststellung, dass der CDU-Fraktion des Rates sehr daran gelegen ist, das Verfahren noch während der laufenden Wahlperiode zu einem Abschluss zu bringen. Mit dieser Aussage soll noch einmal deutlich gemacht werden, dass, obwohl der Sprecher der BI CDU-Mitglied sei, es nicht so ist, dass man versucht, das ganze Verfahren zeitlich in die Länge zu ziehen.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass niemand der CDU-Fraktion den Versuch einer zeitlichen Verzögerung unterstellt hat. Ohnehin ist es so, dass wenn man zu einer abgewogenen qualitätsvollen Planung im Ergebnis gelangen will, dass dieses auch seine Zeit beanspruche.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass das Verfahren zwar zügig betrieben wird, in der Abwicklung jedoch korrekt sein muss.

 

Beigeordneter Körner ist verwundert über die neuerlichen Vorschläge der Bürgerinitiative. Jedem muss doch einleuchten, dass eine solche Planung nicht mit den Vorgaben des Lärmschutzes in Einklang zu bringen ist. Kompromisse müssen  von beiden Seiten, also auch von den Anliegern, mitgetragen werden. Die bisher erarbeiteten Lösungen waren durchdacht. Alle angesprochenen Probleme wurden vom Investor praktikabel gelöst. Die jetzt gemachten neuerlichen Vorschläge sind aus seiner Sicht teilweise unsinnig und verfolgen offenbar nur den Zweck, das Verfahren zeitlich zu verschleppen.

 

Auch er spricht sich dafür aus, das Verfahren auch im Interesse der Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkaufsmöglichkeiten sowie den durchaus auch berechtigten Interessen des Investors nunmehr zügig zum Abschluss zu bringen.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass es im Verfahren sehr wohl auch Änderungen gegeben habe, die in die Planung eingeflossen sind. Entsprechend vorzunehmende Abwägungsprozesse bedürfen auch der Zeit. Niemanden sollte unterstellt werden, das Verfahren zeitlich zu verzögern.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass ich sowohl der Investor als auch die BI sich bewegt haben. Unstrittig ist, dass beide Seiten Kompromisse eingegangen sind. Dies ist als Zeichen einer funktionierenden Demokratie zu werten. Intensive Diskussionen sind manchmal für die Erarbeitung tragfähiger Kompromisse erforderlich.

 

Beigeordneter Körner hält Streit im Interesse der Sache für wichtig. Nicht jedoch immer neuerliche Vorschläge, die gerade ausgehandelte Kompromisse wieder blockieren.

 

Ratsfrau Lotze hat sich aus Gespräche mit den Anliegern der Eindruck vermittelt, dass die Anlieger ihre aus ihrer Sicht durchaus berechtigten Vorstellungen in die Planung durchaus sachlich fundiert einbringen. Es ist auch als legitim anzusehen, dass Bürger sich in einen Planung einbringen.

 

Zum Verfahren schlägt sie vor, die Beratung zu beenden und zu einer Abstimmung zu gelangen.

 

Beigeordneter Körner bringt in diesem Zusammenhang noch einmal zum Ausdruck, dass der er derjenige war, der auf den notwendigen Schallschutz für die Anwohner hingewiesen hat.

 

Ratsherr Meihsies kann der überarbeiteten Planung entnehmen, dass sie sich gegenüber der Ursprungsplanung eindeutig verbessert habe. Die Transparenz der Planung hat bewirkt, dass sich die dort wohnenden Anlieger Gedanken gemacht und sich mit ihren Vorstellungen in die Planung eingebracht haben. Dies ist durchweg positiv zu sehen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass der Vorbehalt der ausstehenden Genehmigung entfällt, da die Genehmigung des Landkreises zwischenzeitlich vorliegt. Die Nebenbestimmungen zur Genehmigung sollen dem Protokoll beigefügt werden.

 

Die Beschlussfassung wird noch einmal verlesen:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

  1. die im Rahmen des Verfahrens zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

  2. die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den  Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ nebst Begründung wird beschlossen.
Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der vorstehenden Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.