Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Eingangs
erläutert Herr Koch, dass über den geplanten Bau des Gemeindezentrums bereits
im Jugendhilfeausschuss vorgetragen wurde. Es
bedurfte längerer aber sehr partnerschaftlich geführter Verhandlungen für den
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit allen Beteiligten. Die vorhandene
Vereinbarung im Entwurf wird als Ergebnis der bisherigen Gespräche zur
Beschlussfassung vorgelegt. Frau Baumgarten bittet um nähere Informationen über
die ·
haushaltsrechtliche
Absicherung ·
Möglichkeit
einer Festschreibung des Betrages ·
Umsetzbarkeit
der in § 3 Nr.5a des Vertragsentwurfes erfassten Regelung. Hinsichtlich der Kosten wird seitens der Verwaltung vorgetragen, dass die Maßnahme grundsätzlich haushaltsrechtlich abgesichert sei; die Einzelheiten werden zeitnah geregelt, sobald der LüWo eine abschließende Mietkalkulation möglich ist. Zu der letzten Frage wird mitgeteilt, dass eine Nutzung der
Gruppenräume immer nach gegenseitiger Absprache der Kooperationspartner
erfolgt; bei einer Nutzung Dritter ist indes die Genehmigung aller
erforderlich. Ortsvorsteherin Hillmer spricht sich für den Standort aus. Das Gebäude sei sowohl von Rettmer als auch aus Häcklingen kommend optimal zu erreichen. Ortsvorsteher Plath teilt die Meinung, dass der Standort
ideal gewählt sei. Wie und ob sich erforderliche Absprachen zwischen den
Partnern mit Leben füllen, werde die Zukunft zeigen. Seitens der Verwaltung wird angeführt, dass sich die
bisherige Arbeit als gedeihlich und konstruktiv - trotz einiger anfänglicher
Anlaufschwierigkeiten - erwiesen habe. Bedenken können daher nicht
nachvollzogen werden. Zuletzt teilt Herr Koch mit, dass ein Namenswettbewerb für das "Gemeindezentrum Rett-Häck" stattfinde. Aufgerufen sind alle Lüneburger, schöpferische Vorschläge zu unterbreiten. Die besten Einfälle werden mit (kleineren) Preisen honoriert. Eine entsprechende Pressemitteilung erfolgt demnächst. Beschluss: Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig
folgenden Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Darstellung zustimmend
zur Kenntnis und empfiehlt den Abschluss der Vereinbarung. Die Verwaltung wird
beauftragt die Kooperationsvereinbarung abzuschließen. |
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