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Beratungsinhalt: Frau
HOLSTE gibt einen
kurzen Rückblick auf die Entstehung der Beratungsstelle. Das Land Niedersachsen
habe die Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz als Modellprojekt in 2001
ausgeschrieben. Neu im Gegensatz zu den Frauenhäusern sei dabei der proaktive
Ansatz. Lüneburg habe sich damals mit einem eigenen Konzept beworben und sei
als einer von 6 Standorten im Land als Modellprojekt für die Region Lüchow,
Uelzen, Lüneburg ausgewählt worden. Die Modellphase sei von 2002 bis Ende 2004
gelaufen. Da
die BISS-Beratung sich in der Modellphase bewährt habe, habe das Land die
Finanzierung verlängert und die Beratung ab 2006 flächendeckend eingeführt und
zwar je eine Beratungsstelle im Zuständigkeitsbereich einer Polizeiinspektion.
Für Lüneburg ändere sich dadurch nichts, da die Beratungsstelle von vornherein
für die Landkreise Lüneburg, Lüchow und Uelzen mit den zugehörigen Städten
zugeschnitten war. Seit
2006 gebe es eine bis 2010 gültige Finanzierungsrichtlinie für die
BISS-Beratungsstellen. Pro 500.000 Einwohnerinnen und Einwohner sei eine volle Stelle
für die Beratung vorgesehen, entsprechend habe die hiesige Region eine halbe
Stelle. Jeder der drei beteiligten Landkreise erhalte ein Drittel der
finanziellen Mittel und bezahle damit eine eigene Beraterin. Mit dieser Finanzierungsregelung
gehe eine Halbierung der ursprünglichen Zuwendung einher. Die Koordinierungsstelle
ist entfallen, für die Beratung stehen ca. 8 Stunden wöchentlich zur Verfügung. BISS-Beraterin
Frau RÖNNINGSDALEN berichtet aus der Beratungspraxis. Bei Fällen häuslicher
Gewalt, in denen die Polizei einschreite, bekomme sie anschließend von der
Polizeidienststelle eine Nachricht mit den Daten der betroffenen Frau. Der
proaktive Ansatz bestehe darin, dass sie selbst daraufhin mit diesen Frauen
Kontakt aufnehme und ihnen eine Beratung anbiete. Die Frauen seien eigentlich
immer positiv überrascht, dass sich jemand um ihre Situation Gedanken mache,
nicht alle seien aber sofort bereit, die Hilfe anzunehmen. In den Beratungen
würden Wege aufgezeigt, wie weiter verfahren werden könne, welche rechtlichen
Möglichkeiten es gebe und wie die Frau sich vor weiteren Übergriffen durch
ihren Mann schützen könne. Bei Bedarf begleite sie die Frauen auch zum
Amtsgericht oder zu einem Rechtsanwalt. Inzwischen kämen auch häufiger Fälle von
Belästigungen von Frauen durch ihre Ex-Männer oder Ex-Partner, das sog.
Stalking vor. Frau RÖNNINGSDALEN schildert zwei Fallbeispiele aus der
Praxis und stellt den Tätigkeitsbericht 2005 vor, welcher der Niederschrift als
Anlage beigefügt ist. Die wöchentlich zur Verfügung stehende
Beratungszeit von 8 Stunden sei eigentlich zu knapp bemessen. Frau
RÖNNINGSDALEN
beantwortet Detailfragen der Ausschussmitglieder zur Arbeit der Beratungsstelle.
Der
Ausschuss diskutiert die Thematik und spricht dabei auch den umgekehrten Fall
von Frauengewalt gegen Männer an, der aber nur in sehr geringem Maße vorkommt
oder bekannt wird. Für diese Fälle ist das Opferhilfebüro zuständig. Frau
LOTZE dankt Frau
Rönningsdalen für den umfangreichen Bericht. Der
Gleichstellungsausschuss nimmt Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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