Bürgerinformationssystem

Auszug - BISS e.V./ Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz Bericht der BISS-Beraterin Olaug Rönningsdalen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.06.2006    
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau HOLSTE gibt einen kurzen Rückblick auf die Entstehung der Beratungsstelle. Das Land Niedersachsen habe die Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz als Modellprojekt in 2001 ausgeschrieben. Neu im Gegensatz zu den Frauenhäusern sei dabei der proaktive Ansatz. Lüneburg habe sich damals mit einem eigenen Konzept beworben und sei als einer von 6 Standorten im Land als Modellprojekt für die Region Lüchow, Uelzen, Lüneburg ausgewählt worden. Die Modellphase sei von 2002 bis Ende 2004 gelaufen.

Da die BISS-Beratung sich in der Modellphase bewährt habe, habe das Land die Finanzierung verlängert und die Beratung ab 2006 flächendeckend eingeführt und zwar je eine Beratungsstelle im Zuständigkeitsbereich einer Polizeiinspektion. Für Lüneburg ändere sich dadurch nichts, da die Beratungsstelle von vornherein für die Landkreise Lüneburg, Lüchow und Uelzen mit den zugehörigen Städten zugeschnitten war.

Seit 2006 gebe es eine bis 2010 gültige Finanzierungsrichtlinie für die BISS-Beratungsstellen. Pro 500.000 Einwohnerinnen und Einwohner sei eine volle Stelle für die Beratung vorgesehen, entsprechend habe die hiesige Region eine halbe Stelle. Jeder der drei beteiligten Landkreise erhalte ein Drittel der finanziellen Mittel und bezahle damit eine eigene Beraterin. Mit dieser Finanzierungsregelung gehe eine Halbierung der ursprünglichen Zuwendung einher. Die Koordinierungsstelle ist entfallen, für die Beratung stehen ca. 8 Stunden wöchentlich zur Verfügung.

 

BISS-Beraterin Frau RÖNNINGSDALEN berichtet aus der Beratungspraxis. Bei Fällen häuslicher Gewalt, in denen die Polizei einschreite, bekomme sie anschließend von der Polizeidienststelle eine Nachricht mit den Daten der betroffenen Frau. Der proaktive Ansatz bestehe darin, dass sie selbst daraufhin mit diesen Frauen Kontakt aufnehme und ihnen eine Beratung anbiete. Die Frauen seien eigentlich immer positiv überrascht, dass sich jemand um ihre Situation Gedanken mache, nicht alle seien aber sofort bereit, die Hilfe anzunehmen. In den Beratungen würden Wege aufgezeigt, wie weiter verfahren werden könne, welche rechtlichen Möglichkeiten es gebe und wie die Frau sich vor weiteren Übergriffen durch ihren Mann schützen könne. Bei Bedarf begleite sie die Frauen auch zum Amtsgericht oder zu einem Rechtsanwalt. Inzwischen kämen auch häufiger Fälle von Belästigungen von Frauen durch ihre Ex-Männer oder Ex-Partner, das sog. Stalking vor. Frau RÖNNINGSDALEN schildert zwei Fallbeispiele aus der Praxis und stellt den Tätigkeitsbericht 2005 vor, welcher der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die wöchentlich zur Verfügung stehende Beratungszeit von 8 Stunden sei eigentlich zu knapp bemessen.

 

Frau RÖNNINGSDALEN beantwortet Detailfragen der Ausschussmitglieder zur Arbeit der Beratungsstelle.

 

Der Ausschuss diskutiert die Thematik und spricht dabei auch den umgekehrten Fall von Frauengewalt gegen Männer an, der aber nur in sehr geringem Maße vorkommt oder bekannt wird. Für diese Fälle ist das Opferhilfebüro zuständig.

 

Frau LOTZE dankt Frau Rönningsdalen für den umfangreichen Bericht.

 

Beschluss:

 

Der Gleichstellungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:       

  Enthaltungen: 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 S.1 (99 KB) PDF-Dokument (41 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 S.2 (54 KB) PDF-Dokument (20 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 1 S. 3 (70 KB) PDF-Dokument (24 KB)