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Auszug - Lesung zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung und Umsetzung der Schulstrukturreform in Stadt und Landkreis Lüneburg  

 
 
öffentlichen Sitzung des Schulgrundsatzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Schulgrundsatzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 25.09.2002    
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0253/02 Lesung zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung und Umsetzung der Schulstrukturreform in Stadt und Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Manfred Koplin
Federführend:Fachbereich 4 - Kultur Bearbeiter/-in: Koplin, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird der TOP umbenannt in “Lesung zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung und Umsetzung der Schulreform”. Stadtdirektor Koch führt einleitend aus, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um den Auftakt zur Beratung der Umsetzung der Schulreform für Stadt und Landkreis Lüneburg handelt. In der Vorlage sind mögliche Förderverbünde der Stadt und des Landkreises Lüneburg zusammengefasst. Dabei werden Raum- und Schülerstatistiken sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Lüneburg derzeit aktualisiert. In der Vorlage sind die Schülerzahlen des vergangenen Jahres eingearbeitet. Insgesamt ist zu bemerken, dass der landesweite Trend sinkender Schülerzahlen für Stadt und Landkreis Lüneburg nicht zutreffe.

 

Beigeordneter Dr. Scharf führt an, dass die Orientierung in der Vorlage an den bestehenden 5 Gymnasien besteht und nach der Schulreform vorgesehene mögliche neue Gymnasien in der Fläche nicht berücksichtigt wurden. Stadtdirektor Koch führt aus, dass seitens der Verwaltung keine Vorwegnahme einer Entscheidung beabsichtigt war. Festzustellen ist, dass die Gymnasien in Lüneburg zur Zeit voll seien und das gegenwärtige gymnasiale Angebot zukünftig voraussichtlich nicht ausreichen wird. Kreistagsabgeordneter Peters schlägt vor, sich bei der heutigen Sitzung auf die Zügigkeit und die Anbindung der Förderstufen zu konzentrieren. Gemäß Verordnungsentwurf werden die Förderstufen voraussichtlich vier- bis achtzügig sein, es ist absehbar, dass Schülerströme ohne Schulbezirke nicht lenkbar sein werden und der Ausschuss sich darüber einigen sollte, ob für die Förderstufen Schulbezirke eingerichtet werden.

 

Landrat Fietz nennt Kernpunkte der Vorschläge zur Umsetzung der Schulreform in Stadt und Landkreis Lüneburg:

 

1.

Bewährte Strukturen sollten möglichst beibehalten werden

 

2.

Finanzielle Situation in Stadt und Landkreis:

Neu- und Erweiterungsbauten möglichst vermeiden. Dazu wurden Vorgespräche zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg geführt mit dem Ergebnis, dass Schulbezirke für die Förderstufen anhand der jetzt für die Orientierungsstufen bestehenden Schulbezirke beibehalten werden sollten.

 

3.

Der Zwiespalt zwischen den Vorgaben des Gesetzes und dem Informationsstand der Eltern und damit des voraussichtlichen Anmeldeverfahrens: Möglichkeiten zur Beeinflussung des Anmeldeverfahrens müssen gefunden werden.

 

4.

Probleme im ländlichen Bereich:

Erhaltung gut funktionierender ländlicher Standorte wie z.B. Dahlenburg.

 

Er schlägt die Anbindung der Förderstufen an einer Schulform, möglichst der Realschule, vor. Auch Anbindungen an Gymnasien oder wie im Ausnahmefall vorgesehen, an einer Grundschule, werden nicht ausgeschlossen.

 

Auch Bürgermeisterin Schellmann plädiert dafür, dass die jetzigen Orientierungsstufen Förderstufen werden sollen. Sie befürchtet hauptsächlich einen Leerlauf bestehender Schulen, insbesondere der Hauptschulen. Kreistagsabgeordneter Graff schlägt vor, zunächst Einigung darüber zu erzielen, ob Schulbezirke für die künftigen Förderstufen eingerichtet werden sollen. Beigeordneter Firus betont, dass im Rahmen der bereits geführten Vorgespräche Einigung darüber bestand, eine zügige Umsetzung der Schulreform zu erreichen. Er beurteilt die Einrichtung von Schulbezirken für die Förderstufen als positiver als das andernfalls bevorstehende mögliche Losverfahren. Im Sek.I-Bereich sollte es weiterhin keine Schulbezirke geben. Es stellt sich die Frage, ob die neuen Förderstufen den jetzigen Orientierungsstufen-Schulbezirken entsprechen sollten. Er betont die neue Qualität der Förderstufen. Es gibt kein Kurssystem mehr, zudem besteht, wie bei den Verlässlichen Grundschulen, Verlässlichkeit der Verweilzeiten in der Schule. Eine reine Anbindung an Gymnasien halte er für nicht richtig und nicht im Gesetz vorgesehen. Eine Anbindung an die Realschulen beurteilt er zwar als besser, bevorzugt aber die Wahlmöglichkeit der Eltern. Für diese sollte die Entscheidung offen bleiben. Sein Vorschlag ist, in einem Einzugsbereich beide Anbindungsmöglichkeiten zu schaffen. Gewachsene Strukturen sollten nicht aufgeweicht werden. Auch Beigeordneter Dr. Scharf ist der Meinung, dass eine kurzfristige, zügige Umsetzung der Schulreform erfolgen sollte. Er schlägt ebenfalls die Einrichtung von Schulbezirken nach Klasse 4 vor, nach Klasse 6 bevorzugt auch er weiterhin keine Schulbezirke. Bewusst müsste gemacht werden, dass das Konzept der Förderstufen eine Einheitlichkeit des Unterrichts vorsehe, egal, wo die Förderstufe angebunden sei. Er plädiert dafür, einen Beschluss über die generelle Einrichtung von Schulbezirken zu fassen, nicht jedoch über die Anbindung von Förderstufen zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen.

 

Stadtdirektor Koch gibt zu bedenken, dass bei einer generellen Anbindung der Förderstufen an Realschulen Probleme mit der Zügigkeit bevorstehen. Bei der Anbindung an einer jetzt vierzügigen OS an eine zweizügige Realschule würde es für den weiteren Schulbesuch nach Klasse 6 Probleme geben. Er sieht ein rechtliches Problem: die Förderstufen sind integraler Bestandteil der Schule, an die sie angebunden sind. Wenn eine Aufnahme zu dieser Förderstufe erfolgt ist, ist das Kind auf die Schule aufgenommen. Wie unter Umständen Kinder wieder umgeschult werden könnten, wenn dann nach Klasse 6 die Kapazität der jeweiligen weiterführenden Schule überschritten wird, ist bisher unklar. Verordnungsentwürfe liegen zwar vor, dieser Punkt ist darin jedoch nicht geregelt. Dies wäre nur mit der Versetzungsverordnung regelbar, nach der ein Kind nach zweimaligem Sitzenbleiben die andere Schulform besuchen müsste. Auch Regierungsschuldirektorin Messer unterstreicht, dass die Förderstufen keine eigenständigen Schulen seien, sondern ein Schulzweig. Bei Wahl der Förderstufe besteht Bindung an die der Förderstufe zugeordneten Schule. In diesem Zusammenhang besteht Unklarheit, welche Auswirkungen die Bildung von Schulbezirken dann habe. Auch Beigeordneter Dr. Scharf ist der Meinung, das man sich ohne abschließende Verordnungen hier im rein spekulativen Bereich befinde und so abschließende Entscheidungen nicht getroffen werden können.

 

Kreisoberamtsrat Wiese plädiert dafür, dass ein grundlegender Beschluss des Schulgrundsatzausschusses gefasst werden sollte. Die Schaffung eines Gerüstes ist notwendig, damit die Verwaltung weitere Vorlagen zur Umsetzung erarbeiten kann. Mindestens die Entscheidung über Schulbezirke sollte heute getroffen werden. Auch Landrat Fietz unterstreicht, dass der vorgesehene Termin zur Umsetzung der Schulreform mit dem 01.08.2004 nicht haltbar sei, wenn nicht wenigstens ein Minimalkonsens getroffen werde. Der Ausschussvorsitzende, Kreistagsabgeordneter Danzenbächer, unterstreicht, dass deutlich geworden sei, dass die Politik Vorgaben machen muss, um ein weiteres Umsetzen für die Verwaltung möglich zu machen. Solange jedoch Klärungsbedarf mindestens hinsichtlich des Übergangs nach Klasse 6 herrscht, wären grundsätzliche Entscheidungen schwierig. Auch Kreistagsabgeordneter Graff befürchtet, dass, wenn zunächst die Verordnungen vorliegen müssten, voraussichtlich bis zu Landtagswahl im Februar nächsten Jahres keine weiteren Beschlüsse gefasst werden könnten. Er ist der Ansicht, dass mindestens jetzt die vorgeschlagenen groben Förderverbünde beschlossen werden könnten. Bürgermeisterin Schellmann betont, dass eine Entscheidung ohne Klärung der Grundsatzfragen für sie nicht in Frage komme.

 

Beigeordneter Firus fasst zusammen, dass der 01.08.2004 als Zielzeitpunkt für die Umsetzung der Schulreform feststehen solle. Die Entscheidung der Schulbezirke stehe in so engem Zusammenhang mit der Anbindung an die Förderstufen und rechtliche Fragen müssten beantwortet werden. Er schlägt vor, darüber nachzudenken, Schuleinzugsbereiche statt Schulbezirke festzulegen und über bestimmte Zuordnungen wie z.B. der Grundschule Hasenburger Berg zu Oedeme und der Grundschule Häcklingen zur Schule Stadtmitte zu treffen. In einem zeitnahen Termin des Schulgrundsatzausschusses könnte über weitere Fragen beschlossen werden.

 

Landrat Fietz unterstreicht, dass die Einrichtung von Einzugsbereichen eine völlig andere rechtliche Qualität als die Einrichtung von Schulbezirken habe. Die Verschiebung der Schulbezirksfrage auf einen anderen Termin macht die Einhaltung des Umsetzungstermins 01.08.2004 unmöglich.

 

Es besteht insgesamt Einigkeit, einen neuen, zeitnahen Termin für den Schulgrundsatzausschuss festzulegen und bis dahin Beratungen in den Fraktionen anzustellen. In diesem Zusammenhang erinnert Kreistagsabgeordneter Peters auch daran, dass vor einem Beschluss über Förderverbünde auch die Schulen entsprechend beteiligt werden müssten.

 

Der Beschlussvorlage ist ein dreigliedriger Beschlussvorschlag beigefügt. Es besteht Einigkeit, über den zweiten und dritten Teil des Beschlussvorschlages (Einrichtung von Schulbezirken und Zuordnung der Einzugsbereiche Barendorf und Wendisch Evern zur Stadt Lüneburg) heute keinen Beschluss zu fassen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Teil 1 des Beschlussvorschlages als grundsätzliche Absichtserklärung, unter Ergänzung des Zeitpunktes der Einführung wird zu Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

Es wird zunächst über folgenden Antrag beschlossen:

Generell keine Beschlussfassung und Vertagung zu einer nächsten Sitzung aller drei Teile des Beschlussvorschlages. Dieser Antrag wird bei drei Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Daraufhin wird über den ersten Absatz des Beschlussvorschlages abgestimmt. Der Beschlussvorschlag lautet nach Ergänzung wie folgt:

 

Der Schulgrundsatzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt, die notwendigen Arbeiten zur Aufstellung des Entwurfs der Schulentwicklungsplanung zu veranlassen und in den zuständigen kommunalen Schulausschüssen weiter zu beraten. Bei Bedarf sollte der Schulgrundsatzausschuss beteiligt werden. Die Umsetzung der Schulreform soll zum 01.08.2004 erfolgen.

 

Der Schulgrundsatzausschuss fasst diesen Beschluss bei acht Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme.

 

In der Folge wird ein Termin für eine nächste Sitzung des Schulgrundsatzausschusses festgelegt. Neuer Termin ist der 30.10.2002, 16.00 Uhr (Alternativtermin 04.11.02, 16.00 Uhr).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:            1

  Enthaltungen:            0