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Auszug - Gutscheinheft für zusätzliche Betreuung in den Kindertagesstätten (Antrag der Gruppe SPD/FDP vom 16.01.06 und Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 01.02.06)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.06.2006    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1819/06 Gutscheinheft für zusätzliche Betreuung in den Kindertagesstätten (Antrag der Gruppe SPD/FDP vom 16.01.06 und Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 01.02.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD / FDP
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Kirch veranschaulicht auf Nachfrage die in der Vorlage genannten Rahmenbedingungen für einen Kauf von zusätzlichen Betreuungsstunden:

1.      Ein Gutscheinheft gilt jeweils nur für eine Einrichtung und ist auf weitere Kitas nicht übertragbar, da a) die Kinder im gewohnten Umfeld verbleiben sollten und b) um eine weitest gehende Beständigkeit des Gruppengefüges zu erhalten. Eine Übertragbarkeit auf andere Kinder der Familie in derselben Einrichtung ist indes möglich.

2.      Das Gutscheinheft ermöglicht eine zusätzliche Inanspruchnahme von Betreuungszeiten für sog. Randzeiten (Früh- und/oder Spätdienste), wenn und sofern die jeweilige Kita diese Sonderdienste vorhält. Es ist nicht vorgesehen, die Betreuungszeiten/Öffnungszeiten in den Kitas auszudehnen. Im Rahmen einer Notfallbetreuung können zusätzlich Regelbetreuungszeiten in Anspruch genommen werden - unter dem Vorbehalt, dass die jeweilige Kita die Betreuungsart auch anbietet (Beispiel: Ein Kind besucht eine Vormittagsgruppe. Durch das Gutscheinheft wäre es möglich, dass das Kind im Notfall auch eine Nachmittagsgruppe besuchen kann - sofern die Kita über mindestens eine Nachmittagsgruppe verfügt. Wenn in der Kita nur Vormittagsgruppen vorgehalten werden, kann demzufolge das Gutscheinheft für einen Nachmittagsbesuch nicht eingelöst werden.)

  1. Durch die Einlösung der gekauften Betreuungszeiten darf die maximal zulässige Gruppenstärke nicht überschritten werden.

 

Frau Lindenau fragt nach, ob die derzeitige Auslastung das unter Punkt 3 Gesagte überhaupt zulasse bzw. ob das Projekt nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.

Laut Herrn Kirch sind infolge Urlaub oder Krankheit in gewissem Maße Kapazitäten frei, welche im Rahmen der Gutscheinhefteinlösung bis zur gesetzlichen Größenbeschränkung bei Kita-Gruppen genutzt werden können.

 

Auf Nachfrage von Frau Kunze wird mitgeteilt, dass die eingenommenen Gelder in den städtischen Haushalt fließen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Modellversuches ein Gutscheinsystem einzuführen, das den Eltern die flexible Inanspruchnahme einer Randzeitenbetreuung ermöglicht. Unter Beachtung der zulässigen Gruppenstärken soll in Notfällen auch die Inanspruchnahme einer verlängerten Regelbetreuung in der eigenen Einrichtung ermöglicht werden.

 

Für die Zusatzbetreuung wird ein Entgelt erhoben. Die Zahlung des Entgelt erfolgt durch den vorherigen Erwerb eines Gutscheinheftes mit jeweils 5 Gutscheinen zum Wert von je 2,-- €. Für jede angefangene Stunde der Zusatzbetreuung beträgt das Entgelt 2,-- € (= 1 Gutschein).

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, gemeinsam mit dem Bündnis für Familie und den Kindertagesstätten weitere Möglichkeiten einer zusätzlichen flexiblen Kinderbetreuung, insbesondere in Not- bzw. Ausnahmefällen, zu entwickeln.