Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Kirch veranschaulicht auf Nachfrage die in der
Vorlage genannten Rahmenbedingungen für einen Kauf von zusätzlichen
Betreuungsstunden: 1.
Ein
Gutscheinheft gilt jeweils nur für eine Einrichtung und ist auf weitere Kitas
nicht übertragbar, da a) die Kinder im gewohnten Umfeld verbleiben sollten und
b) um eine weitest gehende Beständigkeit des Gruppengefüges zu erhalten. Eine
Übertragbarkeit auf andere Kinder der Familie in derselben Einrichtung ist
indes möglich. 2.
Das
Gutscheinheft ermöglicht eine zusätzliche Inanspruchnahme von Betreuungszeiten
für sog. Randzeiten (Früh- und/oder Spätdienste), wenn und sofern die jeweilige
Kita diese Sonderdienste vorhält. Es ist nicht vorgesehen, die
Betreuungszeiten/Öffnungszeiten in den Kitas auszudehnen. Im Rahmen einer
Notfallbetreuung können zusätzlich Regelbetreuungszeiten in Anspruch genommen
werden - unter dem Vorbehalt, dass die jeweilige Kita die Betreuungsart auch
anbietet (Beispiel: Ein Kind besucht eine Vormittagsgruppe. Durch das
Gutscheinheft wäre es möglich, dass das Kind im Notfall auch eine
Nachmittagsgruppe besuchen kann - sofern die Kita über mindestens eine
Nachmittagsgruppe verfügt. Wenn in der Kita nur Vormittagsgruppen vorgehalten
werden, kann demzufolge das Gutscheinheft für einen Nachmittagsbesuch nicht
eingelöst werden.)
Frau
Lindenau fragt nach, ob die derzeitige Auslastung das unter Punkt 3 Gesagte
überhaupt zulasse bzw. ob das Projekt nicht von vornherein zum Scheitern
verurteilt ist. Laut
Herrn Kirch sind infolge Urlaub oder Krankheit in gewissem Maße Kapazitäten
frei, welche im Rahmen der Gutscheinhefteinlösung bis zur gesetzlichen
Größenbeschränkung bei Kita-Gruppen genutzt werden können. Auf
Nachfrage von Frau Kunze wird mitgeteilt, dass die eingenommenen Gelder in den
städtischen Haushalt fließen. Beschluss: Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines
Modellversuches ein Gutscheinsystem einzuführen, das den Eltern die flexible
Inanspruchnahme einer Randzeitenbetreuung ermöglicht. Unter Beachtung der
zulässigen Gruppenstärken soll in Notfällen auch die Inanspruchnahme einer
verlängerten Regelbetreuung in der eigenen Einrichtung ermöglicht werden. Für die Zusatzbetreuung wird ein Entgelt erhoben. Die
Zahlung des Entgelt erfolgt durch den vorherigen Erwerb eines Gutscheinheftes
mit jeweils 5 Gutscheinen zum Wert von je 2,-- €. Für jede angefangene Stunde
der Zusatzbetreuung beträgt das Entgelt 2,-- € (= 1 Gutschein). Die Verwaltung wird weiter beauftragt, gemeinsam mit dem
Bündnis für Familie und den Kindertagesstätten weitere Möglichkeiten einer
zusätzlichen flexiblen Kinderbetreuung, insbesondere in Not- bzw.
Ausnahmefällen, zu entwickeln. |
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