Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr
Koch führt aus, dass derzeit jeder fünfte Einwohner im Bereich der Stadt
Lüneburg das 60. Lebensjahr überschritten habe. Auch wenn Lüneburg prinzipiell
eine recht junge Bevölkerung habe, sei es Ziel der Verwaltung, auch für diese
Bevölkerungsgruppe adäquate bedarfsgerechte Angebote zu erhalten und stetig zu
verbessern. Hiefür
sei es wichtig, die personellen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, wie
dies im Konzept beschrieben ist. Das
vorliegende Konzept wurde bereits mit dem Seniorenbeirat besprochen. Frau
Sommermeier und Frau Sieckmann vom Seniorenbeirat sprechen sich für das Konzept
aus und bedanken sich bei der Stadt Lüneburg für die bisherige Arbeit. Herr
Kolle führt aus, dass er das Konzept nur unterstützen könne. Den Einsatz von
später drei Seniorenberatern in den bestehenden Regionalbereichen halte er für
gut und sinnvoll. Laut
Herrn Soldan werden Seniorenbüros zunehmend an Bedeutung gewinnen, er hält den
vorgeschlagenen Weg für richtig. Frau
Wolf bittet, in das Konzept auch ältere Migranten mit aufzunehmen, um so deren
Bedürfnisse zu berücksichtigen. Herr
Nowak spricht sich für eine Aufnahme von behinderten älteren Menschen und
insbesondere deren Wohnbedürfnissen in die Planungen aus. Behinderte Menschen
gehören bereits ab dem 45. Lebensjahr zu den älteren Mitmenschen; dies werde
u.a. als ‚Voralterung’ bezeichnet. Herr
Enke plädiert für eine koordinierte Verantwortlichkeit der Seniorenarbeit unter
Berücksichtigung des demografischen Wandels. In
der Samtgemeinde Ostheide werde bereits seit mehreren Jahren über ein
entsprechendes Konzept gesprochen, passiert sei indes nichts. Herr Enke erhoffe
sich daher einen baldigen Start bei der Stadt Lüneburg. Herr
Gremmel berichtet über die Ergebnisse einer ISAB-Studie, wonach es u.a. wichtig
sei, die Arbeit zu koordinieren und verbandliche und ehrenamtliche Aktivitäten
einzubinden. Beschluss: Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Konzeptentwurf zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung Foren in den 3 Regionalbereichen
durchzuführen. Deren Ergebnisse werden in den Konzeptentwurf eingearbeitet der
dann erneut im Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Zustimmung vorgelegt wird. |
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