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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Dörbaum begrüßt die
mit der Entwicklung des B-Plans beauftragte Planerin, Architektin Rüther, vom
Planungsbüro Rüther. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
einleitend den Geltungsbereich des B-Plangebietes sowie die von einer
Veränderung betroffenen Flächen des F-Plans auf. Die Flächen stehen im Eigentum
des Landes Niedersachsen und werden von der Nds. Landesentwicklungsgesellschaft
(NLG) entwickelt. Mit der Planung wurde das Planungsbüro Rüther von der NLG
beauftragt. Architektin
Rüther – Planungsbüro Rüther – geht einführend auf die ursprünglichen Ansätze der Planung
ein. Eckpunkte der Planung waren die Rücksichtnahme auf das Ensemble des
Landeskrankenhauses, Belange des Denkmalschutzes sowie an der Peripherie bzw.
innerhalb des Geltungsbereiches verlaufende Hochspannungs-, Abwasserdruckrohr-
und Erdgashochdruckleitungen. In den Vorabüberlegungen hat man sich auch
Gedanken über die äußere Erschließung gemacht. Aus dem erstellten
Verkehrsgutachten geht hervor, dass der Knotenpunkt Vögelser Straße /
Brockwinkler Weg die zusätzlichen Verkehre wird aufnehmen können. Probleme
bereiten werden durch die zusätzlichen Verkehre auf dem Brockwinkler Weg die
dort in den Randbereichen geparkten Fahrzeuge. Eingegangen
wird auf die Strukturierung und Gliederung des vorgesehenen Baugebietes.
Ausgehend von 1 Hauptachse werden kleine, als Ringe ausgebildete Straßen, die
verkehrsberuhigt ausgelegt werden sollen, angehängt. Wichtig sind die
fußläufigen Verbindungen. Als Prämissen sind einerseits der Übergang zur
offenen Landschaft und andererseits die Angrenzung an das Landeskrankenhaus
(LKH) vorgegeben. Anbieten würde es sich, die auf dem Gelände des LKH in dem
Landschaftspark befindlichen Wegebeziehungen in das Baugebiet hinein zu ziehen.
Der das Baugebiet umgebende Grüngürtel wird eine durchschnittliche Tiefe von 18
m haben. Die
Flächen unterhalb der Hochspannungsleitung sollen entsprechend den bestehenden
Empfehlungen von jeglicher Wohnbebauung freigehalten werden. Geplant ist ein
seitlicher Mindestabstand von 55 m. Aufgezeigt werden die Flächen, die für die
Anlegung eines Kinderspiel- und eines Bolzplatzes vorgesehen sind. Die Lage des
vorgesehenen Regenrückhaltebeckens wird aufgezeigt. Bei
der Planung des Baugebietes hat man versucht, die Lockerheit der Bebauung des LKH, wenn auch in anderen
Dimensionen, aufzunehmen. Vorgesehen ist deshalb in einem äußeren Ring
eingeschossige Einfamilienhäuser auf ggf. etwas größeren Grundstücken
vorzusehen. Im Innenbereich ist eine geringfügige Verdichtung durch Zulassung
von Doppelhäusern aber auch Reihenhäusern und Einfamilienhäusern vorgesehen. In
diesem Bereich soll auch eine 2-Geschossigkeit zulässig sein. Als
Geschossflächenzahl (GFZ) sind im äußeren Bereich 0,22, im mittleren Bereich
0,25 und im Bereich der Reihenhausbebauung 0,40 vorgesehen. Insgesamt soll das
Baugebiet durch die großzügigen Grünbereiche und die vorgesehenen fußläufigen
Verbindungen einen hochwertigen Eindruck vermitteln. Denkbar
wäre es, wenn das LKH einmal den Gärtnereibetrieb aufgibt, dass in diesem
Bereich weitere Wohnbauflächen entwickelt werden könnten. Eingegangen
wird auf die Inhalte der Örtlichen Bauvorschrift, deren Intension ist, dass
Rücksicht genommen wird auf den angrenzenden denkmalgeschützten Bereich des
LKH. Baustrukturen, Materialien, Form und Farben, die dort verwendet wurden,
sollen sich im Baugebiet widerspiegeln. Parallel
zur B-Planentwicklung wird der F-Plan geändert. Die bisher berücksichtigte
Trassenführung Westrandstraße entfällt zukünftig. Da die Trassenführung auch im
weiteren Verlauf des Stadtgebietes bereits teilweise aufgegeben wurde, wäre
eine solche Trassen in diesem Bereich ohnehin nicht mehr realisierbar. Denkbar
wäre nur noch eine Trassenlegung außerhalb des hier aufgezeigten
Geltungsbereiches. Beigeordneter
Körner
interessiert, wenn denn zu einem späteren Zeitpunkt eine westliche
Umfahrungsstraße gebaut werden würde, ob dann zur Abschirmung ein
Lärmschutzwall vorgesehen sei. Beigeordneter
Dörbaum verweist
darauf, dass eine solche Trassenführung bereits vor Jahren aufgegeben wurde. Architektin
Rüther – Planungsbüro Rüther – ergänzt, dass wenn eine solche Trasse überhaupt in der Nähe
des Baugebietes verlaufen würde, das dann Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang
mit dem Bau der Straße umzusetzen seien. Das Wohngebiet hätte in einem solchen
Fall die älteren Rechte, was bedeutet, dass eine Straßenführung so zu planen
wäre, dass diese lärmmäßig keine negativen Auswirkungen auf das Wohngebiet
haben dürfte. Beigeordneter
Körner geht ein auf
die angesprochene derzeitige Parksituation entlang des Brockwinkler Weges. Den
Ausführungen war zu entnehmen, dass die dort abgestellten Fahrzeuge zukünftig
dort nicht mehr abgestellt werden können. Für ihn stellt sich die Frage, welche
Stellplätze den dort Wohnenden als Ersatz angeboten werden können. Architektin
Rüther – Planungsbüro Rüther – verweist darauf, dass diese Frage bereits mit der
Verwaltung diskutiert wurde. Vom Grundsatz her hat keiner ein Anrecht auf einen
Stellplatz im öffentlichen Straßenraum. Eine endgültige Lösung dafür gibt es
noch nicht. Gleichwohl ist man bemüht, zu Lösungen zu gelangen. Aus ihrer Sicht
ist es eine Frage, die mit der Eigentümerin der Wohnblöcke zu besprechen sein
wird. Fakt ist, dass für die Wohnblöcke keine Stellplätze auf eigenem Gelände
angelegt sind. Beigeordneter
Körner merkt an,
dass man es so einfach nicht machen kann. Bei den dort bereits Wohnenden hat
sich im Laufe der Jahre eine Art Gewohnheitsrecht bezüglich der Parksituation
entwickelt. Die derzeitige Situation sollte nach seinem Empfinden in der
Planung Berücksichtigung finden. Es spricht sich dafür aus, solcher Art
Überlegungen nicht nur auf das eigentliche Baugebiet zu beschränken, sondern
zumindest das nähere Umfeld mit in die Überlegungen einzubeziehen. Dass
die zusätzlichen Verkehre keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die
Verkehre im Umfeld haben, ist für ihn schwer vorstellbar. Wenn man pro WE 1,5
Stellplätze rechnet, dann lässt sich erahnen, welche Verkehre sich zusätzlich
entwickeln werden. Er empfiehlt, an der Straße zunächst einmal Verkehrszählungen
vorzunehmen. Von Interesse ist für ihn, ob die Flächen außerhalb des
Senkungsgebietes liegen. Auch stellt sich die Frage, ob eine ÖPNV-Anbindung nur
außerhalb des eigentlichen Baugebietes oder auch innerhalb vorgesehen sei. Architektin
Rüther – Planungsbüro Rüther – zeigt zur Parkplatzsituation auf, dass neue Stellplätze
zwischen den Gebäuden angelegt werden könnten. Das kann in Zusammenhang mit der
Planung für das neue Baugebiet nur als Option betrachtet werden. Letztendlich
ist es eine Frage, die zwischen Verwaltung und der Grundeigentümerin, einer
städtischen Wohnungsbaugesellschaft, zu klären sein wird. Die Straße
Brockwinkler Weg ist für Fahrverkehre ausreichend dimensioniert. Dies würde sie
jedoch dann nicht mehr sein, wenn sie weiterhin im derzeitigen Zustand für den
ruhenden Verkehr in Anspruch genommen wird. Das
Ing.-Büro Schubert hat die verkehrlichen Aspekte in diesem Bereich untersucht
und eine Prognose mit dem Ergebnis abgegeben, dass sowohl die Straße als auch
der folgende Knotenpunkt die Verkehre aufnehmen kann. Grundsätzlich
ist beabsichtigt, den ÖPNV an das Gebiet heranzubringen. Entsprechende
Gespräche werden derzeit geführt. Denkbar wäre, die Buslinie nach Vögelsen
alternierend durch das Gebiet zu führen. Straßenbaumaßnahmen im geringen Umfang
wäre hierzu begleitend erforderlich. Zur
Frage der Kostentragung für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages wird
auf die laufenden Verhandlungen zwischen Stadt und der NLG verwiesen. Beigeordneter
Körner möchte
ergänzend wissen, wie viele Wohneinheiten (WE) insgesamt in dem Baugebiet
entstehen werden, wie viele WE in den Doppelhäusern zulässig sein werden und
welche Stellplatzfaktor zugrunde gelegt wird. Architektin
Rüther – Planungsbüro Rüther – führt hierzu aus, dass die textlichen Festsetzungen
beinhalten, dass in Einfamilienhäusern Einliegerwohnungen zulässig sein sollen,
die jedoch nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen. In den
Doppelhaushälften und Reihenhäusern wird jeweils nur 1 WE zulässig sein.
Gefordert werden 2 Stellplätze pro WE, in den Doppelhaus- und
Reihenhausbereichen jeweils 1,5 Stellplätze pro WE. Insgesamt werden max. 100
WE geschaffen. Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass zwischen den Aussagen von Verkehrsgutachten und der Realität oftmals Welten
liegen, was Theorie und Praxis betrifft. Selbstverständlich wird man mit der
Wohnungsbaugesellschaft reden. Jedoch sollte zunächst die tatsächliche
Entwicklung abgewartet werden, bevor man bauliche Maßnahmen umsetzt. Wichtig
ist, dass die Kosten für Ausbaumaßnahmen in den abzuschließenden
städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden. Sowohl
die Ausbaumaßnahmen als auch die geänderte Verkehrslenkung des ÖPNV sollte
zunächst einmal weiter beraten werden. Linienunterbrechungen mit alternierenden
Linienführungen verringern die Attraktivität und Akzeptanz des ÖPNV.
Erfahrungen, die in anderen Bereichen zu dieser Thematik gemacht wurde,
sprechen hierzu eine eindeutige Sprache. Der B-Plan soll mit seinen
Festsetzungen nur den Rahmen vorgeben. Inwieweit dieser dann auch ausgefüllt
wird, wird man dann sehen. Parken
im Straßenraum trägt auch zur Geschwindigkeitsreduzierung bei. In Teilbereichen
auch weiterhin ein solche Parken zuzulassen, kann deshalb durchaus sinnvoll
sein. Ratsherrn
Kroll interessiert,
wie groß der Abstand zur vorhandene Hochspannungsleitung sei. Nach einer
Hamburger Bauordnung sind dort gewisse Abstände von einer Wohnbebauung
einzuhalten. Architektin
Rüther – Planungsbüro Rüther – erklärt, dass in Niedersachsen die Empfehlung besteht,
einen Abstand von 50 m einzuhalten. Nach der vorliegenden Planung beträgt der
Abstand mindestens 55 m. Bürgermeisterin
Schellmann geht ein
auf die Festsetzungen, wonach nur untergeordnete Einliegerwohnungen zulässig
sein sollen. Sie interessiert in diesem Zusammenhang, ob eine solche Intention
den Ausführungen des bekannten OVG-Urteils entspricht. Als gut empfunden wird,
dass Einliegerwohnungen vom Grundsatz zugelassen werden sollen. Wichtig ist in
diesem Zusammenhang nur, dass dies in den textlichen Festsetzungen auch so
festgezurrt wird, damit im Nachhinein aus den Einfamilienhäusern mit
untergeordneten Einliegerwohnungen schlussendlich nicht doch Doppelhäuser
werden. Unverständlich
ist für sie, dass die Müllentsorgung vom Landkreis vorgenommen werden soll,
obwohl es sich um Stadtgebiet handelt. Beigeordneter
Dörbaum erläutert,
dass die Müllentsorgung von der gemeinsamen Gesellschaft GfA vorgenommen wird. Bürgermeisterin
Schellmann möchte
wissen, wie weit das Baugebiet von der jetzigen Bushaltestelle Am Wienebütteler
Weg entfernt sei. Nach ihrer Einschätzung ist die jetzige Haltestelle fußläufig
noch gut aus dem Baugebiet heraus zu erreichen, eine Durchschleifung des
Baugebietes durch den ÖPNV insofern entbehrlich. Architektin
Rüther – Planungsbüro Rüther – geht davon aus, dass es vom äußeren Rand des Baugebietes
bis zur bestehenden Bushaltestelle gut 1 km sein werden. Beigeordneter
Löb hält die
Anlegung des Bolzplatzes unterhalb der 110 Kv-Hochspannungsleitung für eine
unglückliche Lösung. Ihn interessiert die Fuß- und Radwegeerschließung im
Gebiet. Wünschenswert wäre eine Radwegeanbindung Richtung Reppenstedt sowie
eine Anbindung an das bestehende Wegenetz auf dem LKH-Gelände. Architektin
Rüther – Planungsbüro Rüther – erläutert, dass eine Wegeverlängerung entlang einer
Flurstücksgrenze denkbar wäre. Auch diese Flächen gehören der NLG. Denkbare
Wegebeziehungen werden aufgezeigt. Der Anschluss an den Königsweg Richtung
Reppenstedt wird möglich sein. In anderen Bereichen, bei denen das Land noch
Eigentümerin ist, stellt sich die Situation anders dar. Ratsherr
Burgdorff kann der
Planung vom Grundsatz her gut zustimmen. Der Gestaltungswille ist auch durch
die gute Aufteilung des Geländes erkennbar. Für wichtig wird erachtet, dass im
Übergang zur freien Landschaft viel Grün vorgesehen wird. Eine
Gestaltungssatzung hält er für diesen Bereich für wichtig. Ihn interessiert,
wann der Umweltbericht vorgelegt wird. Architektin
Rüther – Planungsbüro Rüther – erläutert das weitere Verfahren. Nach der Trägerbeteiligung
wird der Umweltbericht erstellt. Zu Beginn der öffentlichen Auslegung wird
dieser vorliegen. Ausgeführt wird, dass die Flächen schon jetzt von einem
Grüngürtel, der erhalten werden soll, zu großen Teilen umfasst sei. Beigeordneter
Körner spricht sich
wie Beigeordneter Löb dafür aus, dass mit der Standortfrage für den Spiel- und
Bolzplatz sensibel umgegangen wird. Erfahrungen aus anderen Baugebieten zeigen,
dass sich Bewohner eines neuen Baugebietes nicht damit abfinden, wenn
Spielflächen für Kinder unterhalb oder in der Nähe von Hochspannungsleitungen
angelegt werden. Architektin
Rüther – Planungsbüro Rüther – zeigt auf, dass der Spielplatz einen ausreichenden Abstand
zu Hochspannungsleitungen haben wird. Für den Bolzplatz wird es innerhalb des
Baugebietes keinen alternativen Standort geben. Ggf.
zeichnet sich im südlichen Anschlussbereich eine Lösung ab, zu denen es aber
noch keine öffentliche Wegeverbindung gibt. Ein
Bolzplatz ist etwas anders zu betrachten als ein Spielplatz. Wünschenswert ist nicht
nur ein ausreichender Abstand zu Hochspannungsleitungen, sondern auch die
Einhaltung von Abständen zur geplanten Wohnbebauung. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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