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Auszug - 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 130 "Brockwinkler Weg" mit Örtlicher Bauvorschrift; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.05.2006    
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kopernikus-Schule
Ort: Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Str. 1, 21337 Lüneburg
VO/1932/06 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 130 "Brockwinkler Weg" mit Örtlicher Bauvorschrift; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Niesmann, Stephan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt die mit der Entwicklung des B-Plans beauftragte Planerin, Architektin Rüther, vom Planungsbüro Rüther.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt einleitend den Geltungsbereich des B-Plangebietes sowie die von einer Veränderung betroffenen Flächen des F-Plans auf. Die Flächen stehen im Eigentum des Landes Niedersachsen und werden von der Nds. Landesentwicklungsgesellschaft (NLG) entwickelt. Mit der Planung wurde das Planungsbüro Rüther von der NLG beauftragt.

 

Architektin Rüther – Planungsbüro Rüther – geht einführend auf die ursprünglichen Ansätze der Planung ein. Eckpunkte der Planung waren die Rücksichtnahme auf das Ensemble des Landeskrankenhauses, Belange des Denkmalschutzes sowie an der Peripherie bzw. innerhalb des Geltungsbereiches verlaufende Hochspannungs-, Abwasserdruckrohr- und Erdgashochdruckleitungen. In den Vorabüberlegungen hat man sich auch Gedanken über die äußere Erschließung gemacht. Aus dem erstellten Verkehrsgutachten geht hervor, dass der Knotenpunkt Vögelser Straße / Brockwinkler Weg die zusätzlichen Verkehre wird aufnehmen können. Probleme bereiten werden durch die zusätzlichen Verkehre auf dem Brockwinkler Weg die dort in den Randbereichen geparkten Fahrzeuge.

Eingegangen wird auf die Strukturierung und Gliederung des vorgesehenen Baugebietes. Ausgehend von 1 Hauptachse werden kleine, als Ringe ausgebildete Straßen, die verkehrsberuhigt ausgelegt werden sollen, angehängt. Wichtig sind die fußläufigen Verbindungen. Als Prämissen sind einerseits der Übergang zur offenen Landschaft und andererseits die Angrenzung an das Landeskrankenhaus (LKH) vorgegeben. Anbieten würde es sich, die auf dem Gelände des LKH in dem Landschaftspark befindlichen Wegebeziehungen in das Baugebiet hinein zu ziehen. Der das Baugebiet umgebende Grüngürtel wird eine durchschnittliche Tiefe von 18 m haben.

Die Flächen unterhalb der Hochspannungsleitung sollen entsprechend den bestehenden Empfehlungen von jeglicher Wohnbebauung freigehalten werden. Geplant ist ein seitlicher Mindestabstand von 55 m. Aufgezeigt werden die Flächen, die für die Anlegung eines Kinderspiel- und eines Bolzplatzes vorgesehen sind. Die Lage des vorgesehenen Regenrückhaltebeckens wird aufgezeigt.

Bei der Planung des Baugebietes hat man versucht, die Lockerheit der  Bebauung des LKH, wenn auch in anderen Dimensionen, aufzunehmen. Vorgesehen ist deshalb in einem äußeren Ring eingeschossige Einfamilienhäuser auf ggf. etwas größeren Grundstücken vorzusehen. Im Innenbereich ist eine geringfügige Verdichtung durch Zulassung von Doppelhäusern aber auch Reihenhäusern und Einfamilienhäusern vorgesehen. In diesem Bereich soll auch eine 2-Geschossigkeit zulässig sein.

Als Geschossflächenzahl (GFZ) sind im äußeren Bereich 0,22, im mittleren Bereich 0,25 und im Bereich der Reihenhausbebauung 0,40 vorgesehen. Insgesamt soll das Baugebiet durch die großzügigen Grünbereiche und die vorgesehenen fußläufigen Verbindungen einen hochwertigen Eindruck vermitteln.

Denkbar wäre es, wenn das LKH einmal den Gärtnereibetrieb aufgibt, dass in diesem Bereich weitere Wohnbauflächen entwickelt werden könnten.

Eingegangen wird auf die Inhalte der Örtlichen Bauvorschrift, deren Intension ist, dass Rücksicht genommen wird auf den angrenzenden denkmalgeschützten Bereich des LKH. Baustrukturen, Materialien, Form und Farben, die dort verwendet wurden, sollen sich im Baugebiet widerspiegeln.

Parallel zur B-Planentwicklung wird der F-Plan geändert. Die bisher berücksichtigte Trassenführung Westrandstraße entfällt zukünftig. Da die Trassenführung auch im weiteren Verlauf des Stadtgebietes bereits teilweise aufgegeben wurde, wäre eine solche Trassen in diesem Bereich ohnehin nicht mehr realisierbar. Denkbar wäre nur noch eine Trassenlegung außerhalb des hier aufgezeigten Geltungsbereiches.

 

Beigeordneter Körner interessiert, wenn denn zu einem späteren Zeitpunkt eine westliche Umfahrungsstraße gebaut werden würde, ob dann zur Abschirmung ein Lärmschutzwall vorgesehen sei.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass eine solche Trassenführung bereits vor Jahren aufgegeben wurde.

 

Architektin Rüther – Planungsbüro Rüther – ergänzt, dass wenn eine solche Trasse überhaupt in der Nähe des Baugebietes verlaufen würde, das dann Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Straße umzusetzen seien. Das Wohngebiet hätte in einem solchen Fall die älteren Rechte, was bedeutet, dass eine Straßenführung so zu planen wäre, dass diese lärmmäßig keine negativen Auswirkungen auf das Wohngebiet haben dürfte.

 

Beigeordneter Körner geht ein auf die angesprochene derzeitige Parksituation entlang des Brockwinkler Weges. Den Ausführungen war zu entnehmen, dass die dort abgestellten Fahrzeuge zukünftig dort nicht mehr abgestellt werden können. Für ihn stellt sich die Frage, welche Stellplätze den dort Wohnenden als Ersatz angeboten werden können.

 

Architektin Rüther – Planungsbüro Rüther – verweist darauf, dass diese Frage bereits mit der Verwaltung diskutiert wurde. Vom Grundsatz her hat keiner ein Anrecht auf einen Stellplatz im öffentlichen Straßenraum. Eine endgültige Lösung dafür gibt es noch nicht. Gleichwohl ist man bemüht, zu Lösungen zu gelangen. Aus ihrer Sicht ist es eine Frage, die mit der Eigentümerin der Wohnblöcke zu besprechen sein wird. Fakt ist, dass für die Wohnblöcke keine Stellplätze auf eigenem Gelände angelegt sind.

 

Beigeordneter Körner merkt an, dass man es so einfach nicht machen kann. Bei den dort bereits Wohnenden hat sich im Laufe der Jahre eine Art Gewohnheitsrecht bezüglich der Parksituation entwickelt. Die derzeitige Situation sollte nach seinem Empfinden in der Planung Berücksichtigung finden. Es spricht sich dafür aus, solcher Art Überlegungen nicht nur auf das eigentliche Baugebiet zu beschränken, sondern zumindest das nähere Umfeld mit in die Überlegungen einzubeziehen.

Dass die zusätzlichen Verkehre keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Verkehre im Umfeld haben, ist für ihn schwer vorstellbar. Wenn man pro WE 1,5 Stellplätze rechnet, dann lässt sich erahnen, welche Verkehre sich zusätzlich entwickeln werden. Er empfiehlt, an der Straße zunächst einmal Verkehrszählungen vorzunehmen. Von Interesse ist für ihn, ob die Flächen außerhalb des Senkungsgebietes liegen. Auch stellt sich die Frage, ob eine ÖPNV-Anbindung nur außerhalb des eigentlichen Baugebietes oder auch innerhalb vorgesehen sei.

 

Architektin Rüther – Planungsbüro Rüther – zeigt zur Parkplatzsituation auf, dass neue Stellplätze zwischen den Gebäuden angelegt werden könnten. Das kann in Zusammenhang mit der Planung für das neue Baugebiet nur als Option betrachtet werden. Letztendlich ist es eine Frage, die zwischen Verwaltung und der Grundeigentümerin, einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, zu klären sein wird. Die Straße Brockwinkler Weg ist für Fahrverkehre ausreichend dimensioniert. Dies würde sie jedoch dann nicht mehr sein, wenn sie weiterhin im derzeitigen Zustand für den ruhenden Verkehr in Anspruch genommen wird.

Das Ing.-Büro Schubert hat die verkehrlichen Aspekte in diesem Bereich untersucht und eine Prognose mit dem Ergebnis abgegeben, dass sowohl die Straße als auch der folgende Knotenpunkt die Verkehre aufnehmen kann.

Grundsätzlich ist beabsichtigt, den ÖPNV an das Gebiet heranzubringen. Entsprechende Gespräche werden derzeit geführt. Denkbar wäre, die Buslinie nach Vögelsen alternierend durch das Gebiet zu führen. Straßenbaumaßnahmen im geringen Umfang wäre hierzu begleitend erforderlich.

Zur Frage der Kostentragung für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages wird auf die laufenden Verhandlungen zwischen Stadt und der NLG verwiesen.

 

Beigeordneter Körner möchte ergänzend wissen, wie viele Wohneinheiten (WE) insgesamt in dem Baugebiet entstehen werden, wie viele WE in den Doppelhäusern zulässig sein werden und welche Stellplatzfaktor zugrunde gelegt wird.

 

Architektin Rüther – Planungsbüro Rüther – führt hierzu aus, dass die textlichen Festsetzungen beinhalten, dass in Einfamilienhäusern Einliegerwohnungen zulässig sein sollen, die jedoch nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen. In den Doppelhaushälften und Reihenhäusern wird jeweils nur 1 WE zulässig sein. Gefordert werden 2 Stellplätze pro WE, in den Doppelhaus- und Reihenhausbereichen jeweils 1,5 Stellplätze pro WE. Insgesamt werden max. 100 WE geschaffen.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass zwischen den Aussagen von Verkehrsgutachten und der Realität oftmals Welten liegen, was Theorie und Praxis betrifft. Selbstverständlich wird man mit der Wohnungsbaugesellschaft reden. Jedoch sollte zunächst die tatsächliche Entwicklung abgewartet werden, bevor man bauliche Maßnahmen umsetzt. Wichtig ist, dass die Kosten für Ausbaumaßnahmen in den abzuschließenden städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

Sowohl die Ausbaumaßnahmen als auch die geänderte Verkehrslenkung des ÖPNV sollte zunächst einmal weiter beraten werden. Linienunterbrechungen mit alternierenden Linienführungen verringern die Attraktivität und Akzeptanz des ÖPNV. Erfahrungen, die in anderen Bereichen zu dieser Thematik gemacht wurde, sprechen hierzu eine eindeutige Sprache. Der B-Plan soll mit seinen Festsetzungen nur den Rahmen vorgeben. Inwieweit dieser dann auch ausgefüllt wird, wird man dann sehen.

Parken im Straßenraum trägt auch zur Geschwindigkeitsreduzierung bei. In Teilbereichen auch weiterhin ein solche Parken zuzulassen, kann deshalb durchaus sinnvoll sein.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, wie groß der Abstand zur vorhandene Hochspannungsleitung sei. Nach einer Hamburger Bauordnung sind dort gewisse Abstände von einer Wohnbebauung einzuhalten.

 

Architektin Rüther – Planungsbüro Rüther – erklärt, dass in Niedersachsen die Empfehlung besteht, einen Abstand von 50 m einzuhalten. Nach der vorliegenden Planung beträgt der Abstand mindestens 55 m.

 

Bürgermeisterin Schellmann geht ein auf die Festsetzungen, wonach nur untergeordnete Einliegerwohnungen zulässig sein sollen. Sie interessiert in diesem Zusammenhang, ob eine solche Intention den Ausführungen des bekannten OVG-Urteils entspricht. Als gut empfunden wird, dass Einliegerwohnungen vom Grundsatz zugelassen werden sollen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur, dass dies in den textlichen Festsetzungen auch so festgezurrt wird, damit im Nachhinein aus den Einfamilienhäusern mit untergeordneten Einliegerwohnungen schlussendlich nicht doch Doppelhäuser werden.

Unverständlich ist für sie, dass die Müllentsorgung vom Landkreis vorgenommen werden soll, obwohl es sich um Stadtgebiet handelt.

 

Beigeordneter Dörbaum erläutert, dass die Müllentsorgung von der gemeinsamen Gesellschaft GfA vorgenommen wird.

 

Bürgermeisterin Schellmann möchte wissen, wie weit das Baugebiet von der jetzigen Bushaltestelle Am Wienebütteler Weg entfernt sei. Nach ihrer Einschätzung ist die jetzige Haltestelle fußläufig noch gut aus dem Baugebiet heraus zu erreichen, eine Durchschleifung des Baugebietes durch den ÖPNV insofern entbehrlich.

 

 

Architektin Rüther – Planungsbüro Rüther – geht davon aus, dass es vom äußeren Rand des Baugebietes bis zur bestehenden Bushaltestelle gut 1 km sein werden.

 

Beigeordneter Löb hält die Anlegung des Bolzplatzes unterhalb der 110 Kv-Hochspannungsleitung für eine unglückliche Lösung. Ihn interessiert die Fuß- und Radwegeerschließung im Gebiet. Wünschenswert wäre eine Radwegeanbindung Richtung Reppenstedt sowie eine Anbindung an das bestehende Wegenetz auf dem LKH-Gelände.

 

Architektin Rüther – Planungsbüro Rüther – erläutert, dass eine Wegeverlängerung entlang einer Flurstücksgrenze denkbar wäre. Auch diese Flächen gehören der NLG. Denkbare Wegebeziehungen werden aufgezeigt. Der Anschluss an den Königsweg Richtung Reppenstedt wird möglich sein. In anderen Bereichen, bei denen das Land noch Eigentümerin ist, stellt sich die Situation anders dar.

 

Ratsherr Burgdorff kann der Planung vom Grundsatz her gut zustimmen. Der Gestaltungswille ist auch durch die gute Aufteilung des Geländes erkennbar. Für wichtig wird erachtet, dass im Übergang zur freien Landschaft viel Grün vorgesehen wird. Eine Gestaltungssatzung hält er für diesen Bereich für wichtig. Ihn interessiert, wann der Umweltbericht vorgelegt wird.

 

Architektin Rüther – Planungsbüro Rüther – erläutert das weitere Verfahren. Nach der Trägerbeteiligung wird der Umweltbericht erstellt. Zu Beginn der öffentlichen Auslegung wird dieser vorliegen. Ausgeführt wird, dass die Flächen schon jetzt von einem Grüngürtel, der erhalten werden soll, zu großen Teilen umfasst sei.

 

Beigeordneter Körner spricht sich wie Beigeordneter Löb dafür aus, dass mit der Standortfrage für den Spiel- und Bolzplatz sensibel umgegangen wird. Erfahrungen aus anderen Baugebieten zeigen, dass sich Bewohner eines neuen Baugebietes nicht damit abfinden, wenn Spielflächen für Kinder unterhalb oder in der Nähe von Hochspannungsleitungen angelegt werden.

 

Architektin Rüther – Planungsbüro Rüther – zeigt auf, dass der Spielplatz einen ausreichenden Abstand zu Hochspannungsleitungen haben wird. Für den Bolzplatz wird es innerhalb des Baugebietes keinen alternativen Standort geben.

Ggf. zeichnet sich im südlichen Anschlussbereich eine Lösung ab, zu denen es aber noch keine öffentliche Wegeverbindung gibt.

Ein Bolzplatz ist etwas anders zu betrachten als ein Spielplatz. Wünschenswert ist nicht nur ein ausreichender Abstand zu Hochspannungsleitungen, sondern auch die Einhaltung von Abständen zur geplanten Wohnbebauung.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.