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Beratungsinhalt: Beigeordneter
DÖRBAUM fasst die
Argumente gegen die vom Straßenbauamt vorgestellte Vorzugstrasse der A 39 durch
das Lüneburger Stadtgebiet zusammen. Das sei u.a. die innerstädtische Lage, die
daraus folgende Lärmbelastung und Problematik in Katastrophen- oder Notfallsituationen,
die Nähe zum historischen Kloster Lüne und der geplante, kostspielige Rückbau
der Ostumgehung. Gegen eine solche Trasse werde die Stadt sich im Namen der
betroffenen Bürgerinnen und Bürger vehement wehren. Dazu müsse deutlich gemacht
werden, warum man die vorgeschlagene Trasse nicht akzeptieren könne und wo man
sie sich statt dessen vorstellen könnte. Seines Erachtens wäre eine
Westumfahrung für Lüneburg die günstigste Lösung. Er habe den Eindruck, dass
bei der Umweltprüfung und dem Vergleich zwischen der westlichen und östlichen
Variante das Schutzgut Mensch gegenüber dem Schutzgut Tier und Pflanze vernachlässigt
worden sei. Im Osten wären viel mehr Bürger von der Trasse stärker betroffen,
als bei der westlichen Lösung. Insgesamt müsse die erfolgte Gewichtung auch in
den übrigen Punkten nochmals eingehend überprüft werden. Weitere Argumente für
die westliche Umfahrung seien die Verkehrsströme in Lüneburg, die mit dem
Zuwachs an Bürgern ebenfalls ansteigen und möglichst aus der Innenstadt
ferngehalten werden sollten. Deshalb favorisiere er eindeutig eine
Westumfahrung der Stadt als Ergänzung zur Ostumgehung. Er hoffe, dass der Rat
der Stadt Lüneburg diesen Weg gemeinsam gehen werde und die Landtags- und
Bundestagsabgeordneten der Region sich anschließen werden. Die A 39 sei nach
wie vor das Ziel, aber mit einer verträglicheren Trasse, welche die Schutzgüter
Mensch und Ökologie besser und konfliktärmer in Einklang bringe, als die jetzt
vorgeschlagene Trassenvariante Beigeordneter
DR. SCHARF meint,
es wäre gut gewesen, wenn die Ratsfraktionen schon früher eine gemeinsame
Meinung vertreten hätten, dann wäre es vielleicht gar nicht zu diesem Trassenvorschlag
gekommen. Er selbst habe seit 2002 mehrfach darauf hingewiesen, dass es aus
seiner Sicht nur die 3 Möglichkeiten Westumfahrung, Ostumfahrung oder
Ertüchtigung der Ostumgehung gebe. Er stehe weiterhin zu der Position, dass die
A 39 notwendig sei, habe sich aber nie vorstellen können, dass eine solche
Variante wie die jetzt vorgestellte Vorzugstrasse ernsthaft vorgeschlagen
werden könnte. Über Lüneburger Stadtgebiet dürfe nach Ansicht der CDU-Fraktion
überhaupt keine Autobahntrasse verlaufen. Wenn die Lüneburger nicht geschlossen
und vehement dagegen vorgehen würden, würden hier gewachsene Stadtteile und Strukturen
der Stadt durchtrennt und zerstört werden. Die Westvariante sei dagegen aus
regionaler und überregionaler Sicht sowie auch unter verkehrs- und
wirtschaftspolitischen Erwägungen der kürzeste Weg von Lüneburg nach Wolfsburg.
Außerdem würde dadurch der Verkehrsstrom aus den westlichen Gemeinden
verringert und das innerstädtische Straßennetz entlastet werden. Um eine
Erfolgschance mit dem Widerstand gegen die vorgestellte Trassenvariante zu
haben, müsse man Hamburg und Schleswig-Holstein mit einbinden und von den
Vorteilen der Westumfahrung auch für diese Länder überzeugen. Wenn man eine
tragfähige Zukunftsplanung für die Stadt und die Region machen wolle, könne man
die Trasse nicht durch das Lüneburger Stadtgebiet legen, sondern müsse die
Stadt weiträumig westlich umfahren. Die Haltung der Grünen, sich hier
herauszuhalten, halte er für feige und unehrlich, da die Grünen auf Bundesebene
für diese Autobahn gestimmt hätten. Ratsherr
MEIHSIES entgegnet,
die Grünen in der Region hätten sich bereits seit den 90er Jahren auf Grundlage
der Verkehrsuntersuchung Nord-Ost gegen die Autobahn ausgesprochen. Statt
dessen hätten sie eine moderate Ertüchtigung der B4 und Umgehungsstraßen um die
an der B4 gelegenen Ortschaften gefordert. Auf Bundesebene habe man sich leider
gewissen Zwängen beugen müssen und sei in der Diskussion unterlegen gewesen. Es
werde immer damit geworben, dass die Autobahnen den Wirtschaftsstandort
Deutschland sichern und für zusätzliche Arbeitsplätze sorgen würden. Merkwürdig
sei aber, dass zum Beispiel aus der verkehrstechnisch wunderbar entwickelten
Region Hannover Unternehmen abwandern, obwohl sie schwarze Zahlen schreiben. Es
gehe in der Wirtschaft offenbar nur noch um Gewinnmaximierung, ohne Bedenken,
wie es den Menschen und dem Gemeinwesen hier ergehe. Das zeige deutlich, dass
diese alten Argumente für die Autobahn nicht mehr gültig seien. Trotzdem
hielten die übrigen Ratsfraktionen an diesem Irrtum fest, wollten die Trasse
aber nach dem St.-Florian-Prinzip aus der Stadt heraushalten und den westlichen
Gemeinden aufbürden. Er hätte gehofft, dass die Politik aus der vorgestellten
Trassenvariante durch Lüneburg Lehren ziehen und das Projekt Autobahn nun
endgültig ablehnen würde. Der Oberbürgermeister und der Rat sollten endlich
politische Verantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger der Region übernehmen,
wie es die zahlreichen Kooperationsverträge mit den Nachbargemeinden erhoffen
lassen würden. Statt dessen achte aber jeder nur darauf, das Beste für seine
Stadt oder seine Gemeinde einzufordern. Er bittet den Rat um Zustimmung zum
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen unter TOP 8.2, der sich insgesamt
gegen den Bau der A 39 wende. Ratsherr
SOLDAN macht
deutlich, der Rat habe die Aufgabe, für das Wohl der Stadt Lüneburg zu sorgen.
Dazu gehöre auch, die städtischen Verkehrsströme zu lenken und ggf. umzulenken,
wenn sie eigentlich nicht unbedingt in die Stadt hinein gehören. Im Westen der
Stadt hätten sich in den letzten Jahren sehr viele Menschen angesiedelt, ein
großer Teil von ihnen fahre durch die Stadt, um die Ostumgehung oder die
Autobahn zu erreichen. Dadurch entstünden häufig Staus. Die Stadt müsse eine
vernünftige Regelung und Leitung für diesen Durchgangsverkehr finden. Die
FDP-Fraktion habe bereits 1991 eine Westumfahrung der Stadt gefordert und sei
seitdem konsequent bei dieser Vorstellung geblieben. Es sei ein Fehler gewesen,
sich nicht beizeiten, nämlich als die Baugebiete im Westen entstanden sind, um
die Verkehrsführung zu kümmern und entsprechende Bereiche für eine Umgehungsstraße
auszuweisen. Der Straßenverkehr werde in den nächsten Jahren weiter zunehmen
und wie wichtig eine Alternative zur Ostumgehung sei, zeige sich immer dann
besonders deutlich, wenn diese gesperrt oder verstopft sei und der Verkehr sich
durch die Stadt wälze. Ein Ausbau der B4 sei dafür nicht ausreichend. Eine
Tunnellösung halte er ebenfalls nicht für zukunftsfähig. Es stelle sich bei der
Vorzugsvariante des Straßenbauamtes auch die Frage, was aus der Zukunft
Lüneburgs werden solle. Diese Trasse würde alle langfristigen
Entwicklungsplanungen im baulichen und touristischen Bereich ad absurdum
führen. Es sei verwunderlich, dass die ebenfalls betroffenen Einrichtungen wie
die Klosterkammer und das Bundesvermögensamt nicht vehementer gegen die
Planungen vorgehen. Sicher sei, dass es niemals eine von allen akzeptierte
Trasse geben könne, aber es sei die Aufgabe des Rates dafür zu sorgen, dass es
eine vernünftige, auch für die Erfordernisse der nächsten Jahrzehnte gültige
Verkehrsführung geben werde. Oberbürgermeister
MÄDGE weist auf die
Doppelmoral hin, die die Gegner der A39 oder einer Westumfahrung der Stadt an
den Tag legen. Die meisten würden sowohl die Ostumgehung als auch andere
Autobahnen nutzen und damit eine große Zahl von Menschen belasten, die dort wohnen.
Es gehe auch darum, diese Straßen zum Schutz der dortigen Anwohner zu
entlasten. Eine Westumfahrung habe die Stadt Lüneburg schon vor langer Zeit mit
Unterstützung eines Gutachters gefordert, sei aber am Widerstand des
Landkreises gescheitert. Bemerkenswert sei, dass offenbar kein
niedersächsischer Bundestagsabgeordneter der Grünen versucht habe, den
Bundesverkehrswegeplan zu ändern. Nicht mal im Niedersächsischen Landtag sei
ein entsprechender Antrag der Grünen eingebracht worden. Statt dessen hätten
die Grünen den zusätzlichen Öko-Punkt zu verantworten, der für die jetzt
vorgelegte Trassenvariante verantwortlich sei. Mit dem wachsenden Verkehr aus
den westlichen Gemeinden würden in der Stadt Lüneburg auch Menschen belastet,
das interessiere dort aber scheinbar keinen. Eine Planung der Verkehrsflüsse
finde nicht statt. Die Westumfahrung wäre notwendig, um die dort entstehenden
Verkehre abzufangen und um die Stadt herum zur Autobahn zu leiten. Da stelle
sich die Frage, wer hier nach dem St.-Florian-Prinzip handele. Die Stadt habe
im Übrigen auf Grund der Intervention der Gemeinde Reppenstedt ihre
Wohnbauausweisungen in den westlichen Baugebieten (Schaperdrift) stark
reduziert. Er habe großes Verständnis für die Befürchtungen der Bürgerinitiativen.
Die durch das Stadtgebiet führende Vorzugsvariante würde für viele Menschen
aber eine viel stärkere Belastung bedeuten, als eine Westvariante, die
durchgängig einen viel größeren Abstand zur Wohnbebauung hätte. Es gehe hier
primär um das Schutzgut Mensch. Die Stadt fühle sich mitverantwortlich für die
wirtschaftliche Entwicklung der Region und dazu gehöre auch die Gestaltung
einer verkehrlichen Infrastruktur, die so menschenverträglich wie möglich im
Rahmen der Grenzwerte erfolgen sollte. Das wäre im Westen der Stadt machbar,
deshalb greife die Stadt die alte Forderung nach der westlichen Umgehung im
Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lüneburg wieder auf. Beigeordneter
DÖRBAUM schlägt
vor, die Änderungen aus dem Antrag der CDU-Fraktion in den Antrag der Gruppe
SPD/FDP aufzunehmen. So brauche über den Änderungsantrag nicht gesondert
abgestimmt zu werden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP
und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
folgenden Beschluss:
Damit würde gleichzeitig die
notwendige Westumgehung als Umfahrung der Stadt Lüneburg hergestellt. Begründung: Die Vorzugsvariante quert im Osten der Stadt weite Teile des
bewohnten Stadtgebietes. Sie führt auf der ohnehin schon extrem stark belasteten Ostumgehung in unmittelbarer Nähe an Lüneburger Wohngebieten vorbei und belastet ca. 6000 Menschen erheblich in der Wohn- und Lebensqualität. Offensichtlich wurde bei der vorzunehmenden Abwägung dem Schutzgut „Mensch“ nicht der notwendige Vorrang eingeräumt. (01,
31) |
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