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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
GUNDERMANN teilt
mit, in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bauen und
Stadtentwicklung und des Schulausschusses am 15.05.06 werde ausführlich zu dem
Thema Brandschutz an den Schulen berichtet und diskutiert werden. Deshalb werde
sie an dieser Stelle nur einige Punkte herausgreifen. An den Schulen in der
Stadt Lüneburg bestehe neben der Frage des Brandschutzes auch eine große
Schadstoffproblematik, was die Belastung mit PCB, Asbest und Mineralfasern
betreffe. Neben den inzwischen aufgelegten Schulbauprogrammen zur Sanierung der
Schulen sollten aber auch noch pädagogische Ansätze finanziert werden. Das
Gesamtinvestitionsvolumen für Schadstoffsanierungen, Schulerweiterungen, Umwandlungen
in Ganztagsschulen, usw. betrage im Zeitraum 2001 – 2009 knapp 50 Mio. €. Immer,
wenn Schulen im Rahmen des Schulbauprogramms saniert würden, werde automatisch
der Brandschutz mit modernisiert. Es gebe für die einzelnen Schulen
Brandschutzkonzepte, unterteilt in vorbeugende Brandschutzmaßnahmen am Gebäude
und präventiven Brandschutz in Form von Übungen. In allen Schulen sei eine
Räumung der Zimmer in den ersten 5 Minuten nach Auslösen des Alarmsignals
möglich. Ganz besonders wichtig für den vorbeugenden Brandschutz im Gebäude sei
die Bildung von Rauchabschnitten. An der Erarbeitung der Konzepte für die
einzelnen Schulen werde neben den Gremien auch der jeweilige Schulelternrat
beteiligt. Beigeordneter
DR. SCHARF bedankt
sich für den Vortrag. Er weist auf einige Problemschulen, z.B. die
Wilhelm-Raabe-Schule hin, die sich in historischen Gebäuden befinden und
deshalb nur schwierig und unter großem finanziellem Aufwand an moderne
Brandschutzanforderungen anzupassen sind. In der Diskussion im Fachgremium
müsse auch die Frage des Bestandsschutzes der vorhandenen bzw. nicht
vorhandenen Brandschutzmaßnahmen geklärt werden, auf den sich einige Schulen
berufen. Stadtdirektor
KOCH weist darauf
hin, dass die Stadt sich nicht formell auf einen Bestandsschutz zurückziehen
werde, rechtlich sei er jedoch vorhanden. Mit den ständigen Verbesserungen von
bautechnischen Normen könne man nicht ständig Schritt halten. Die Stadt prüfe
mit Augenmaß, was umgesetzt werden könne. Bei der Wilhelm-Raabe-Schule sei man
im Gespräch mit den Lehrern, Schülern und Eltern, wie das Problem hier zu lösen
wäre. Dabei seien sich die Beteiligten einig, dass Brandschutz nicht über allem
anderen stehen könne, sondern die baulichen Gegebenheiten des alten Gebäudes
berücksichtigt werden müssen. Wichtig zum Schutz der Menschen im Gebäude sei in
erster Linie ein geordneter Räumungsplan für den Notfall, der mit Übungen auf
seine Effektivität zu überprüfen ist. Dazu habe die Stadt die Schulen immer
wieder aufgefordert und Wert darauf gelegt, die Übungen auszuwerten und auf
eventuelle Mängel hinzuweisen. Beigeordneter
DÖRBAUM betont,
auch seine Fraktion sei für einen verlässlichen Brandschutz in den Schulen. Die
Stadt setze bereits große Summen für die Schulbausanierung ein; man müsse
allerdings bevor man neue Brandschutzmaßnahmen einbaue, erst die
Schadstoffsanierung in den jeweiligen Gebäudetrakten abschließen. Daher brauche
die Umsetzung einige Zeit. Die CDU-Fraktion habe die Programme und Maßnahmen
mit beschlossen, deshalb sollten ihr die Umstände eigentlich klar sein. Ratsherr
SOLDAN zeigt auf,
dass nicht nur an den Schulen, sondern auch an anderen öffentlichen Gebäuden,
Straßen und Plätzen ein hoher Sanierungsbedarf bestehe, der auf Grund der sehr
begrenzten Haushaltsmittel nicht umgehend gedeckt werden könne. Man müsse
Prioritäten setzen. Erfreulich sei, dass die Stadt das Sanierungs- und
Brandschutzproblem an den Schulen erkannt habe und bereits tätig geworden sei.
Die Absprache der Maßnahmen und Prioritätenlisten mit den Schulen und
Elternvertretungen sei sinnvoll und sollte weiter so erfolgen. Ratsherr
MEIHSIES spricht
der Verwaltung das volle Vertrauen seiner Fraktion für die systematische und
verantwortungsvolle Arbeit auf diesem Gebiet aus. Er halte das unnötige Aufbauschen
dieses Themas von Seiten der CDU-Fraktion für Wahlkampf-Taktik. Beschluss: Der
Rat der Stadt nimmt die Antwort zur Kenntnis. (VI) |
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