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Beratungsinhalt: Beigeordneter
DR. SCHARF erläutert
die historische Bedeutung der Alten Salzstraße. Altenbrücker und Lüner Damm bis
Kloster Lüne seien nachgewiesenermaßen Bestandteil dieser Alten Salzstraße
gewesen und sollten daher mit ihrem alten Lindenbestand als Natur- und
Wegedenkmal und als historisches Denkmal unter besonderen Schutz gestellt
werden. Städtebaulich hätten diese Straßen seines Erachtens den gleichen
Stellenwert wie die Schnellenberger Allee. Es sei notwendig, die Bedeutung der
historischen Lindenallee wieder stärker ins Bewusstsein der Lüneburger
Bevölkerung zu heben, indem sie z.B. als Besuchspunkt in die Museumsnacht
integriert und in das Tourismuskonzept der Stadt eingebaut wird. Er hoffe, dass
sein Antrag Zustimmung finde, damit die Unterschutzstellung der Allee bei der
Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis beantragt werden könne. Beigeordneter
DÖRBAUM bestätigt
den Schutzwert der Allee, weist aber darauf hin, dass die Pflege der Bäume auf
den Landkreis übergehen werde, sobald die Allee als Naturdenkmal eingestuft
werde. Deshalb wäre es notwendig, dass die Mitglieder des Kreistages darauf
hinwirken, dass der Landkreis diese Schutzaufgabe dann auch so wahrnimmt, wie
es nach dem Naturschutzgesetz vorgeschrieben sei. Ratsherr
SOLDAN unterstützt
den Antrag ebenfalls und hofft, dass man sich entsprechend auch im Kreistag
durchsetzen könne, damit der Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt
werden könne. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der
Antrag wird zur weiteren Beratung in den Grünflächen- und Forstausschuss
überwiesen. (06) |
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