Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Die
Ausschussmitglieder verschaffen sich vor Ort einen Eindruck über den baulichen
Unterhaltungszustand der Brücke. Bereichsleiter
Lübbecke trägt vor,
dass die jetzige Brückenkonstruktion aus dem Jahre 1981 stammt. 1996 wurde
festgestellt, dass die Brücke sich in einem schlechten Zustand befindet.
Aufliegende Bohlen klapperten. Teilweise waren die Bohlen auch schon marode. Unter
Beibehaltung der Beton- und Sockelunterkonstruktion wurde die Balken- und
Bohlenauflage im Jahre 2000 erneuert. Statt der bisher verwendeten Eichenbohlen
wurde für die Erneuerung Bongossiholz gewählt. Seit 2001 ist man im ständigen
Kontakt mit der bauausführenden Firma Hesebeck, die sich zwischenzeitlich im
Insolvenzverfahren befindet. Bereits 1 Jahr nach den Sanierungsarbeiten klapperten
die aufliegenden Bohlen. Im Rahmen der Gewährleistung wurden die verwendeten
Schrauben nachgezogen und teilweise erneuert. Beseitigen ließ sich das Klappern
der aufliegenden Bohlen jedoch nicht dauerhaft. Nach Ansicht der Verwaltung ist
ursächlich für das Abscheren der Verschraubungen ein Systemfehler, der von der
Firma begangen wurde. Seitens der Firma Hesebeck werden vermeintlich begangene
Fehler zurückgewiesen. Firma Hesebeck vertritt die Auffassung, dass auf die
Verschraubungen einwirkende Bremskräfte von die Brücke überfahrende Autos
verursacht wurden und werden. Eine
Mängelbeseitigung wurde von der Firma Hesebeck abgelehnt. Daraufhin wurde ein
Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Der beauftragte Gutachter kam seinerzeit
zu dem Ergebnis, dass die gewählten Verbindungsmittel zu schwach gewählt wurden
und die Bohrungen zu groß waren. Da
eine gütliche Einigung nicht möglich war und die Firma zwischenzeitlich sich im
Insolvenzverfahren befindet, müsste die Stadt für eine kurzfristige Sanierung
finanziell in Vorleistung treten. Die geschätzten Sanierungskosten belaufen
sich auf ca. 95.000 €. Aufgrund der gutachterlich festgestellten Fehler wäre
ein Ansatzpunkt auch, die Haftbarkeit des Planaufstellers und die des Statikers
zu prüfen. Selbst
wenn man in einer gerichtlichen Auseinandersetzung Recht bekommen würde, wäre
es trotzdem zumindest fraglich, inwieweit ein finanzieller Anspruch tatsächlich
auch eingefordert werden kann. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt, dass im laufenden Haushalt keine Mittel
für eine Sanierung der Brücke, die sich auf ca. 95.000 € belaufen würde,
eingestellt seien. Auch kann für eine Beauftragung einer Sanierung zum
gegenwärtigen Zeitpunkt kein Deckungsvorschlag unterbreitet werden. Offiziell
wurde der Firma Hesebeck der Auftrag entzogen, zumal man sich im
Beweissicherungsverfahren befindet. Nach
Beendigung der Ortsbesichtigung wird die Sitzung im Rathaus, Traubensaal,
fortgesetzt. (Zur
weiteren Beratung zu diesem TOP siehe auch TOP 9.1 im nichtöffentlichen Teil). Beschluss: |
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