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Auszug - Sanierung Amselbrücke - Ortsbesichtigung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.03.2006    
Zeit: 15:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Ausschussmitglieder verschaffen sich vor Ort einen Eindruck über den baulichen Unterhaltungszustand der Brücke.

 

Bereichsleiter Lübbecke trägt vor, dass die jetzige Brückenkonstruktion aus dem Jahre 1981 stammt. 1996 wurde festgestellt, dass die Brücke sich in einem schlechten Zustand befindet. Aufliegende Bohlen klapperten. Teilweise waren die Bohlen auch schon marode.

Unter Beibehaltung der Beton- und Sockelunterkonstruktion wurde die Balken- und Bohlenauflage im Jahre 2000 erneuert. Statt der bisher verwendeten Eichenbohlen wurde für die Erneuerung Bongossiholz gewählt. Seit 2001 ist man im ständigen Kontakt mit der bauausführenden Firma Hesebeck, die sich zwischenzeitlich im Insolvenzverfahren befindet. Bereits 1 Jahr nach den Sanierungsarbeiten klapperten die aufliegenden Bohlen. Im Rahmen der Gewährleistung wurden die verwendeten Schrauben nachgezogen und teilweise erneuert. Beseitigen ließ sich das Klappern der aufliegenden Bohlen jedoch nicht dauerhaft. Nach Ansicht der Verwaltung ist ursächlich für das Abscheren der Verschraubungen ein Systemfehler, der von der Firma begangen wurde. Seitens der Firma Hesebeck werden vermeintlich begangene Fehler zurückgewiesen. Firma Hesebeck vertritt die Auffassung, dass auf die Verschraubungen einwirkende Bremskräfte von die Brücke überfahrende Autos verursacht wurden und werden.

Eine Mängelbeseitigung wurde von der Firma Hesebeck abgelehnt. Daraufhin wurde ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Der beauftragte Gutachter kam seinerzeit zu dem Ergebnis, dass die gewählten Verbindungsmittel zu schwach gewählt wurden und die Bohrungen zu groß waren.

Da eine gütliche Einigung nicht möglich war und die Firma zwischenzeitlich sich im Insolvenzverfahren befindet, müsste die Stadt für eine kurzfristige Sanierung finanziell in Vorleistung treten. Die geschätzten Sanierungskosten belaufen sich auf ca. 95.000 €. Aufgrund der gutachterlich festgestellten Fehler wäre ein Ansatzpunkt auch, die Haftbarkeit des Planaufstellers und die des Statikers zu prüfen.

Selbst wenn man in einer gerichtlichen Auseinandersetzung Recht bekommen würde, wäre es trotzdem zumindest fraglich, inwieweit ein finanzieller Anspruch tatsächlich auch eingefordert werden kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann  ergänzt, dass im laufenden Haushalt keine Mittel für eine Sanierung der Brücke, die sich auf ca. 95.000 € belaufen würde, eingestellt seien. Auch kann für eine Beauftragung einer Sanierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Deckungsvorschlag unterbreitet werden. Offiziell wurde der Firma Hesebeck der Auftrag entzogen, zumal man sich im Beweissicherungsverfahren befindet.

 

Nach Beendigung der Ortsbesichtigung wird die Sitzung im Rathaus, Traubensaal, fortgesetzt.

 

(Zur weiteren Beratung zu diesem TOP siehe auch TOP 9.1 im nichtöffentlichen Teil).

 

Beschluss:

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