Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
einleitend den derzeitigen Verfahrensstand des B-Plan-Verfahrens auf. Durch die
Trassenlegung der A 39 ist eine andere Situation dergestalt eingetreten, dass
zu überlegen sei, wie man im Verfahren weiter fortfährt. Die sich jetzt
ergebende Situation war für die Planung des Schlieffen-Park-Areals für die
Stadt nicht vorhersehbar, weil im Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher
Belange weder Bund noch Land negative Stellungnahmen zur geplanten Bebauung
geäußert haben. Für
die weitere Vorgehensweise in der Planung zeichnen sich 3 Möglichkeiten ab: ·
Einstellung
des Planverfahrens bis zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens für die A 39 ·
Weiterführung
der Planung unter Berücksichtigung der A 39 ·
Weiterführung
der Planung ohne Berücksichtigung der A 39. Zu
allen 3 Möglichkeiten werden die möglichen Folgen insbesondere in Bezug auf
zeitliche Verzögerung, personeller und finanzieller Aufwendungen und zur
Glaubwürdigkeit der Stadt bezüglich ihrer ablehnenden Haltung zu dieser
Vorzugsvariante der A 39 ausführlich dargelegt. Insgesamt
gesehen stellt sich die Situation schwierig dar. Alle Varianten haben
hinsichtlich ihrer Auswirkungen ein Für und Wider. Vordringlich für das Handeln
der Stadt wird es jedoch sein, gegenüber Bund und Land deutlich zu machen, was
wir wollen. Hierbei geht es auch um unsere Glaubwürdigkeit. Der
hierzu erforderliche Personaleinsatz als auch der Kostenaspekt muss hinter den
Zielen, die die Stadt in ihrem Handeln verfolgt, zurückstehen. Die Stadt sollte
deshalb die Planung des Schlieffen-Park-Geländes weiterführen und dies ohne
Berücksichtigung der A 39-Trasse. Ratsfrau
Leeck ist erfreut
darüber, dass es scheinbar 3 Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise gibt.
Sie war davon ausgegangen, dass die Planung einfach so fortgesetzt wird, wie
sie im bisherigen Bauleitverfahren beschlossen wurde. Für sie stellt sich die
Frage, wie hoch die Planungskosten bis jetzt zu beziffern sind und welche
Planungskosten im Verfahren noch anfallen werden, wenn die A 39-Trasse nicht in
die Betrachtung einbezogen wird. Erst wenn diese Zahlen auf dem Tisch liegen,
sollte über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Der Kostenaspekt
kann bei der weiteren Vorgehensweise ihres Erachtens nicht außen vor bleiben.
Aufgeschlüsselt werden die Kosten nach den 3 vorgesehenen Bauabschnitten. Auch
die Kosten für Lärmschutzgutachten und die Kosten für die einzuleitenden
rechtlichen Schritte müssten benannt werden. Ggf. müsste man sich nach dem
Vorliegen der Zahlen auch für die vorübergehende Einstellung der Planung
entscheiden, wenn diese zu teuer sind und der Ausgang des Verfahrens zu
ungewiss ist. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass eine Auflistung der bisher vertraglich gebundenen Kosten zu Protokoll
gegeben wird. Herr
Eberhard – Bereich 61 - führt aus, dass für
die Fortführung der Arbeit der Planer die Beauftragung eines Gutachtens über
die Oberflächenentwässerung ansteht, ohne das nicht weiter gearbeitet werden
kann. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass zu den weiter anfallenden Kosten im Ausschuss vorgetragen wird, wenn der
nächste Verfahrensschritt zur Beratung und Beschlussfassung ansteht. Der
heutige Sachstandsbericht soll zunächst auch nur als Information dienen. Für
die nächsten Verfahrensschritte sind fachlich fundierte Pläne erforderlich, die
noch zu erarbeiten sein werden. Ratsfrau
Leeck würde es
dennoch für wichtig erachten, dass die Kosten überschlägig errechnet und
benannt werden. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht, dass bei den Kosten in
dreierlei Positionen unterschieden werden muss. Die für das B-Plan-Verfahren zu
zahlenden Beträge lassen sich nach Größe und Umfang der zu erbringenden
Leistungen nach HOAI errechnen. Ein solcher Auftrag wurde u. a. an das Bremer
Planungsbüro vergeben. Eine zweite Kostenschiene wäre ggf. das teilweise
Wiederholen einzelner Verfahrensschritte. Die dritte Kostenschiene bezieht sich
auf das, was gegen die A 39 unternommen wird. Die Kosten kann man aber nicht
dem B-Plan Schlieffen-Park zurechnen, weil diese Flächen nur ein ganz kleiner
Teil der Flächen ist, die im Stadtgebiet betroffen sind. In diesem Zusammenhang
zu erstellende Gutachten würden sich auf das ganze Stadtgebiet beziehen. Die
Kosten der eigentlichen Planung sind darstellbar. Die Kosten für teilweise
Wiederholungen einzelner Planungsabschnitte lässt sich im Vorfeld nicht genau
beziffern, weil noch nicht genau feststeht, in welche Richtung weiter verfahren
werden soll. Bezogen auf die dritte Kostenschiene wurden im letzten VA Kosten
mit ca. 100.000 € beziffert. Ob dies schlussendlich auskömmlich sein wird
oder wie sich die Kosten aufschlüsseln, wird man im Voraus auch nicht genau
sagen können. Ratsherr
Kroll möchte
wissen, von welchem zeitlichen Verzug auszugehen sein wird, wenn der Klageweg
beschritten werden sollte. Stadtbaurätin
Gundermann geht
davon aus, dass bei Beschreitung des Klageweges in der Verzögerung eher von
Jahren als von Monaten ausgegangen werden muss. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht, dass man sich derzeit erst im Raumordnungsverfahren befindet und
nicht im Planfeststellungsverfahren. Mit diesem Verfahren wird voraussichtlich
erst 2008 begonnen. Erstmals dann besteht Klagemöglichkeit. Dies macht
deutlich, dass es mit der konkreten Planung zunächst 2 Jahre nicht weitergehen
könnte. Deshalb stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, die Planung
zunächst fortzusetzen und erforderlichenfalls später zu ergänzen bzw.
abzuändern. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt, dass zum zeitlichen Ablauf
vorgesehen war, den Bebauungsplan Ende des Jahres zum Abschluss zu bringen. Ratsfrau
Lotze hält die
Frage der Kosten schon für wichtig, wenngleich sie in diesem Fall nicht so sehr
im Vordergrund steht. Wichtiger ist derzeit vielmehr, dass man sich Gedanken
über die eintretenden langfristigen Beeinträchtigungen macht. Jetzt müssen die
Hebel für das weitere Handeln angesetzt werden. Deshalb hält sie es auch für
wichtig, dass weiter geplant wird. Bürgermeisterin
Schellmann spricht
sich dafür aus, sich nicht so zu verhalten, als wenn man den Kopf in den Sand
stecken würde. Sie geht schon davon aus, dass vor einer Entscheidung der
weiteren Vorgehensweise tatsächlich einmal ein Blick auf die Kosten geworfen
werden sollte. Es wird nicht mehr möglich sein, im Schlieffen-Park Wohnen der
gehobenen Art umzusetzen. In der heutigen Zeit eine Autobahntrasse mitten durch
die Stadt zu legen, ist für sie ein Anachronismus. Auch vermag sie nicht
abzuschätzen, ob ein Handeln so als wenn die Trasse nicht wäre, zum Erfolg
führen kann. Sie sieht sich derzeit zu diesem schwierigen Zeitpunkt nicht in
der Lage, eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu treffen. Beigeordneter
Dörbaum weist auf
den bestehenden Vertrag mit dem Bremer Planungsbüro hin. Bei einer
Weiterführung der Planung ohne Berücksichtigung der A 39 würde man sich
weiterhin im vertraglichen Rahmen bewegen. Der
heute vorgetragenen Sachstand soll von den Ausschussmitgliedern zunächst auch
nur zur Kenntnis genommen werden. Eine Entscheidung über die weitere
Vorgehensweise ist in der heutigen Sitzung nicht vorgesehen. Ratsfrau
Leeck spricht sich
dafür aus, dass mit dem Bremer Planungsbüro dahingehend gesprochen werden
sollte, die weitergehende bereits beauftragte Planung um 1 – 2 Jahre zu
schieben. Probleme bereitet ihr, Geld in Planungen zu stecken, die ggf. unnütz
sind. Deshalb sollten vor einer Entscheidung konkrete Zahlen auf den Tisch. Den
Siedlungsdruck in der Stadt sieht sie im Augenblick als nicht so hoch an. Auch
stellt sich die Frage, wer überhaupt noch so in unmittelbarer Nähe einer
Autobahn bauen würde, insbesondere freistehende Einfamilienhäuser. Ratsherr
Aschenbrenner geht davon aus, dass, wenn die Trasse der A
39 so gelegt wird wie dargestellt, man dann das Baugebiet
„Schlieffen-Park“ insgesamt vergessen kann. Einfach abzuwarten, was
passiert, würde auch er für zu blauäugig halten. Bevor eine weitergehende
Entscheidung über die Vorgehensweise getroffen wird, sollten die damit
verbundenen Kosten zumindest im groben Rahmen feststehen. Beigeordneter
Körner vertritt die
Ansicht, dass die Protestreaktion gegen die A 39-Trasse mit einbezogen werden
sollte. Die Flächen zunächst einfach liegen zu lassen, wäre auch nicht richtig.
Vielmehr sollte Gegendruck erzeugt werden. Wenn wir uns festlegen, dass wir die
Trasse an dieser Stelle nicht haben wollen, dann müssten wir aber auch sagen,
wo wir sie uns dann vorstellen könnten. Er hat Bedenken, ohne Einbeziehung der
Trasse einfach weiter zu planen, weil ein solches Vorgehen zu viele Unbekannte
enthalten würde. Beigeordneter
Dörbaum hält es für
denkbar so zu verfahren, dass weiter wie vorgesehen geplant wird, ohne dass
hierbei jedoch planerisch zusätzliche Kosten verursacht werden. Stadtbaurätin
Gundermann verweist darauf, dass ein Weitermachen nur
möglich sein wird, wenn kurzfristig ein Entwässerungsgutachten in Auftrag gegen
wird, was Kosten von ca. 20.000 € verursachen wird. Wenn es so sein soll,
dass keine neuen Verträge mehr ausgelöst werden sollen, wäre eine Beauftragung
demzufolge nicht mehr möglich. Bei
einer Beauftragung müssen jedoch konkrete Vorgaben gemacht werden. Dazu gehört
auch, ob mit oder ohne A 39-Trasse untersucht werden soll. Ratsfrau
Leeck geht davon
aus, dass man Druck gegen die Trassenvariante auch ausüben könne, ohne die
Planung fortsetzen zu müssen. Die Einlegung einer Planungspause hält sie für
durchaus denkbar. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass man sich gegenwärtig in einem Verfahren befindet, in dem man
sich über den Weg beraten lässt, wie man seine Einwendungen erfolgreich
einbringen kann. Diese Beratung kann ja auch Aussagen beinhalten, wie die
gegenwärtige Situation einzuschätzen ist. Die gutachterlichen Fragen sollten
hierauf mit abgestimmt werden. Schlussendlich
wird man politisch darüber zu befinden haben, ob man es will oder nicht. Zu Protokoll: Aus
dem bestehenden Auftrag noch zu erbringende und abzurechnende Leistungen
„Entwicklung B-Plan Schlieffen-Park“: 6.000 € landschaftsplanerische
Leistungen 17.000
€ städtebauliche
Leistungen 23.000
€ Entwässerungskonzept
Oberflächen-/Schmutzwasser 46.000
€ Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung
vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis. |
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