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Auszug - 55. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Teilbereich "Schlieffen-Park" Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" - Sachstandsbericht  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.05.2006    
Zeit: 15:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt einleitend den derzeitigen Verfahrensstand des B-Plan-Verfahrens auf. Durch die Trassenlegung der A 39 ist eine andere Situation dergestalt eingetreten, dass zu überlegen sei, wie man im Verfahren weiter fortfährt. Die sich jetzt ergebende Situation war für die Planung des Schlieffen-Park-Areals für die Stadt nicht vorhersehbar, weil im Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange weder Bund noch Land negative Stellungnahmen zur geplanten Bebauung geäußert haben.

Für die weitere Vorgehensweise in der Planung zeichnen sich 3 Möglichkeiten ab:

 

·          Einstellung des Planverfahrens bis zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens für die A 39

·          Weiterführung der Planung unter Berücksichtigung der A 39

·          Weiterführung der Planung ohne Berücksichtigung der A 39.

 

Zu allen 3 Möglichkeiten werden die möglichen Folgen insbesondere in Bezug auf zeitliche Verzögerung, personeller und finanzieller Aufwendungen und zur Glaubwürdigkeit der Stadt bezüglich ihrer ablehnenden Haltung zu dieser Vorzugsvariante der A 39 ausführlich dargelegt.

Insgesamt gesehen stellt sich die Situation schwierig dar. Alle Varianten haben hinsichtlich ihrer Auswirkungen ein Für und Wider. Vordringlich für das Handeln der Stadt wird es jedoch sein, gegenüber Bund und Land deutlich zu machen, was wir wollen. Hierbei geht es auch um unsere Glaubwürdigkeit.

Der hierzu erforderliche Personaleinsatz als auch der Kostenaspekt muss hinter den Zielen, die die Stadt in ihrem Handeln verfolgt, zurückstehen. Die Stadt sollte deshalb die Planung des Schlieffen-Park-Geländes weiterführen und dies ohne Berücksichtigung der A 39-Trasse.

 

Ratsfrau Leeck ist erfreut darüber, dass es scheinbar 3 Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise gibt. Sie war davon ausgegangen, dass die Planung einfach so fortgesetzt wird, wie sie im bisherigen Bauleitverfahren beschlossen wurde. Für sie stellt sich die Frage, wie hoch die Planungskosten bis jetzt zu beziffern sind und welche Planungskosten im Verfahren noch anfallen werden, wenn die A 39-Trasse nicht in die Betrachtung einbezogen wird. Erst wenn diese Zahlen auf dem Tisch liegen, sollte über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Der Kostenaspekt kann bei der weiteren Vorgehensweise ihres Erachtens nicht außen vor bleiben. Aufgeschlüsselt werden die Kosten nach den 3 vorgesehenen Bauabschnitten. Auch die Kosten für Lärmschutzgutachten und die Kosten für die einzuleitenden rechtlichen Schritte müssten benannt werden. Ggf. müsste man sich nach dem Vorliegen der Zahlen auch für die vorübergehende Einstellung der Planung entscheiden, wenn diese zu teuer sind und der Ausgang des Verfahrens zu ungewiss ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass eine Auflistung der bisher vertraglich gebundenen Kosten zu Protokoll gegeben wird.

 

Herr Eberhard – Bereich 61 -  führt aus, dass für die Fortführung der Arbeit der Planer die Beauftragung eines Gutachtens über die Oberflächenentwässerung ansteht, ohne das nicht weiter gearbeitet werden kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass zu den weiter anfallenden Kosten im Ausschuss vorgetragen wird, wenn der nächste Verfahrensschritt zur Beratung und Beschlussfassung ansteht.

Der heutige Sachstandsbericht soll zunächst auch nur als Information dienen. Für die nächsten Verfahrensschritte sind fachlich fundierte Pläne erforderlich, die noch zu erarbeiten sein werden.

 

Ratsfrau Leeck würde es dennoch für wichtig erachten, dass die Kosten überschlägig errechnet und benannt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann  verdeutlicht, dass bei den Kosten in dreierlei Positionen unterschieden werden muss. Die für das B-Plan-Verfahren zu zahlenden Beträge lassen sich nach Größe und Umfang der zu erbringenden Leistungen nach HOAI errechnen. Ein solcher Auftrag wurde u. a. an das Bremer Planungsbüro vergeben. Eine zweite Kostenschiene wäre ggf. das teilweise Wiederholen einzelner Verfahrensschritte. Die dritte Kostenschiene bezieht sich auf das, was gegen die A 39 unternommen wird. Die Kosten kann man aber nicht dem B-Plan Schlieffen-Park zurechnen, weil diese Flächen nur ein ganz kleiner Teil der Flächen ist, die im Stadtgebiet betroffen sind. In diesem Zusammenhang zu erstellende Gutachten würden sich auf das ganze Stadtgebiet beziehen. Die Kosten der eigentlichen Planung sind darstellbar. Die Kosten für teilweise Wiederholungen einzelner Planungsabschnitte lässt sich im Vorfeld nicht genau beziffern, weil noch nicht genau feststeht, in welche Richtung weiter verfahren werden soll. Bezogen auf die dritte Kostenschiene wurden im letzten VA Kosten mit ca. 100.000 € beziffert. Ob dies schlussendlich auskömmlich sein wird oder wie sich die Kosten aufschlüsseln, wird man im Voraus auch nicht genau sagen können.

 

Ratsherr Kroll möchte wissen, von welchem zeitlichen Verzug auszugehen sein wird, wenn der Klageweg beschritten werden sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht davon aus, dass bei Beschreitung des Klageweges in der Verzögerung eher von Jahren als von Monaten ausgegangen werden muss.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass man sich derzeit erst im Raumordnungsverfahren befindet und nicht im Planfeststellungsverfahren. Mit diesem Verfahren wird voraussichtlich erst 2008 begonnen. Erstmals dann besteht Klagemöglichkeit. Dies macht deutlich, dass es mit der konkreten Planung zunächst 2 Jahre nicht weitergehen könnte. Deshalb stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, die Planung zunächst fortzusetzen und erforderlichenfalls später zu ergänzen bzw. abzuändern.

 

Stadtbaurätin Gundermann  ergänzt, dass zum zeitlichen Ablauf vorgesehen war, den Bebauungsplan Ende des Jahres zum Abschluss zu bringen.

 

Ratsfrau Lotze hält die Frage der Kosten schon für wichtig, wenngleich sie in diesem Fall nicht so sehr im Vordergrund steht. Wichtiger ist derzeit vielmehr, dass man sich Gedanken über die eintretenden langfristigen Beeinträchtigungen macht. Jetzt müssen die Hebel für das weitere Handeln angesetzt werden. Deshalb hält sie es auch für wichtig, dass weiter geplant wird.

 

Bürgermeisterin Schellmann spricht sich dafür aus, sich nicht so zu verhalten, als wenn man den Kopf in den Sand stecken würde. Sie geht schon davon aus, dass vor einer Entscheidung der weiteren Vorgehensweise tatsächlich einmal ein Blick auf die Kosten geworfen werden sollte. Es wird nicht mehr möglich sein, im Schlieffen-Park Wohnen der gehobenen Art umzusetzen. In der heutigen Zeit eine Autobahntrasse mitten durch die Stadt zu legen, ist für sie ein Anachronismus. Auch vermag sie nicht abzuschätzen, ob ein Handeln so als wenn die Trasse nicht wäre, zum Erfolg führen kann. Sie sieht sich derzeit zu diesem schwierigen Zeitpunkt nicht in der Lage, eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu treffen.

 

Beigeordneter Dörbaum weist auf den bestehenden Vertrag mit dem Bremer Planungsbüro hin. Bei einer Weiterführung der Planung ohne Berücksichtigung der A 39 würde man sich weiterhin im vertraglichen Rahmen bewegen.

Der heute vorgetragenen Sachstand soll von den Ausschussmitgliedern zunächst auch nur zur Kenntnis genommen werden. Eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise ist in der heutigen Sitzung nicht vorgesehen.

 

Ratsfrau Leeck spricht sich dafür aus, dass mit dem Bremer Planungsbüro dahingehend gesprochen werden sollte, die weitergehende bereits beauftragte Planung um 1 – 2 Jahre zu schieben. Probleme bereitet ihr, Geld in Planungen zu stecken, die ggf. unnütz sind. Deshalb sollten vor einer Entscheidung konkrete Zahlen auf den Tisch. Den Siedlungsdruck in der Stadt sieht sie im Augenblick als nicht so hoch an. Auch stellt sich die Frage, wer überhaupt noch so in unmittelbarer Nähe einer Autobahn bauen würde, insbesondere freistehende Einfamilienhäuser.

 

Ratsherr Aschenbrenner  geht davon aus, dass, wenn die Trasse der A 39 so gelegt wird wie dargestellt, man dann das Baugebiet „Schlieffen-Park“ insgesamt vergessen kann. Einfach abzuwarten, was passiert, würde auch er für zu blauäugig halten. Bevor eine weitergehende Entscheidung über die Vorgehensweise getroffen wird, sollten die damit verbundenen Kosten zumindest im groben Rahmen feststehen.

 

Beigeordneter Körner vertritt die Ansicht, dass die Protestreaktion gegen die A 39-Trasse mit einbezogen werden sollte. Die Flächen zunächst einfach liegen zu lassen, wäre auch nicht richtig. Vielmehr sollte Gegendruck erzeugt werden. Wenn wir uns festlegen, dass wir die Trasse an dieser Stelle nicht haben wollen, dann müssten wir aber auch sagen, wo wir sie uns dann vorstellen könnten. Er hat Bedenken, ohne Einbeziehung der Trasse einfach weiter zu planen, weil ein solches Vorgehen zu viele Unbekannte enthalten würde.

 

Beigeordneter Dörbaum hält es für denkbar so zu verfahren, dass weiter wie vorgesehen geplant wird, ohne dass hierbei jedoch planerisch zusätzliche Kosten verursacht werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann  verweist darauf, dass ein Weitermachen nur möglich sein wird, wenn kurzfristig ein Entwässerungsgutachten in Auftrag gegen wird, was Kosten von ca. 20.000 € verursachen wird. Wenn es so sein soll, dass keine neuen Verträge mehr ausgelöst werden sollen, wäre eine Beauftragung demzufolge nicht mehr möglich.

Bei einer Beauftragung müssen jedoch konkrete Vorgaben gemacht werden. Dazu gehört auch, ob mit oder ohne A 39-Trasse untersucht werden soll.

 

Ratsfrau Leeck geht davon aus, dass man Druck gegen die Trassenvariante auch ausüben könne, ohne die Planung fortsetzen zu müssen. Die Einlegung einer Planungspause hält sie für durchaus denkbar.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass man sich gegenwärtig in einem Verfahren befindet, in dem man sich über den Weg beraten lässt, wie man seine Einwendungen erfolgreich einbringen kann. Diese Beratung kann ja auch Aussagen beinhalten, wie die gegenwärtige Situation einzuschätzen ist. Die gutachterlichen Fragen sollten hierauf mit abgestimmt werden.

Schlussendlich wird man politisch darüber zu befinden haben, ob man es will oder nicht.

 

Zu Protokoll:

Aus dem bestehenden Auftrag noch zu erbringende und abzurechnende Leistungen „Entwicklung B-Plan Schlieffen-Park“:

 

                              6.000 €                        landschaftsplanerische Leistungen

                            17.000 €                        städtebauliche Leistungen

                            23.000 €                        Entwässerungskonzept Oberflächen-/Schmutzwasser

                            46.000 €

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.