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Beratungsinhalt: Bebauungsplan Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ / SachstandStadtbaurätin
Gundermann zeigt
einleitend noch einmal den Geltungsbereich des B-Plans auf und erläutert den
derzeitigen Verfahrensstand. Eingegangen wird in diesem Zusammenhang auf die
Intensität der Einwendungen der Anrainer. Dass sich die AnliegerInnen so
vehement in das Verfahren einbringen, zeugt von Bürgerinteresse und ist
durchweg positiv zu sehen. Inhaltlich
zielen die Einwendungen hauptsächlich auf die zu erwartenden
Anlieferungsverkehre und –zeiten sowie auf die verkehrlichen Belange auf
dem Bardowicker Wasserweg ab. Die Anrainer haben sich mit Anliegern vom
Baumarkt Bahr an der Vrestorfer Heide ausgetauscht. Die dort zu beobachtenden
Beeinträchtigungen durch Anlieferverkehre außerhalb der Geschäftszeiten und
Standzeiten der Anlieferungsfahrzeuge des Nachts haben die Anlieger des
Bardowicker Wasserweges in ihrer Forderung bestärkt, die bisher angedachte
Anlieferzone parallel zum Bardowicker Wasserweg in andere Bereiche des Geländes
zu verlagern. Deshalb auch die Anregung, gesonderte Parkflächen für wartende, anliefernde
Lkw zu schaffen. Ein
weiteres Anliegen der Anwohner ist, dass zur Vermeidung von sich bildenden
Schleichverkehren, der Bardowicker Wasserweg verkehrlich unterbrochen werden
sollte. Der
Investor hat zwischenzeitlich bereits einen Bauantrag gestellt. Dies ist ein
durchaus üblicher Vorgang. Nur sollten dabei die Planungen aus dem Bauantrag
mit den noch nicht beschlossenen Festsetzungen des B-Plans übereinstimmen. Dies
ist hier nicht der Fall. Die Angaben aus dem Bauantrag weichen in vielen Belangen
von den Festsetzungen ab. Damit
die berechtigten Interessen Anderer gewahrt bleiben, muss erforderlichenfalls
ein Verfahrensschritt wiederholt werden. Hierüber wurde mit dem Investor ein
Abstimmungsgespräch geführt. Im Ergebnis stimmt man darüber überein, dass wegen
der veränderten Planinhalte erforderlichenfalls ein Verfahrensschritt zu
wiederholen sei. Im
weiteren Vorgehen ist vorgesehen, den jetzigen Plan zu überarbeiten, ihn im
Ausschuss zur Beratung zu stellen und anschließend auszulegen. Durch die
erneute Auslegung wird es zu einer zeitlichen Verzögerung von mehreren Monaten
kommen. Dadurch, dass Bewegung in das Verfahren gekommen ist, sind ergänzend
noch zahlreiche Einwendungen eingereicht worden, bei den die Einwender einen
Anspruch auf Abwägung der von ihnen vorgetragenen Belange haben. Der
Investor hat ein Interesse daran, die Anlieferung über den Bardowicker
Wasserweg so zu belassen und die Zufahrt weiterhin dort vorzusehen. Die
Einrichtung eines Lkw-Parkplatzes an der Straße Auf der Hude wäre denkbar. Das
geplante Hochhaus ist nicht mehr vorgesehen. Stattdessen ist auf diesen Flächen
jetzt ein Freilager für den Gartenmarktanteil geplant. Allein dadurch wird eine
Überarbeitung der Planung notwendig. Durch Wegfall des Hochhauses wird das Gelände
keine städtebauliche Fassung mehr haben. Auch die Lärmberechnungen gingen von
dem Bau des Hochhauses aus. Wegen der unmittelbaren Lage an einer
Hauptverkehrsstraße wird man um eine städtebauliche Fassung des Geländes nicht umhin kommen. Baugrenzenüberschreitungen
werden bei der Überarbeitung des Plans angepasst. Für die Werbeanlagen sind
keine wesentlichen Veränderungen erforderlich. Das
weitere Verfahren wird noch einmal dargestellt. Ziel der Planung muss es sein,
dass einerseits der entstehende Markt funktioniert und andererseits die
Anwohner damit leben können. Ratsherr
Aschenbrenner interessiert, was man sich hinter einer
Unterbrechung des Bardowicker Wasserweges vorzustellen hat. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass man sich eine Unterbrechung der Verkehre auf dem Bardowicker Wasserweg nur
für den Fall vorbehält, wenn die Verkehre sich anders entwickeln, als erwartet.
Eine solche verkehrliche Maßnahme ist jedoch nicht Gegenstand des
Bauleitverfahrens. Ratsherr
Aschenbrenner weist darauf hin, dass die Gewerbebetriebe an
der Straße Arenskuhle auch weiterhin verkehrlich erreichbar bleiben müssen. Von
Interesse für ihn ist auch, welche Höhe die Gebäude mit den vorgesehenen
Werbeanlagen haben werden. Für wünschenswert würde er es halten, wenn man
Gelegenheit dazu bekommen würde, in das Verkehrsgutachten Einsicht zu nehmen. Herr
Eberhard - Bereich 61 – führt aus, dass in der Gebäudehöhe
keine Veränderung vorgesehen sei. Nach dem vorliegenden Antrag für die
Werbeanlage werden die Buchstaben die in Dachhöhe installiert werden sollen,
eine zusätzliche Höhe von 4 m aufweisen. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass die Einsichtnahme in das noch zu erstellende Verkehrsgutachten möglich
sein wird. Grundlage dieser Gutachten werden 3 Verkehrszählungen sein. Diese
werden in den Stadien ·
vor
Beginn der Baumaßnahme ·
nach
Eröffnung des Marktes ·
bei
Bau der Reichenbachbrücke vorgenommen. Bürgermeisterin Schellmann interessiert der weitere zeitliche
Ablauf. Stadtbaurätin Gundermann geht davon aus, dass alle
Beteiligten an einer zügigen Umsetzung Interesse haben müssten. Derzeit sind
die begleitenden Gespräche noch nicht abgeschlossen. Einige Punkte sind noch
strittig. Die Anwohner müssen in die veränderte Planung noch eingebunden werden.
Ratsherr Burgdorff möchte wissen, ob die eintretende
zeitliche Verzögerung vorrangig auf die Einwendungen der Anlieger oder durch
die vorgesehenen Umplanungen des Investors hervorgerufen werden. Stadtbaurätin Gundermann
verdeutlicht, dass gewisse Maßnahmen, die vom Investor vorgenommen
wurde, nicht so gelaufen sind, wie sie hätten laufen sollen. Obwohl rechtlich
nicht zu beanstanden, hätte aus taktischen Erwägungen heraus das Eine oder
Andere zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden sollen. Wesentliche Punkte, die noch abzuarbeiten sein werden
und die auch Zeit in Anspruch nehmen werden, sind Untersuchung der Eingriffe in
die Lebensräume von Vögeln, die sich aus dem Bauantrag ergebenen Änderungen in
den Festsetzungen sowie die Prüfung der Berücksichtigung der konkreten Wünsche
der Anlieger. Beigeordneter Körner erinnert an seinen Hinweis, dass
mit dem Lärmschutz gegenüber den Anliegern sensibel umgegangen werden muss. Die
bisher vorgesehen Zufahrtsrampe wird zu Lärmbeeinträchtigungen führen. Auch die
Werbeanlagen werden sich störend für Anlieger auswirken. Herr Eberhard - Bereich 61 – zeigt auf, dass an der Längs- und
an der Stirnseite jeweils ein Anlieferbereich vorgesehen sei. Die Wendebereiche
hierzu werden aufgezeigt. Zu der Frage, wie man in den Anlieferzonen zu einer
Lärmminderung gelangen kann, wird in der weitergehenden Planung gearbeitet. Beigeordneter Körner spricht sich dafür aus, dass zum
Bardowicker Wasserweg ausgerichtete beleuchtete Werbeanlagen nicht vorgesehen
werden sollten. Die Anlieferungszeiten sollten zeitlich auch beschränkt werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis
zusammen, dass seitens der Verwaltung der B-Plan bearbeitet wird, wobei die
Interessen der Anlieger als auch städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen sein
werden. Wichtig hierbei ist, dass die Anliegersituation so verändert wird, das
eine Lärmminimierung erreicht werden kann. Eine Wartezone soll für Lkw, die
außerhalb der Anlieferungszeit kommen, an einer nichtstörenden Stelle
vorgesehen werden. Für verkehrlich außerhalb des eigentlichen Verfahrens zu
ergreifende Maßnahmen sollte die verkehrliche Entwicklung abgewartet werden.
Die Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe in der Arenskuhle muss dabei gewährleistet
bleiben. Die vom Investor zusätzlich erworben Flächen sollen parallel
entwickelt werden. Die verkehrliche Erschließung muss hierbei sichergestellt
sein. Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass für die verkehrliche
Erschließung eine Trasse gesichert sei. Vor Satzungsbeschluss wird der Abschluss des
Erschließungsvertrages erfolgen. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem vom Ausschussvorsitzenden,
Beigeordneter Dörbaum, zusammengefassten Beratungsergebnis einvernehmlich zu
und nimmt den vorgetragenen Sachstand der Verwaltung zur Kenntnis. |
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