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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.05.2006    
Zeit: 15:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Bebauungsplan Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ / Sachstand

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt einleitend noch einmal den Geltungsbereich des B-Plans auf und erläutert den derzeitigen Verfahrensstand. Eingegangen wird in diesem Zusammenhang auf die Intensität der Einwendungen der Anrainer. Dass sich die AnliegerInnen so vehement in das Verfahren einbringen, zeugt von Bürgerinteresse und ist durchweg positiv zu sehen.

Inhaltlich zielen die Einwendungen hauptsächlich auf die zu erwartenden Anlieferungsverkehre und –zeiten sowie auf die verkehrlichen Belange auf dem Bardowicker Wasserweg ab. Die Anrainer haben sich mit Anliegern vom Baumarkt Bahr an der Vrestorfer Heide ausgetauscht. Die dort zu beobachtenden Beeinträchtigungen durch Anlieferverkehre außerhalb der Geschäftszeiten und Standzeiten der Anlieferungsfahrzeuge des Nachts haben die Anlieger des Bardowicker Wasserweges in ihrer Forderung bestärkt, die bisher angedachte Anlieferzone parallel zum Bardowicker Wasserweg in andere Bereiche des Geländes zu verlagern. Deshalb auch die Anregung, gesonderte Parkflächen für wartende, anliefernde Lkw zu schaffen.

Ein weiteres Anliegen der Anwohner ist, dass zur Vermeidung von sich bildenden Schleichverkehren, der Bardowicker Wasserweg verkehrlich unterbrochen werden sollte.

Der Investor hat zwischenzeitlich bereits einen Bauantrag gestellt. Dies ist ein durchaus üblicher Vorgang. Nur sollten dabei die Planungen aus dem Bauantrag mit den noch nicht beschlossenen Festsetzungen des B-Plans übereinstimmen. Dies ist hier nicht der Fall. Die Angaben aus dem Bauantrag weichen in vielen Belangen von den Festsetzungen ab.

Damit die berechtigten Interessen Anderer gewahrt bleiben, muss erforderlichenfalls ein Verfahrensschritt wiederholt werden. Hierüber wurde mit dem Investor ein Abstimmungsgespräch geführt. Im Ergebnis stimmt man darüber überein, dass wegen der veränderten Planinhalte erforderlichenfalls ein Verfahrensschritt zu wiederholen sei.

Im weiteren Vorgehen ist vorgesehen, den jetzigen Plan zu überarbeiten, ihn im Ausschuss zur Beratung zu stellen und anschließend auszulegen. Durch die erneute Auslegung wird es zu einer zeitlichen Verzögerung von mehreren Monaten kommen. Dadurch, dass Bewegung in das Verfahren gekommen ist, sind ergänzend noch zahlreiche Einwendungen eingereicht worden, bei den die Einwender einen Anspruch auf Abwägung der von ihnen vorgetragenen Belange haben.

Der Investor hat ein Interesse daran, die Anlieferung über den Bardowicker Wasserweg so zu belassen und die Zufahrt weiterhin dort vorzusehen. Die Einrichtung eines Lkw-Parkplatzes an der Straße Auf der Hude wäre denkbar. Das geplante Hochhaus ist nicht mehr vorgesehen. Stattdessen ist auf diesen Flächen jetzt ein Freilager für den Gartenmarktanteil geplant. Allein dadurch wird eine Überarbeitung der Planung notwendig. Durch Wegfall des Hochhauses wird das Gelände keine städtebauliche Fassung mehr haben. Auch die Lärmberechnungen gingen von dem Bau des Hochhauses aus. Wegen der unmittelbaren Lage an einer Hauptverkehrsstraße wird man um eine städtebauliche Fassung des  Geländes nicht umhin kommen. Baugrenzenüberschreitungen werden bei der Überarbeitung des Plans angepasst. Für die Werbeanlagen sind keine wesentlichen Veränderungen erforderlich.

Das weitere Verfahren wird noch einmal dargestellt. Ziel der Planung muss es sein, dass einerseits der entstehende Markt funktioniert und andererseits die Anwohner damit leben können.

 

Ratsherr Aschenbrenner  interessiert, was man sich hinter einer Unterbrechung des Bardowicker Wasserweges vorzustellen hat.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man sich eine Unterbrechung der Verkehre auf dem Bardowicker Wasserweg nur für den Fall vorbehält, wenn die Verkehre sich anders entwickeln, als erwartet. Eine solche verkehrliche Maßnahme ist jedoch nicht Gegenstand des Bauleitverfahrens.

 

Ratsherr Aschenbrenner  weist darauf hin, dass die Gewerbebetriebe an der Straße Arenskuhle auch weiterhin verkehrlich erreichbar bleiben müssen. Von Interesse für ihn ist auch, welche Höhe die Gebäude mit den vorgesehenen Werbeanlagen haben werden. Für wünschenswert würde er es halten, wenn man Gelegenheit dazu bekommen würde, in das Verkehrsgutachten Einsicht zu nehmen.

 

Herr Eberhard  - Bereich 61 – führt aus, dass in der Gebäudehöhe keine Veränderung vorgesehen sei. Nach dem vorliegenden Antrag für die Werbeanlage werden die Buchstaben die in Dachhöhe installiert werden sollen, eine zusätzliche Höhe von 4 m aufweisen.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass die Einsichtnahme in das noch zu erstellende Verkehrsgutachten möglich sein wird. Grundlage dieser Gutachten werden 3 Verkehrszählungen sein. Diese werden in den Stadien

·          vor Beginn der Baumaßnahme

·          nach Eröffnung des Marktes

·          bei Bau der Reichenbachbrücke

vorgenommen.

 

Bürgermeisterin Schellmann interessiert der weitere zeitliche Ablauf.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht davon aus, dass alle Beteiligten an einer zügigen Umsetzung Interesse haben müssten. Derzeit sind die begleitenden Gespräche noch nicht abgeschlossen. Einige Punkte sind noch strittig. Die Anwohner müssen in die veränderte Planung noch eingebunden werden.

 

Ratsherr Burgdorff möchte wissen, ob die eintretende zeitliche Verzögerung vorrangig auf die Einwendungen der Anlieger oder durch die vorgesehenen Umplanungen des Investors hervorgerufen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann  verdeutlicht, dass gewisse Maßnahmen, die vom Investor vorgenommen wurde, nicht so gelaufen sind, wie sie hätten laufen sollen. Obwohl rechtlich nicht zu beanstanden, hätte aus taktischen Erwägungen heraus das Eine oder Andere zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden sollen.

Wesentliche Punkte, die noch abzuarbeiten sein werden und die auch Zeit in Anspruch nehmen werden, sind Untersuchung der Eingriffe in die Lebensräume von Vögeln, die sich aus dem Bauantrag ergebenen Änderungen in den Festsetzungen sowie die Prüfung der Berücksichtigung der konkreten Wünsche der Anlieger.

 

Beigeordneter Körner erinnert an seinen Hinweis, dass mit dem Lärmschutz gegenüber den Anliegern sensibel umgegangen werden muss. Die bisher vorgesehen Zufahrtsrampe wird zu Lärmbeeinträchtigungen führen. Auch die Werbeanlagen werden sich störend für Anlieger auswirken.

 

Herr Eberhard  - Bereich 61 – zeigt auf, dass an der Längs- und an der Stirnseite jeweils ein Anlieferbereich vorgesehen sei. Die Wendebereiche hierzu werden aufgezeigt. Zu der Frage, wie man in den Anlieferzonen zu einer Lärmminderung gelangen kann, wird in der weitergehenden Planung gearbeitet.

 

Beigeordneter Körner spricht sich dafür aus, dass zum Bardowicker Wasserweg ausgerichtete beleuchtete Werbeanlagen nicht vorgesehen werden sollten. Die Anlieferungszeiten sollten zeitlich auch beschränkt werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass seitens der Verwaltung der B-Plan bearbeitet wird, wobei die Interessen der Anlieger als auch städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen sein werden. Wichtig hierbei ist, dass die Anliegersituation so verändert wird, das eine Lärmminimierung erreicht werden kann. Eine Wartezone soll für Lkw, die außerhalb der Anlieferungszeit kommen, an einer nichtstörenden Stelle vorgesehen werden. Für verkehrlich außerhalb des eigentlichen Verfahrens zu ergreifende Maßnahmen sollte die verkehrliche Entwicklung abgewartet werden. Die Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe in der Arenskuhle muss dabei gewährleistet bleiben. Die vom Investor zusätzlich erworben Flächen sollen parallel entwickelt werden. Die verkehrliche Erschließung muss hierbei sichergestellt sein.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass für die verkehrliche Erschließung eine Trasse gesichert sei.

Vor Satzungsbeschluss wird der Abschluss des Erschließungsvertrages erfolgen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem vom Ausschussvorsitzenden, Beigeordneter Dörbaum, zusammengefassten Beratungsergebnis einvernehmlich zu und nimmt den vorgetragenen Sachstand der Verwaltung zur Kenntnis.