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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 11
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.01.2006    
Zeit: 14:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Anne-Frank-Schule
Ort: Graf-Schenk-von- Stauffenberg- Str. 3, 21337 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Grundschule Häcklingen / Bau einer Einfeld-Turnhalle / Abschluss eines PPP-Vertrages

 

Stadtbaurätin Gundermann informiert darüber, dass die erforderliche Genehmigung des Ministeriums zum Abschluss des PPP-Vertrages zwischenzeitlich vorliegt. Die Vertragsunterzeichnung wird damit wirksam. In der nächsten Woche wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen. Die Bauzeit ist ab Eingang Baugenehmigung auf 8 Monate ausgelegt.

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Städtische öffentliche Liegenschaften / Überprüfung auf Einsturzgefährdung bei Flachdachkonstruktionen

 

Fachbereichsleiter Koplin verdeutlicht, dass es wenig sinnvoll erscheint, aufgrund der Vorkommnisse in Bad Reichenhall in blanken Aktionismus zu verfallen. Vielmehr stellt sich die Frage, ob man alles getan habe, was nach menschlichem Ermessen möglich und auch nötig war.

Aus der rechtlichen Betrachtung heraus verhält es sich so, dass im Schadensfall der Gesetzgeber zunächst die Schuld des Eigentümers unterstellt. Dabei wird sich für die Eigentümer dann die Frage stellen, ob sie alles unternommen haben, um den eingetretenen Schadensfall zu vermeiden. Dazu kann gesagt werden, dass zumindest einmal jährlich die öffentlichen Gebäude begangen werden. Dies ist im letzten Jahr besonders intensiv erfolgt. Als Ergebnis daraus wurde u. a. das Schulbauprogramm aufgelegt.

Grundsätzlich kann man zu den Fällen, die in den letzten Tagen und Wochen durch die Presse gingen, sagen, dass sich solche Schadensfälle in der Regel im Vorfeld ankündigen.

Auf die Gebäude der Stadt bezogen ist anzumerken, dass es vor längerer Zeit einmal Probleme mit den Flachdächern der Sporthallen im SZ Kaltenmoor und der Sporthalle der Herderschule gab. In beiden Fällen wird man in den nächsten Jahren  nicht um eine Sanierung der Dächer umhin kommen. Die Gebäude werden hinsichtlich ihrer Standfestigkeit mit einem Statiker begangen und an gefährdeten Stellen verprobt.

Grundsätzlich kann für die öffentlichen Gebäude der Stadt gesagt werden, dass die stadteigenen Bau-Ingenieure ständig in den Gebäuden zu tun haben und dabei auch die Bausubstanz und ihre Mängel genau im Auge haben und bei einer Gefährdung die notwendigen Schritte einleiten.

 

Bürgermeisterin Schellmann möchte wissen, ob es für die Tragfähigkeit von Dächern ähnliche Vorgaben gibt, wie für Brücken und ob regelmäßige Kontrollen dafür vorgesehen seien.

 

Fachbereichsleiter Koplin führt aus, dass Dächer nach den anerkannten Regeln der Baukunst unter Beachtung statischer Vorgaben erstellt werden. Prüfungen machen nur dann Sinn, wenn man Mängel erkennt. Eine vorgegebene Prüfvorgabe gibt es für Dächer derzeit nicht.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass die Stadt Ludwigshafen eine gewisse Vorreiterrolle übernommen habe und für ihre Gebäude eine Art TÜV-Prüfung festgelegt habe.

Entsprechende Unterlagen wurden in Ludwigshafen angefordert. Wenn diese vorliegen ist beabsichtigt, zu der Thematik noch einmal im Ausschuss vorzutragen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Standsicherheitsprüfung der öffentlichen Gebäude der Stadt zu Kenntnis.

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Weitere Mitteilungen liegen  nicht vor.

Beschluss:

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