Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Grundschule Häcklingen / Bau einer Einfeld-Turnhalle / Abschluss eines PPP-Vertrages Stadtbaurätin
Gundermann
informiert darüber, dass die erforderliche Genehmigung des Ministeriums zum
Abschluss des PPP-Vertrages zwischenzeitlich vorliegt. Die
Vertragsunterzeichnung wird damit wirksam. In der nächsten Woche wird mit der
Baustelleneinrichtung begonnen. Die Bauzeit ist ab Eingang Baugenehmigung auf 8
Monate ausgelegt. (64) Städtische öffentliche Liegenschaften / Überprüfung auf Einsturzgefährdung bei Flachdachkonstruktionen Fachbereichsleiter
Koplin
verdeutlicht, dass es wenig sinnvoll erscheint, aufgrund der Vorkommnisse in Bad
Reichenhall in blanken Aktionismus zu verfallen. Vielmehr stellt sich die
Frage, ob man alles getan habe, was nach menschlichem Ermessen möglich und auch
nötig war. Aus
der rechtlichen Betrachtung heraus verhält es sich so, dass im Schadensfall der
Gesetzgeber zunächst die Schuld des Eigentümers unterstellt. Dabei wird sich
für die Eigentümer dann die Frage stellen, ob sie alles unternommen haben, um
den eingetretenen Schadensfall zu vermeiden. Dazu kann gesagt werden, dass
zumindest einmal jährlich die öffentlichen Gebäude begangen werden. Dies ist im
letzten Jahr besonders intensiv erfolgt. Als Ergebnis daraus wurde u. a. das
Schulbauprogramm aufgelegt. Grundsätzlich
kann man zu den Fällen, die in den letzten Tagen und Wochen durch die Presse
gingen, sagen, dass sich solche Schadensfälle in der Regel im Vorfeld
ankündigen. Auf
die Gebäude der Stadt bezogen ist anzumerken, dass es vor längerer Zeit einmal
Probleme mit den Flachdächern der Sporthallen im SZ Kaltenmoor und der
Sporthalle der Herderschule gab. In beiden Fällen wird man in den nächsten
Jahren nicht um eine Sanierung der
Dächer umhin kommen. Die Gebäude werden hinsichtlich ihrer Standfestigkeit mit
einem Statiker begangen und an gefährdeten Stellen verprobt. Grundsätzlich
kann für die öffentlichen Gebäude der Stadt gesagt werden, dass die
stadteigenen Bau-Ingenieure ständig in den Gebäuden zu tun haben und dabei auch
die Bausubstanz und ihre Mängel genau im Auge haben und bei einer Gefährdung
die notwendigen Schritte einleiten. Bürgermeisterin
Schellmann möchte
wissen, ob es für die Tragfähigkeit von Dächern ähnliche Vorgaben gibt, wie für
Brücken und ob regelmäßige Kontrollen dafür vorgesehen seien. Fachbereichsleiter
Koplin führt aus,
dass Dächer nach den anerkannten Regeln der Baukunst unter Beachtung statischer
Vorgaben erstellt werden. Prüfungen machen nur dann Sinn, wenn man Mängel
erkennt. Eine vorgegebene Prüfvorgabe gibt es für Dächer derzeit nicht. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass die Stadt Ludwigshafen eine gewisse Vorreiterrolle übernommen habe und für
ihre Gebäude eine Art TÜV-Prüfung festgelegt habe. Entsprechende
Unterlagen wurden in Ludwigshafen angefordert. Wenn diese vorliegen ist
beabsichtigt, zu der Thematik noch einmal im Ausschuss vorzutragen. Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Standsicherheitsprüfung der öffentlichen Gebäude der Stadt zu Kenntnis. (64) Weitere
Mitteilungen liegen nicht vor. Beschluss: |
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