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Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Stadt Lüneburg nutzt die Optionsmöglichkeit des Artikels 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (Landtagsdrucksache 15/2324), und wendet bis zum Umstellungszeitpunkt auf das NKR am 01.01.2008 die im o. g. Artikel genannten Bestimmungen und zugehörige Verordnungsregelungen in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung an. (14) |
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