Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Müller erläutert die Verkehrssituation an der
baulichen Fußgängerquerungshilfe in der Soltauer Straße. Z.Zt. passieren den
Bereich täglich ca. 20.000 Fahrzeuge, in Spitzenzeiten wird stündlich ein
Verkehrsaufkommen von 1.750 Autos pro Stunde erreicht. Stündlich überqueren
durchschnittlich 50 Personen den Bereich, zu Hauptzeiten bis zu 100. Ein
Zebrastreifen ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastung völlig ungeeignet und
aus rechtlicher Sicht nicht zulässig. Sollte eine Ampel installiert werden,
müsste diese mit der Ampel an der Kreuzung Stern koordiniert werden, so dass
für Fußgänger und Radfahrer maximale Wartezeiten von ca. 100 Sekunden entstehen
könnten, die von diesen Verkehrsteilnehmern erfahrungsgemäß jedoch nicht
akzeptiert würden; die Grünphase wird nicht abgewartet, Unfälle wären die
Folge. Für Fußgänger wäre eine solche Schaltung zwischen ausreichend bis
mangelhaft zu bewerten. Für die Autofahrer ergeben sich dadurch Staus, die bis
in den Kreisverkehr und die Kreuzung Stern hinein reichen würden. Insgesamt
würde der Zustand für alle Verkehrsteilnehmer verschlechtert, so dass die
bisherige Lösung als die beste bewertet werden kann. Herr Meyer (ADAC) fasst zusammen, dass die bisherige
Lösung in Gutachten immer wieder als die Beste beurteilt wird. Er kann deshalb
nicht nachvollziehen, warum über diesen Punkt regelmäßig diskutiert wird. Oberbürgermeister Mädge weist auf einen vorliegenden
Antrag hin, die Querungshilfe überprüfen zu lassen. Das habe die Verwaltung
hiermit jetzt getan. Herr Brock erinnert an die vielen Anfragen von älteren
und behinderten Menschen, die an ihm herangetragen werden. Diese wünschen sich
an dieser Stelle eine Lichtzeichenanlage und auch nach seiner Auffassung wäre
das die beste Alternative. Oberbürgermeister Mädge sichert auf Nachfrage zu, die
Querungshilfe zusätzlich mit weißer Farbe zu markieren, um dadurch die
Verkehrssicherheit beim Queren der Straße zu erhöhen. Für behinderte Menschen
gibt es außerdem neben oder unter dem SaLü ausreichend Parkraum, der ein Queren
der Soltauer Straße ausschließt, um das SaLü zu erreichen. Auch Herr Lübbecke hat sich über die Möglichkeiten
einer Lichtsignalanlage bei der Firma Siemens informiert. Diese kommt zu dem
Ergebnis, dass bei einer Ampel zu Spitzenzeiten Rückstaus bis in die Kreuzung
Stern hinein erwartet werden müssten. Ratsherr Ziegert möchte über jeden einzelnen Unfall im
Zusammenhang mit der Querungshilfe unterrichtet werden. Die Querungshilfe besteht jetzt seit gut einem Jahr.
Nach Auskunft von Herrn Zidorn hat es seit Bestehen der Einrichtung noch keinen
Unfall mit Beteiligung von Fußgängern oder Radfahrern gegeben. Das sah vorher
anders aus. Bei der Nutzung des Zebrastreifens hat es mehrere Unfälle gegeben,
bei denen insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger verletzt wurden. Herr Zidorn
legt Zahlen einer Untersuchung im Landkreis Harburg vor. Dort kam es in den
vergangenen zehn Jahren an Zebrastreifen zu drei Unfällen, bei denen Fußgänger
ums Leben kamen, in 60 Fällen wurden Passanten verletzt. Bei Fußgängerampeln
beläuft sich die Bilanz auf einen Toten und 25 Verletzte. Bei der Mittelinsel
gab es keine Unfälle. Das deckt sich auch mit den Erfahrungen der Polizei im
Landkreis Lüneburg. An der Mittelinsel würden Fußgänger stärker aufpassen, was
dazu führt, dass im Gegensatz zur Scheinsicherheit beim Zebrastreifen nichts
passiert. Bei der Ampel bestünde die Gefahr, dass immer mal wieder ein
Autofahrer das Rotzeichen missachtet oder auch, dass Fußgänger und Radfahrer
nicht das Grün der Lichtzeichenanlage abwarten. In Abwägung aller Belange ist
aus seiner sicht die Mittelinsel die beste Lösung. Herr Meyer führt zusätzlich noch an, dass durch eine
Ampel und einen dadurch bedingten Rückstau die Fahrt zum Krankenhaus für
Rettungswagen ebenfalls erschwert wird. Herr
Löb fordert zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs, dass eine Ampelanlage
installiert wird, insbesondere im Interesse der schwächeren
Verkehrsteilnehmer/innen. Beschluss: Der
Verkehrsausschuss nimmt den Sachvortrag der Verwaltung und das Ergebnis der verkehrstechnischen
Untersuchung zur Kenntnis. |
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