Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
Koch erläutert, dass der Lüneburgische Landschaftsverband ein privatrechtlicher
Verein ist, dessen Mitglieder die Landkreise und größeren Städte im Gebiet des
ehemaligen Fürstentums Lüneburg sind. Er stützt sich im wesentlichen auf
Zuwendungen der VGH sowie Beiträge der Mitglieder und des Landes Niedersachsen. In
früheren Jahren war es oft erforderlich, im Kulturausschuss eine
"Prioritätenliste" aus den bei der Stadt eingegangenen Anträgen zu
erstellen, um der Mitgliedsversammlung des Verbandes eine Hilfestellung bei der
Verteilung der Mittel zu geben. In
diesem Jahr ist das nicht nötig, da die Stadt Lüneburg mit Zuschüssen in
Gesamthöhe von ca. 30.000,- € rechnen kann. Die
eingegangenen Anträge entsprechen in der Gesamtfördersumme diesem Betrag, so
dass eine Reihenfolge nicht festgelegt werden muss. Bürgermeisterin
Schellmann und Bürgermeister Fischer erkundigen sich, ob es sich bei den hier
vorgestellten Anträgen um alle eingegangenen Anträge handelt und ob der Termin
zur Einreichung den Kulturschaffenden bekannt ist. Stadtdirektor
Koch erinnert, dass es schon Fälle gab, in denen Lüneburger Antragsteller sich
direkt an den Landschaftsverband gewandt haben, ohne die Stadt Lüneburg vorher
zu informieren. Auch diese Anträge zielten letztlich auf den Fördertopf für die
Stadt. Er kann jetzt also nur sagen, dass es sich hierbei um alle Anträge aus
dem Stadtgebiet Lüneburg handelt, die bei der Verwaltung eingegangen sind. Es
findet lediglich eine Vorprüfung der Anträge statt, ob sie von Antragshöhe und
Inhalt zum Landschaftsverband passen, aber keine Selektion. Das
Verfahren selbst hat sich über Jahre auch bei den Kulturschaffenden etabliert
und ist hinlänglich bekannt. Zudem hat sich die neue Geschäftsführerin des
Verbandes kürzlich in Lüneburg bei den Kulturinstitutionen vorgestellt und das
Antragsverfahren bei dieser Gelegenheit ebenfalls erläutert. Ratsherr
Maeck wundert sich, dass es einen Antrag der Michaelisakademie gibt für ein
Projekt, das doch längst als abgeschlossen galt. Stadtdirektor
Koch weist darauf hin, dass der Antrag bereits im April dieses Jahres gestellt
wurde, als die Mittel des Landschaftsverbandes für das Jahr 2005 jedoch bereits
vergeben waren. Der Verein hat diesen Antrag dennoch aufrecht erhalten und die
Maßnahme offenbar anderweitig zwischenfinanziert. Durch den Antrag auf
vorzeitigen Maßnahmebeginn ist dieses Verhalten auch unschädlich und so kann
der Betrag auch (ausnahmsweise) rückwirkend für die tatsächlich bereits
abgeschlossene Maßnahme bewilligt werden. Ratsfrau
Ebeling erkundigt sich über die Gesamtkosten der Halle für Kunst, da ihr der
Förderbetrag von 8.015,50 € sehr hoch erscheint. Diese
Höhe relativiert sich jedoch, da die im Antrag angegebenen Gesamtkosten bei
211.939,50 € liegen. Stadtdirektor Koch gibt Erläuterungen zur ausnehmend hohen
Landesförderung für "halle für kunst", die eine gewisse lokale
Mitfinanzierung erfordere. Auf
die Nachfrage von Ratsherrn Hornig erläutert Herr Dietsch, dass ein „Festival“
im Gegensatz zu einem Konzert aus mehreren Einzelkonzerten oder anderen Einzelveranstaltungen
zu einem Thema oder Motto besteht. So finden beim angegebenen Jazzfestival 3 -
4 Jazzkonzerte an einem Tag statt. Kurz
vor der Abstimmung kommt auch Ratsfrau Meins um 16.20 Uhr zur Sitzung. Beschluss: Die
Verwaltung wird einstimmig beauftragt, die vorliegenden Anträge insgesamt für
die Stadt Lüneburg an den Lüneburgischen Landschaftsverband einzureichen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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