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Auszug - Förderanträge an den Lüneburgischen Landschaftsverband e.V.   

 
 
Öffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2005    
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1778/05 Förderanträge an den Lüneburgischen Landschaftsverband e.V.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 4 - Kultur Bearbeiter/-in: Mehl-alt, Lorenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor Koch erläutert, dass der Lüneburgische Landschaftsverband ein privatrechtlicher Verein ist, dessen Mitglieder die Landkreise und größeren Städte im Gebiet des ehemaligen Fürstentums Lüneburg sind. Er stützt sich im wesentlichen auf Zuwendungen der VGH sowie Beiträge der Mitglieder und des Landes Niedersachsen.

 

In früheren Jahren war es oft erforderlich, im Kulturausschuss eine "Prioritätenliste" aus den bei der Stadt eingegangenen Anträgen zu erstellen, um der Mitgliedsversammlung des Verbandes eine Hilfestellung bei der Verteilung der Mittel zu geben.

In diesem Jahr ist das nicht nötig, da die Stadt Lüneburg mit Zuschüssen in Gesamthöhe von ca. 30.000,- € rechnen kann.

Die eingegangenen Anträge entsprechen in der Gesamtfördersumme diesem Betrag, so dass eine Reihenfolge nicht festgelegt werden muss.

 

Bürgermeisterin Schellmann und Bürgermeister Fischer erkundigen sich, ob es sich bei den hier vorgestellten Anträgen um alle eingegangenen Anträge handelt und ob der Termin zur Einreichung den Kulturschaffenden bekannt ist.

Stadtdirektor Koch erinnert, dass es schon Fälle gab, in denen Lüneburger Antragsteller sich direkt an den Landschaftsverband gewandt haben, ohne die Stadt Lüneburg vorher zu informieren. Auch diese Anträge zielten letztlich auf den Fördertopf für die Stadt. Er kann jetzt also nur sagen, dass es sich hierbei um alle Anträge aus dem Stadtgebiet Lüneburg handelt, die bei der Verwaltung eingegangen sind.

Es findet lediglich eine Vorprüfung der Anträge statt, ob sie von Antragshöhe und Inhalt zum Landschaftsverband passen, aber keine Selektion.

Das Verfahren selbst hat sich über Jahre auch bei den Kulturschaffenden etabliert und ist hinlänglich bekannt. Zudem hat sich die neue Geschäftsführerin des Verbandes kürzlich in Lüneburg bei den Kulturinstitutionen vorgestellt und das Antragsverfahren bei dieser Gelegenheit ebenfalls erläutert.

 

Ratsherr Maeck wundert sich, dass es einen Antrag der Michaelisakademie gibt für ein Projekt, das doch längst als abgeschlossen galt.

Stadtdirektor Koch weist darauf hin, dass der Antrag bereits im April dieses Jahres gestellt wurde, als die Mittel des Landschaftsverbandes für das Jahr 2005 jedoch bereits vergeben waren. Der Verein hat diesen Antrag dennoch aufrecht erhalten und die Maßnahme offenbar anderweitig zwischenfinanziert. Durch den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn ist dieses Verhalten auch unschädlich und so kann der Betrag auch (ausnahmsweise) rückwirkend für die tatsächlich bereits abgeschlossene Maßnahme bewilligt werden.

 

Ratsfrau Ebeling erkundigt sich über die Gesamtkosten der Halle für Kunst, da ihr der Förderbetrag von 8.015,50 € sehr hoch erscheint.

Diese Höhe relativiert sich jedoch, da die im Antrag angegebenen Gesamtkosten bei 211.939,50 € liegen. Stadtdirektor Koch gibt Erläuterungen zur ausnehmend hohen Landesförderung für "halle für kunst", die eine gewisse lokale Mitfinanzierung erfordere.

 

Auf die Nachfrage von Ratsherrn Hornig erläutert Herr Dietsch, dass ein „Festival“ im Gegensatz zu einem Konzert aus mehreren Einzelkonzerten oder anderen Einzelveranstaltungen zu einem Thema oder Motto besteht. So finden beim angegebenen Jazzfestival 3 - 4 Jazzkonzerte an einem Tag statt.

 

Kurz vor der Abstimmung kommt auch Ratsfrau Meins um 16.20 Uhr zur Sitzung.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, die vorliegenden Anträge insgesamt für die Stadt Lüneburg an den Lüneburgischen Landschaftsverband einzureichen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            7

Nein-Stimmen:            0

  Enthaltungen:            0