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Auszug - Gründung einer gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH - Abschluss eines Gesellschaftervertrages  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2005    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1769/05 Gründung einer gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH
- Abschluss eines Gesellschaftervertrages
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Müller
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr GADE teilt mit, der VHS-Beirat habe sich im Vorfeld von Vertretern zweier Kommunen vortragen lassen, die mit ihren Volkshochschulen bereits Bildungsgesellschaften gegründet haben. Die Erfahrungen dort seien positiv gewesen. In Lüneburg wolle man die Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt noch um den Bereich Kultur ergänzen. Der noch ausstehende Personalüberlassungsvertrag und der Wirtschaftsplan würden den Fachgremien zu gegebener Zeit vorgelegt. Als Gesellschaft habe die VHS dann den Vorteil, sich an Ausschreibungen für Auftragslehrgänge der Agentur für Arbeit beteiligen zu können, von denen kommunale Träger ausgeschlossen seien. Die Beteiligung des Rates bleibe über den Gesellschaftsvertrag und den Aufsichtsrat erhalten. In jedem Fall müssten die Alphabetisierungskurse, die Deutschlehrgänge und die Schulabschlüsse erhalten bleiben. Bedauerlich sei, dass die Kreisvolkshochschule noch nicht bereit sei, sich der Gesellschaft anzuschließen, denn daraus würden sich sicherlich einige Synergieeffekte ergeben. Er bitte die Verwaltung, sich weiterhin beim Landkreis darum zu bemühen, dass die Kreisvolkshochschule sich mit der städtischen VHS in der neuen Gesellschaft zusammenschließe.

 

Beigeordneter LÖB kritisiert, dass der Gesellschaftsvertrag in der endgültigen Fassung nicht mehr dem VHS-Beirat vorgelegt worden sei. Grundlage des Vertrages sei die Verbesserung der Arbeit der VHS. Problematisch sei aber, dass mit dieser Gesellschaft offenbar auch der gesamte Kulturbetrieb der Stadt ausgelagert werden solle und damit dem direkten politischen Einfluss des Rates entzogen werde. Es sei aber ein Unterschied, ob man notwendige Dienstleistungen der Stadt wie z.B. die Abfallentsorgung auslagere, oder Kultur. Im Zusammenhang mit dem vorgelegten Vertrag seien aus Sicht seiner Fraktion noch einige Fragen offen, die zunächst in den zuständigen Fachausschüssen geklärt werden sollten, deshalb beantrage er die Vertagung der Beschlussvorlage. Er habe den Eindruck, dass es hier nicht um einen üblichen GmbH-Vertrag gehe, sondern ein Scheinvertrag geschlossen werden solle, der die Rechte der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates stark einschränke zu Gunsten der Rechte der Gesellschafter.

 

Stadtdirektor KOCH erläutert die Verteilung der Aufgaben und Rollen in der zukünftigen Bildungsgesellschaft. Einige Aufgaben könnten nur von den Gesellschaftern als den Geldgebern wahrgenommen werden. Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung seien jedoch nicht völlig frei in ihrer Meinungsbildung, sondern durchaus an Weisungen des Verwaltungsausschusses und des Rates gebunden. Er meine, der vorgelegte Entwurf des Gesellschaftsvertrages sei keineswegs ungewöhnlich und werde sich auch nicht lähmend auf die Geschäftsabläufe auswirken. Die Stadt erhoffe sich als weiteren Effekt der GmbH, dass diese eine Form der interkommunalen Zusammenarbeit über Gemeinde- und Landkreisgrenzen hinweg im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Region ermöglichen werde.

 

Beigeordneter DR. SCHARF stellt die Vorteile einer Bildungs- und Kultur GmbH nochmals dar. Besonders gut sei die in § 2 des Gesellschaftsvertrages niedergelegte Offenheit für den Beitritt weiterer Kultureinrichtungen und Kreisvolkshochschulen. Das sei völlig freiwillig, keiner werde dazu gezwungen. Auf diese Weise könne aber ein sehr vorteilhaftes kulturelles Netzwerk entstehen. In der festgefahrenen Diskussion mit der Kreisvolkshochschule komme man wahrscheinlich nur weiter, wenn ein externer Berater die Vor- und Nachteile des Zusammenschlusses einmal auflisten und gegeneinander abwägen würde. Er halte einen Zusammenschluss der beiden Volkshochschulen für sinnvoll und ein gutes Signal nach außen.

 

Ratsherr ZIEGERT weist zum Redebeitrag des Beigeordneten Löb darauf hin, dass die Gesellschafterversammlung das zentrale Organ jeder Gesellschaft sei, was selbstverständlich wesentliche Zuständigkeiten und Kompetenzen nach sich ziehe. Der Aufsichtsrat habe dabei aber erhebliche Mitwirkungsmöglichkeiten. Kompetenzen, die man allein an den Aufsichtsrat delegiere, würden dagegen der Kontrolle des Rates entzogen, da die Aufsichtsratsmitglieder im Gegensatz zu den Gesellschaftervertretern nicht weisungsgebunden seien.

 

Beigeordneter SRUGIS erklärt, die Bildungs- und Kultur GmbH solle lediglich einen effektiven organisatorischen Rahmen für das kulturelle Geschehen bilden. Die Politik sollte sich jedoch nicht in die direkte Kulturarbeit einmischen, das habe mit Demokratie nichts zu tun. Der Rat werde weiterhin über die Weisungen an die Gesellschaftervertreter in strategische Entscheidungen eingebunden sein. Das künstlerische Geschehen müsse aber den Kulturschaffenden überlassen bleiben.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN schließt sich ihren Vorrednern an. Sie würde es allerdings bedauern, wenn der landläufige Begriff Volkshochschule dabei wegfallen würde, mit dem jeder etwas verbinde. Vielleicht könnte man daran festhalten, indem man zumindest die entsprechende Sparte in der GmbH weiterhin so benenne. Welche weiteren kulturellen Einrichtungen sich später anschließen, sei bewusst völlig offen gelassen worden und könne vom Rat auch noch mit entschieden werden. Der Schritt zur Gründung einer Bildungs- und Kultur GmbH müsse jetzt vollzogen werden, um der Volkshochschule die Möglichkeit zu geben, wirtschaftlich tätig zu sein. Sie hoffe sehr, dass er sich als Schritt in die richtige Richtung erweisen werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE meint, die altbekannte Volkshochschule müsse sich von ihrem bisherigen Status weiterentwickeln zu einem vernetzten Weiterbildungsinstrument für übergreifende Bildung für die Menschen der gesamten Süderelberegion. Dieser Prozess benötige sicherlich etwas Zeit zum Reifen. Dafür müsse man die Chancen für alle Beteiligten herausarbeiten und sich nicht nur an die Risiken klammern. Klar sei, dass ein Zusammenschluss für beide Seiten keine zusätzlichen Kosten verursachen dürfe und das große ehrenamtliche Engagement in der Kreisvolkshochschule erhalten und gestützt werden müsse. Man müsse sich jetzt von der Kleinteiligkeit lösen und gemeinsam Synergieeffekte nutzen, um konkurrenzfähig mit anderen Anbietern zu bleiben. In einigen anderen Kommunen habe sich das Modell im Übrigen schon seit Jahren bewährt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt die von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragte Vertagung der Vorlage mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der FDP-Fraktion ab.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Der der Beschlussvorlage beigefügte Vertragsentwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird auf dessen Grundlage beauftragt, einen konkreten Ausgliederungsplan zu erstellen und den Personalgestellungsvertrag mit dem Personalrat abzustimmen sowie die gGmbH zu gründen und die zur Gründung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH weiteren notwendigen Schritte einzuleiten. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen vorzulegen.

Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 100.000,00 Euro wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Einlage erfolgt aus verfügbaren Mitteln der Haushaltsstelle 62000.32500.

 

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