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Beratungsinhalt: Ratsherr
GADE teilt mit, der
VHS-Beirat habe sich im Vorfeld von Vertretern zweier Kommunen vortragen
lassen, die mit ihren Volkshochschulen bereits Bildungsgesellschaften gegründet
haben. Die Erfahrungen dort seien positiv gewesen. In Lüneburg wolle man die
Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt noch um den Bereich Kultur ergänzen.
Der noch ausstehende Personalüberlassungsvertrag und der Wirtschaftsplan würden
den Fachgremien zu gegebener Zeit vorgelegt. Als Gesellschaft habe die VHS dann
den Vorteil, sich an Ausschreibungen für Auftragslehrgänge der Agentur für
Arbeit beteiligen zu können, von denen kommunale Träger ausgeschlossen seien.
Die Beteiligung des Rates bleibe über den Gesellschaftsvertrag und den
Aufsichtsrat erhalten. In jedem Fall müssten die Alphabetisierungskurse, die
Deutschlehrgänge und die Schulabschlüsse erhalten bleiben. Bedauerlich sei,
dass die Kreisvolkshochschule noch nicht bereit sei, sich der Gesellschaft
anzuschließen, denn daraus würden sich sicherlich einige Synergieeffekte
ergeben. Er bitte die Verwaltung, sich weiterhin beim Landkreis darum zu bemühen,
dass die Kreisvolkshochschule sich mit der städtischen VHS in der neuen
Gesellschaft zusammenschließe. Beigeordneter
LÖB kritisiert,
dass der Gesellschaftsvertrag in der endgültigen Fassung nicht mehr dem
VHS-Beirat vorgelegt worden sei. Grundlage des Vertrages sei die Verbesserung
der Arbeit der VHS. Problematisch sei aber, dass mit dieser Gesellschaft
offenbar auch der gesamte Kulturbetrieb der Stadt ausgelagert werden solle und
damit dem direkten politischen Einfluss des Rates entzogen werde. Es sei aber
ein Unterschied, ob man notwendige Dienstleistungen der Stadt wie z.B. die
Abfallentsorgung auslagere, oder Kultur. Im Zusammenhang mit dem vorgelegten
Vertrag seien aus Sicht seiner Fraktion noch einige Fragen offen, die zunächst
in den zuständigen Fachausschüssen geklärt werden sollten, deshalb beantrage er
die Vertagung der Beschlussvorlage. Er habe den Eindruck, dass es hier nicht um
einen üblichen GmbH-Vertrag gehe, sondern ein Scheinvertrag geschlossen werden
solle, der die Rechte der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates stark
einschränke zu Gunsten der Rechte der Gesellschafter. Stadtdirektor
KOCH erläutert die
Verteilung der Aufgaben und Rollen in der zukünftigen Bildungsgesellschaft.
Einige Aufgaben könnten nur von den Gesellschaftern als den Geldgebern
wahrgenommen werden. Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung seien
jedoch nicht völlig frei in ihrer Meinungsbildung, sondern durchaus an
Weisungen des Verwaltungsausschusses und des Rates gebunden. Er meine, der
vorgelegte Entwurf des Gesellschaftsvertrages sei keineswegs ungewöhnlich und
werde sich auch nicht lähmend auf die Geschäftsabläufe auswirken. Die Stadt
erhoffe sich als weiteren Effekt der GmbH, dass diese eine Form der interkommunalen
Zusammenarbeit über Gemeinde- und Landkreisgrenzen hinweg im Interesse der Bürgerinnen
und Bürger der Region ermöglichen werde. Beigeordneter
DR. SCHARF stellt
die Vorteile einer Bildungs- und Kultur GmbH nochmals dar. Besonders gut sei
die in § 2 des Gesellschaftsvertrages niedergelegte Offenheit für den Beitritt
weiterer Kultureinrichtungen und Kreisvolkshochschulen. Das sei völlig
freiwillig, keiner werde dazu gezwungen. Auf diese Weise könne aber ein sehr
vorteilhaftes kulturelles Netzwerk entstehen. In der festgefahrenen Diskussion
mit der Kreisvolkshochschule komme man wahrscheinlich nur weiter, wenn ein
externer Berater die Vor- und Nachteile des Zusammenschlusses einmal auflisten
und gegeneinander abwägen würde. Er halte einen Zusammenschluss der beiden
Volkshochschulen für sinnvoll und ein gutes Signal nach außen. Ratsherr
ZIEGERT weist zum
Redebeitrag des Beigeordneten Löb darauf hin, dass die Gesellschafterversammlung
das zentrale Organ jeder Gesellschaft sei, was selbstverständlich wesentliche
Zuständigkeiten und Kompetenzen nach sich ziehe. Der Aufsichtsrat habe dabei
aber erhebliche Mitwirkungsmöglichkeiten. Kompetenzen, die man allein an den
Aufsichtsrat delegiere, würden dagegen der Kontrolle des Rates entzogen, da die
Aufsichtsratsmitglieder im Gegensatz zu den Gesellschaftervertretern nicht
weisungsgebunden seien. Beigeordneter
SRUGIS erklärt, die
Bildungs- und Kultur GmbH solle lediglich einen effektiven organisatorischen
Rahmen für das kulturelle Geschehen bilden. Die Politik sollte sich jedoch
nicht in die direkte Kulturarbeit einmischen, das habe mit Demokratie nichts zu
tun. Der Rat werde weiterhin über die Weisungen an die Gesellschaftervertreter
in strategische Entscheidungen eingebunden sein. Das künstlerische Geschehen
müsse aber den Kulturschaffenden überlassen bleiben. Bürgermeisterin
SCHELLMANN schließt
sich ihren Vorrednern an. Sie würde es allerdings bedauern, wenn der
landläufige Begriff Volkshochschule dabei wegfallen würde, mit dem jeder etwas
verbinde. Vielleicht könnte man daran festhalten, indem man zumindest die
entsprechende Sparte in der GmbH weiterhin so benenne. Welche weiteren
kulturellen Einrichtungen sich später anschließen, sei bewusst völlig offen
gelassen worden und könne vom Rat auch noch mit entschieden werden. Der Schritt
zur Gründung einer Bildungs- und Kultur GmbH müsse jetzt vollzogen werden, um
der Volkshochschule die Möglichkeit zu geben, wirtschaftlich tätig zu sein. Sie
hoffe sehr, dass er sich als Schritt in die richtige Richtung erweisen werde. Oberbürgermeister
MÄDGE meint, die
altbekannte Volkshochschule müsse sich von ihrem bisherigen Status
weiterentwickeln zu einem vernetzten Weiterbildungsinstrument für übergreifende
Bildung für die Menschen der gesamten Süderelberegion. Dieser Prozess benötige
sicherlich etwas Zeit zum Reifen. Dafür müsse man die Chancen für alle
Beteiligten herausarbeiten und sich nicht nur an die Risiken klammern. Klar
sei, dass ein Zusammenschluss für beide Seiten keine zusätzlichen Kosten
verursachen dürfe und das große ehrenamtliche Engagement in der
Kreisvolkshochschule erhalten und gestützt werden müsse. Man müsse sich jetzt
von der Kleinteiligkeit lösen und gemeinsam Synergieeffekte nutzen, um
konkurrenzfähig mit anderen Anbietern zu bleiben. In einigen anderen Kommunen
habe sich das Modell im Übrigen schon seit Jahren bewährt. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg lehnt die von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
beantragte Vertagung der Vorlage mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der FDP-Fraktion ab. Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und
der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
folgenden Beschluss: Der
der Beschlussvorlage beigefügte Vertragsentwurf wird zustimmend zur Kenntnis
genommen. Die Verwaltung wird auf dessen Grundlage beauftragt, einen konkreten
Ausgliederungsplan zu erstellen und den Personalgestellungsvertrag mit dem
Personalrat abzustimmen sowie die gGmbH zu gründen und die zur Gründung der
gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH weiteren
notwendigen Schritte einzuleiten. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für
Wirtschaft und städtische Beteiligungen vorzulegen. Das
von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung einzuzahlende Stammkapital in
Höhe von 100.000,00 Euro wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die
Einlage erfolgt aus verfügbaren Mitteln der Haushaltsstelle 62000.32500. (15) |
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