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Auszug - Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Haushaltsplanentwürfe 2006 für die Hospitäler St. Nikolai, Großer Heiliger Geist und Graal  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stiftungsbeirates der Stiftung St. Nikolaihof
TOP: Ö 4
Gremien: Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof, Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital zum Graal, Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.11.2005    
Zeit: 15:30 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Hospital St. Nikolaihof
Ort: 21357 Bardowick
VO/1712/05 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Haushaltsplanentwürfe 2006 für die Hospitäler St. Nikolai, Großer Heiliger Geist und Graal
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Hoferichter
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
    Alter Bereich 23 - Grundstückswirtschaft
   30 - Rechtsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schulze weist zunächst generell darauf hin, dass die Umstellung vom kameralen Haushalt zur "Doppik", d.h. der kaufmännischen Buchführung durchgeführt wird und dies der letzte Haushalt in der altbekannten Form sei. Ab 2007 werde es neue Haushaltsrechnungen und -pläne geben. Im Folgenden geht Herr Schulze auf wesentliche Veränderungen in den Haushaltsplänen 2006 der einzelnen Hospitäler ein.

 

Hospital Zum Graal:

 

Seite 6:

Der Verwaltungskostenbeitrag orientiert sich an dem Ergebnis des Jahres 2004.

Herr Koch ergänzt, dass inzwischen eine Vereinbarung existiert, so dass die Kosten nach dem darin genauer beschriebenen Aufwand abgerechnet werden. Diese Regelung ist noch von der Stiftungsaufsicht zu genehmigen.

 

Seite 10:

Bei den Erbbauzinsen gäbe es zur Zeit bei einem Grundstück einen nennenswerten Zahlungsrückstand. Es sei eine Steigerung bei den Pachterträgen zu verzeichnen.

 

Seite 11:

Hier gebe es einen Überschuss beim Verwaltungshaushalt, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird Die Rücklagenzinsen sind in die aktuell durchgeführte Modernisierung geflossen. Der Stand der Rücklagen hat sich von 819.000,00 € auf 928.000,00 € (aktueller Stand) erhöht. Das Stiftungskapital wird nominell erhalten, aber ohne einen Inflationsausgleich.

 

Bei der neu einzuführenden Doppik muss der Vermögensbestand bewertet werden und dies ist vor einem halben Jahr durch eine Vorabbewertung, die im Wesentlichen eine Schätzung ist, gemacht worden. In diesem Zusammenhang komme jedoch in nächster Zeit auf die Verwaltung - insbesondere bei der Bewertung von Grundbesitz - noch Arbeit zu.

 

 

Heiliger Geist:

 

Hier ist eine Verbesserung zu 2005 und ein Minus zu 2004 zu erkennen, wobei die Einnahmen und Ausgaben der Forsten den Haushalt deutlich beeinflussen.

 

Seite 18:

Der Verwaltungskostenbeitrag weicht deutlich von dem für 2004 ab, wobei dies mit Sonderleistungen der Gebäudewirtschaft für Techniker und Handwerker begründet ist. Es handelt sich hier um echte Sachleistungen des Bereiches 64.

 

Seite 20:

Es kam zu einer Erhöhung bei den Personalausgaben und Bewirtschaftungskosten durch gestiegene Energie-, Versicherungs- und andere Kosten. Die Einnahmen und Ausgaben der Forstwirtschaft sind im Vergleich zum Ergebnis 2004 gesunken. Hierzu hatte Herr Eckel ausgiebig in einer früheren Stiftungsbeiratssitzung berichtet. Die ehemalige Vermögensanlage „Wald“ hat leider einen recht hohen Zuschussbedarf, da die Marktlage für Holz problematisch sei.

 

Seite 22:

Aufgrund der Ertragslage der Stiftung werden 217.600 € dem Vermögenshaushalt zugeführt, und zur Finanzierung von Baumaßnahmen und des Schuldendienstes verwandt.

Herr Sohl führt aus, dass die Möglichkeit von Einzelveräußerungen immer geprüft werde und dass es sich dabei um wieder in Grundbesitz anlagepflichtige Beträge handele. Bei Veräußerungen von Erbbaurechten gebe es die Verpflichtung zur Reinvestition in Grundstückskäufe; dies ist jedoch nicht immer gleich wieder möglich. Um das Stiftungsvermögen zu erhalten, solle Geld unverzüglich sicher und ertragreich angelegt werden, was im Augenblick durch bloße Zinseinnahmen nicht zu gewährleisten sei. Bei Immobilien gebe es eine Rendite von z. Zt. ca. 5 %, jedoch sei der Markt schwach und so ein großer Ertrag unwahrscheinlich. Auch sei der Kauf von Streubesitz nicht sehr ertragreich weil verwaltungsaufwändig.

 

 

Nikolaihof:

 

Seite 31:

Für den Forstbereich trifft das bereits weiter oben Gesagte auch hier zu. Bei den Erbbauzinsen ist das Ergebnis ohne Reduzierung für 2006 übernommen worden, da durch ein insolventes Unternehmen Erbbauzins in merkbarer Höhe nicht gezahlt werden. Sollten sich die Forderungen ganz oder teilweise durchsetzen lassen, ist mit Mehreinnahmen zu rechnen. Eine Zwangsversteigerung des Grundstücks bringe aufgrund der baulichen Situation auch keine Lösung.

 

Seite 33:

Die Mittel für Sanierungsmaßnahmen können als Schuldendienst für eine größere Baumaßnahme verwandt werden, sofern eine Kreditaufnahme erforderlich wird. Für die Aufnahme von Krediten ist ein genehmigungspflichtiger Nachtragshaushaltsplan aufzustellen.

 

 

Insgesamt seien die Jahresrechnungen 2004 für die Hospitäler erfreulich.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Benehmensherstellung ist erfolgt und die Stiftungsbeiräte der 3 Hospitäler haben die Haushaltsrechnungen 2004 und die Haushaltsplanentwürfe 2006 zur Kenntnis genommen.