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Auszug - Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark" Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen/Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.10.2005    
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
VO/1694/05 Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark"
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen/Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zurheide
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt in die Thematik ein. Soweit der Ausschuss dem Vorschlag, statt der im B-Plan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen „Erneuerung von Fischtreppen“, einer anderen Ausgleichsmaßnahme zustimmt, könnte diese Ausgleichsmaßnahme zeitnäher zum durchgeführten Eingriff durchgeführt werden.

Sofern der vorgestellten Ausgleichsmaßnahme zugestimmt wird, könnten die Kosten dafür, sofern sie durch die Brücken- und Straßenbaumaßnahmen verursacht werden, in den GVFG-Antrag noch aufgenommen werden und durch Umlegung auf die betroffenen Anlieger tlw. mitfinanziert werden.

Über die Thematik Erneuerung Fischtreppen wird der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.11.2005 sich gesondert befassen.

 

Bereichsleiter Zurheide stellt anhand eines Maßnahmeplans auf, welche umweltverbessernden Maßnahmen im Bereich „Südliches Ilmenautal“ möglich sind. Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes werden die Maßnahmen dargestellt, die sich als ökologische Aufwertung anbieten. Die vorgesehenen Maßnahmen, der Zeitraum der Umsetzung sowie die Kosten werden erläutert. Das Pachtverhältnis läuft am 31.10.2006 aus. Nach Umsetzung der Maßnahmen ist es denkbar, die Flächen für eine extensive Nutzung erneut zu verpachten. Finanziert werden die Kosten in Höhe von ca. 50.000 € durch die Eingriffsverursacher Stadt, LüWoBau und Dritte.

 

Ratsherr Aschenbrenner  vertritt die Ansicht, dass auf den angesprochenen Flächen bereits Mulden vorhanden seien. Seinerzeit wurde hier Sand für den Bau der Ostumgehung entnommen.

 

Bereichsleiter Zurheide zeigt auf, dass dies nicht zutreffend sei. Die von Ratsherrn Aschenbrenner angesprochene Flächen liegen weiter an die Ostumgehung heran.

 

Bürgermeisterin Schellmann hält einen so dicht an das Ilmenauufer heranreichenden Wald für nicht standortgemäß.

 

Bereichsleiter Zurheide verdeutlicht, dass es sich nur um eine sehr extensive Beweidung der Flächen handeln wird und das im Vordergrund der Schutzzonenbereichscharakter stehen wird.

 

Ratsherr Aschenbrenner  möchte wissen, welche Art von landwirtschaftlicher Nutzung noch möglich sein wird.

 

Bereichsleiter Zurheide erklärt, dass Ackerbau nicht mehr möglich sein wird. Angedacht ist die Zulassung einer extensiven Beweidung.

 

Ratsherr Aschenbrenner  hält unter dem Aspekt, dass die Flächen im Eigentum der Stadt stehen und anschließend wieder verpachtet werden sollen, die Kosten für ziemlich hoch.

 

Bereichsleiter Zurheide erklärt zu den Kosten, dass, um an das Oberflächenwasser herankommen zu können, zunächst die Fläche ½ m tief ausgekoffert werden muss. Neben diesen Kosten werden die Pflanzungen und erforderliche Wildschutzzäune Kosten verursachen.

 

Beigeordneten Körner interessiert, warum an dieser Stelle zusätzliche Wasserflächen geschaffen werden sollen.

 

Bereichsleiter Zurheide merkt hierzu an, dass sich der auszugleichende Eingriff vorrangig darauf bezieht, dass in ein Fließgewässer, hier die Ilmenau, eingegriffen wird. Ein Ausgleich soll vorrangig immer in gleicher Weise erfolgen. Der Eingriff der Brücke in das Fließgewässer ist schwer zu bewerten, da dadurch kein flächenmäßiger Verbrauch ermittelt werden kann. Insofern ist er nicht mathematisch berechenbar. Hier muss mehr verbal argumentativ herangegangen werden. Das Schutzgut Wasser muss im Vordergrund stehen.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass sich im Grundsatz das, was ich der Natur antue, in gleicher Weise wieder ausgleichen muss.

 

Ratsherr Aschenbrenner  interessiert, ob das Instandsetzen der Fischtreppen in diesem Sinne auch eine ausgleichende Maßnahme wäre.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass genau das der Ursprungsgedanke für den vorzunehmenden Ausgleich war. Das Einwerben von EU-Mitteln für eine solche Maßnahme gestaltet sich jedoch schwierig und wäre langwierig. Die jetzt vorgesehene Maßnahme ist eher abarbeitbar und wäre teilweise über GVFG-Mittel finanzierbar. Anderseits wird keine positive Möglichkeit gesehen, GVFG-Mittel für die Instandsetzung oder Erneuerung von Fischtreppen einzufordern.

 

Bereichsleiter Schulz verdeutlicht ergänzend, dass es dafür keine Mittel von Land geben wird, wenn dieser Ausgleich im B-Plan festgelegt ist. Zunächst schien es, als wenn eine Förderfähigkeit über GVFG-Mittel auch nicht möglich sei. Zwischenzeitlich hat das Land signalisiert, dass eine Förderung der Fischaufstiegshilfen doch bis zu 80 % förderfähig sei, jedoch nicht vor dem Jahre 2007.

 

Beigeordneter Dörbaum bittet darum, dass ergänzend ausgeführt wird, warum diese Erneuerung ca. 300.000 € kosten wird.

 

Bereichsleiter Schulz  geht ein auf die derzeitige Konstruktion der Fischtreppen, die 1989 installiert wurden. Durch Rost und andere Einwirkungen sind die Fischtreppen nach 15 Jahren abgängig. Die vorhandenen dauerhaft auszubessern oder in der bisherigen Bauart zu erneuern macht keinen Sinn, weil der Stand der Entwicklung und der Erkenntnisse über Fischwanderungen und –aufstiege heute ein anderer sei. Nach heutigem Kenntnisstand hätten die Treppen eine andere technische Ausführung und wären statt aus Holz aus Beton. Die Kosten für beide Fischtreppen würden sich auf 300.000 € belaufen.

Die derzeitige Situation ist die, dass die Fischtreppen überhaupt nicht mehr funktionieren.

Der Bereich Umweltschutz hat Kontakt mit den Bereichen Metallbau und Zimmerei der Berufsschule aufgenommen. Die Bereiche zeigen sich sehr engagiert und wollen dabei helfen, dass ein Wiederaufstieg nach dem damaligen Stand der Kenntnisse zumindest für die nächsten 2-3 Jahre wieder hergestellt wird. Die Materialkosten werden indirekt durch die AGL übernommen.

 

Beigeordneter Dörbaum hält diesen Weg für eine gute Lösung. Verdeutlicht wird damit aber auch, das die Erneuerung der Fischtreppen als eigenständiges Projekt zu sehen ist und nicht mehr im Zusammenhang mit der eingangs beschriebenen Ausgleichsmaßnahme zu sehen ist.

 

Bürgermeisterin Schellmann spricht sich ebenfalls dafür aus, diesen Weg zu gehen. Die als Übergang zu sehende Instandsetzung der bisherigen Fischtreppen hält sie für eine zufriedenstellende Lösung.

 

Ratsfrau Dr. Spallek interessiert, ob die Kosten der Instandsetzung einschließlich der Aus- und Einbauten bezifferbar sind.

 

Bereichsleiter Schulz  erklärt, dass die Kosten im Vorfeld nicht genau bezifferbar sind. Dazu hängt es von zu vielen Faktoren, u. a. von der verwendeten  Holzqualität, ab.

 

Beigeordneter Körner geht davon aus, das ausreichend Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die neuen Fischtreppen auch tatsächlich von den wandernden Fischen als Aufstiegshilfe angenommen werden.

 

Bereichsleiter Schulz  informiert darüber, dass die neue Technik gewährleisten wird, dass zumindest die Fische wieder aufsteigen können, die das bei funktionierender alter Fischtreppe auch konnten. Die Funktionalität wurde durch die TU Braunschweig und das Dezernat Binnenfischerei festgestellt und bestätigt. Die neue Technik wird auch mehr Fischarten zum Aufsteigen anlocken und verleiten.

 

Ratsherr Aschenbrenner  begrüßt die vorgesehenen Maßnahmen, da sie auch dazu beitragen, die Situation für die Angler zu verbessern.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Ausschussmitglieder der in der Beschlussvorlage angeführten Ausgleichsmaßnahme zustimmen,

-                 die vorübergehende Wiederherrichtung der vorhandenen Fischaufstiegshilfen begrüßen und

-                 zur Kenntnis nehmen, dass der Neubau der vorgesehenen Fischaufstiegshilfen nicht mehr im Zusammenhang mit den zu tätigen Ausgleichsmaßnahmen steht.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.