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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt in
die Thematik ein. Soweit der Ausschuss dem Vorschlag, statt der im B-Plan
festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen „Erneuerung von Fischtreppen“, einer anderen
Ausgleichsmaßnahme zustimmt, könnte diese Ausgleichsmaßnahme zeitnäher zum
durchgeführten Eingriff durchgeführt werden. Sofern
der vorgestellten Ausgleichsmaßnahme zugestimmt wird, könnten die Kosten dafür,
sofern sie durch die Brücken- und Straßenbaumaßnahmen verursacht werden, in den
GVFG-Antrag noch aufgenommen werden und durch Umlegung auf die betroffenen
Anlieger tlw. mitfinanziert werden. Über
die Thematik Erneuerung Fischtreppen wird der Umweltausschuss in seiner Sitzung
am 08.11.2005 sich gesondert befassen. Bereichsleiter
Zurheide stellt
anhand eines Maßnahmeplans auf, welche umweltverbessernden Maßnahmen im Bereich
„Südliches Ilmenautal“ möglich sind. Anhand des in der Beschlussvorlage
dargelegten Sachverhaltes werden die Maßnahmen dargestellt, die sich als
ökologische Aufwertung anbieten. Die vorgesehenen Maßnahmen, der Zeitraum der
Umsetzung sowie die Kosten werden erläutert. Das Pachtverhältnis läuft am
31.10.2006 aus. Nach Umsetzung der Maßnahmen ist es denkbar, die Flächen für
eine extensive Nutzung erneut zu verpachten. Finanziert werden die Kosten in
Höhe von ca. 50.000 € durch die Eingriffsverursacher Stadt, LüWoBau und Dritte.
Ratsherr
Aschenbrenner vertritt die Ansicht, dass auf den
angesprochenen Flächen bereits Mulden vorhanden seien. Seinerzeit wurde hier
Sand für den Bau der Ostumgehung entnommen. Bereichsleiter
Zurheide zeigt auf,
dass dies nicht zutreffend sei. Die von Ratsherrn Aschenbrenner angesprochene
Flächen liegen weiter an die Ostumgehung heran. Bürgermeisterin
Schellmann hält
einen so dicht an das Ilmenauufer heranreichenden Wald für nicht standortgemäß.
Bereichsleiter
Zurheide
verdeutlicht, dass es sich nur um eine sehr extensive Beweidung der Flächen
handeln wird und das im Vordergrund der Schutzzonenbereichscharakter stehen
wird. Ratsherr
Aschenbrenner möchte wissen, welche Art von
landwirtschaftlicher Nutzung noch möglich sein wird. Bereichsleiter
Zurheide erklärt,
dass Ackerbau nicht mehr möglich sein wird. Angedacht ist die Zulassung einer
extensiven Beweidung. Ratsherr
Aschenbrenner hält unter dem Aspekt, dass die Flächen im
Eigentum der Stadt stehen und anschließend wieder verpachtet werden sollen, die
Kosten für ziemlich hoch. Bereichsleiter
Zurheide erklärt zu
den Kosten, dass, um an das Oberflächenwasser herankommen zu können, zunächst
die Fläche ½ m tief ausgekoffert werden muss. Neben diesen Kosten werden die
Pflanzungen und erforderliche Wildschutzzäune Kosten verursachen. Beigeordneten
Körner
interessiert, warum an dieser Stelle zusätzliche Wasserflächen geschaffen
werden sollen. Bereichsleiter
Zurheide merkt
hierzu an, dass sich der auszugleichende Eingriff vorrangig darauf bezieht,
dass in ein Fließgewässer, hier die Ilmenau, eingegriffen wird. Ein Ausgleich
soll vorrangig immer in gleicher Weise erfolgen. Der Eingriff der Brücke in das
Fließgewässer ist schwer zu bewerten, da dadurch kein flächenmäßiger Verbrauch
ermittelt werden kann. Insofern ist er nicht mathematisch berechenbar. Hier
muss mehr verbal argumentativ herangegangen werden. Das Schutzgut Wasser muss
im Vordergrund stehen. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass sich im Grundsatz das, was ich der Natur antue, in gleicher Weise wieder
ausgleichen muss. Ratsherr
Aschenbrenner interessiert, ob das Instandsetzen der
Fischtreppen in diesem Sinne auch eine ausgleichende Maßnahme wäre. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass genau das der Ursprungsgedanke für den vorzunehmenden
Ausgleich war. Das Einwerben von EU-Mitteln für eine solche Maßnahme gestaltet
sich jedoch schwierig und wäre langwierig. Die jetzt vorgesehene Maßnahme ist
eher abarbeitbar und wäre teilweise über GVFG-Mittel finanzierbar. Anderseits
wird keine positive Möglichkeit gesehen, GVFG-Mittel für die Instandsetzung
oder Erneuerung von Fischtreppen einzufordern. Bereichsleiter
Schulz verdeutlicht
ergänzend, dass es dafür keine Mittel von Land geben wird, wenn dieser
Ausgleich im B-Plan festgelegt ist. Zunächst schien es, als wenn eine
Förderfähigkeit über GVFG-Mittel auch nicht möglich sei. Zwischenzeitlich hat
das Land signalisiert, dass eine Förderung der Fischaufstiegshilfen doch bis zu
80 % förderfähig sei, jedoch nicht vor dem Jahre 2007. Beigeordneter
Dörbaum bittet
darum, dass ergänzend ausgeführt wird, warum diese Erneuerung ca. 300.000 €
kosten wird. Bereichsleiter
Schulz geht ein auf die derzeitige Konstruktion der
Fischtreppen, die 1989 installiert wurden. Durch Rost und andere Einwirkungen
sind die Fischtreppen nach 15 Jahren abgängig. Die vorhandenen dauerhaft
auszubessern oder in der bisherigen Bauart zu erneuern macht keinen Sinn, weil
der Stand der Entwicklung und der Erkenntnisse über Fischwanderungen und
–aufstiege heute ein anderer sei. Nach heutigem Kenntnisstand hätten die
Treppen eine andere technische Ausführung und wären statt aus Holz aus Beton.
Die Kosten für beide Fischtreppen würden sich auf 300.000 € belaufen. Die
derzeitige Situation ist die, dass die Fischtreppen überhaupt nicht mehr
funktionieren. Der
Bereich Umweltschutz hat Kontakt mit den Bereichen Metallbau und Zimmerei der
Berufsschule aufgenommen. Die Bereiche zeigen sich sehr engagiert und wollen
dabei helfen, dass ein Wiederaufstieg nach dem damaligen Stand der Kenntnisse
zumindest für die nächsten 2-3 Jahre wieder hergestellt wird. Die
Materialkosten werden indirekt durch die AGL übernommen. Beigeordneter
Dörbaum hält diesen
Weg für eine gute Lösung. Verdeutlicht wird damit aber auch, das die Erneuerung
der Fischtreppen als eigenständiges Projekt zu sehen ist und nicht mehr im
Zusammenhang mit der eingangs beschriebenen Ausgleichsmaßnahme zu sehen ist. Bürgermeisterin
Schellmann spricht
sich ebenfalls dafür aus, diesen Weg zu gehen. Die als Übergang zu sehende
Instandsetzung der bisherigen Fischtreppen hält sie für eine zufriedenstellende
Lösung. Ratsfrau
Dr. Spallek interessiert,
ob die Kosten der Instandsetzung einschließlich der Aus- und Einbauten
bezifferbar sind. Bereichsleiter
Schulz erklärt, dass die Kosten im Vorfeld nicht
genau bezifferbar sind. Dazu hängt es von zu vielen Faktoren, u. a. von der
verwendeten Holzqualität, ab. Beigeordneter
Körner geht davon
aus, das ausreichend Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die neuen
Fischtreppen auch tatsächlich von den wandernden Fischen als Aufstiegshilfe
angenommen werden. Bereichsleiter
Schulz informiert darüber, dass die neue Technik
gewährleisten wird, dass zumindest die Fische wieder aufsteigen können, die das
bei funktionierender alter Fischtreppe auch konnten. Die Funktionalität wurde
durch die TU Braunschweig und das Dezernat Binnenfischerei festgestellt und
bestätigt. Die neue Technik wird auch mehr Fischarten zum Aufsteigen anlocken
und verleiten. Ratsherr
Aschenbrenner begrüßt die vorgesehenen Maßnahmen, da sie
auch dazu beitragen, die Situation für die Angler zu verbessern. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass die Ausschussmitglieder der in der
Beschlussvorlage angeführten Ausgleichsmaßnahme zustimmen, -
die
vorübergehende Wiederherrichtung der vorhandenen Fischaufstiegshilfen begrüßen
und -
zur
Kenntnis nehmen, dass der Neubau der vorgesehenen Fischaufstiegshilfen nicht
mehr im Zusammenhang mit den zu tätigen Ausgleichsmaßnahmen steht. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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