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Auszug - Kurpark - Wandelhalle/ Unterhaltungszustand / Ortsbesichtigung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.10.2005    
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt vor Ort in die Thematik ein. Zum Denkmalwert und zur Baugeschichte führt sie aus, dass die gesamte Parkanlage Kurpark als Kulturdenkmal eingestuft sei und das Gradierwerk im Zusammenhang mit der Wandelhalle und dem Lesepavillon eine bauliche Anlage im Sinne des NDSchG bildet.

 

Frau Kaeding – Bereich 64 – zeigt die Schäden und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen auf.

Einen hohen Sanierungsbedarf weisen der älteste Teil der Wandelhalle sowie der anschließende Lesepavillon auf. Die Holzkonstruktion des Wandelganges zeigt eine starke Schiefstellung, die einerseits bedingt ist durch eine unzureichende Aussteifung der tragenden Holzbauteile und zum anderen durch das Absacken des Fundamentes unter der geschlossenen Fachwerkwand. Vorgesehen sind hier zusätzliche statische Maßnahmen im Bereich der Holzkonstruktion sowie Fundamentunterfangungen. Die geputzten Backsteinausmauerungen sind durch Witterungseinflüsse und aufsteigende Feuchtigkeit stark geschädigt. Sie müssen zum Teil erneuert und neu verputzt werden. Das flachgeneigte Dach wird auf Schadstellen untersucht und ausgebessert. Der unterseitige Anstrich der Holzverschalung wird erneuert. Geklärt werden muss noch der Umgang mit dem nachträglich eingebrachten Asphaltbelag unterhalb des Wandelgangs.

Problematisch ist der Zustand des Lesepavillons. Die Mauerwerksbereiche zwischen den hohen Fenstern zeigen starke Rissbildungen, die vermutlich auch aus Gründungsproblemen resultieren, sowie Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit. Aufgrund einer fehlenden Heizungsanlage ist das Raumklima sehr schlecht. Vor allem in den kalten Jahreszeiten ist der Raum feucht und es zeigen sich starke Schäden am Wandputz. Dieses Problem wird im Rahmen eines Nutzungskonzeptes geklärt.

 

Ratsfrau Lotze interessiert, ob das Dach der Wandelhalle auch im seinerzeitigen Original aus Bitumen bestand.

 

Frau Kaeding – Bereich 64 – verweist darauf, dass das Dach auch ursprünglich nicht mit Schindeln eingedeckt war.

 

Beigeordneter Dörbaum möchte wissen, ob auch die Balkenlage geschädigt sei.

 

Frau Kaeding – Bereich 64 – erklärt, dass die Balkenlage in Ordnung sei. Nur im Sockelbereich sind Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit erkennbar.

 

Ratsherr Aschenbrenner  möchte aufgrund der aufgezeigten leichten Schräglage des Wandelganges wissen, ob die erforderliche Windsteifigkeit gegeben ist.

 

Frau Kaeding – Bereich 64 – erklärt, dass eine Windsteifigkeit derzeit nicht in ausreichendem Maße vorhanden sei. Deshalb seien auch weitere Versteifungen vorgesehen.

 

Beigeordneter Dörbaum hält es für denkbar, dass, wenn auch die Wandelhalle durch einen Ausschank gastronomisch betrieben werden würde, sich damit die Attraktivität für die Kurparkbenutzer erhöhen ließe. Er spricht sich dafür aus, dass, wenn schon eine Sanierung des Wandelganges und der –halle in Angriff genommen wird, dies dann auch unter Einbeziehung einer Nutzung der Wandelhalle geschehen sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass bis zur Umsetzung der Maßnahme möglichst auch ein detailliertes Nutzungskonzept, das auch auf eine gastronomische Nutzung abzielen könnte, erarbeitet wird. Denkmalpflegerische Aspekte werden hierbei jedoch zu berücksichtigen sein.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Sanierung des Wandelganges und der –halle im Kurpark im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Nutzungskonzeptes auch von den Ausschussmitgliedern begrüßt und in der Umsetzung positiv begleitet wird.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem von Beigeordneten Dörbaum zusammengefassten Beratungsergebnis einvernehmlich zu.