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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
vor Ort in die Thematik ein. Zum Denkmalwert und zur Baugeschichte führt sie
aus, dass die gesamte Parkanlage Kurpark als Kulturdenkmal eingestuft sei und
das Gradierwerk im Zusammenhang mit der Wandelhalle und dem Lesepavillon eine
bauliche Anlage im Sinne des NDSchG bildet. Frau
Kaeding – Bereich 64 – zeigt die Schäden und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen auf. Einen
hohen Sanierungsbedarf weisen der älteste Teil der Wandelhalle sowie der
anschließende Lesepavillon auf. Die Holzkonstruktion des Wandelganges zeigt
eine starke Schiefstellung, die einerseits bedingt ist durch eine unzureichende
Aussteifung der tragenden Holzbauteile und zum anderen durch das Absacken des
Fundamentes unter der geschlossenen Fachwerkwand. Vorgesehen sind hier zusätzliche
statische Maßnahmen im Bereich der Holzkonstruktion sowie
Fundamentunterfangungen. Die geputzten Backsteinausmauerungen sind durch
Witterungseinflüsse und aufsteigende Feuchtigkeit stark geschädigt. Sie müssen
zum Teil erneuert und neu verputzt werden. Das flachgeneigte Dach wird auf
Schadstellen untersucht und ausgebessert. Der unterseitige Anstrich der
Holzverschalung wird erneuert. Geklärt werden muss noch der Umgang mit dem
nachträglich eingebrachten Asphaltbelag unterhalb des Wandelgangs. Problematisch
ist der Zustand des Lesepavillons. Die Mauerwerksbereiche zwischen den hohen
Fenstern zeigen starke Rissbildungen, die vermutlich auch aus
Gründungsproblemen resultieren, sowie Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit.
Aufgrund einer fehlenden Heizungsanlage ist das Raumklima sehr schlecht. Vor
allem in den kalten Jahreszeiten ist der Raum feucht und es zeigen sich starke
Schäden am Wandputz. Dieses Problem wird im Rahmen eines Nutzungskonzeptes
geklärt. Ratsfrau
Lotze interessiert,
ob das Dach der Wandelhalle auch im seinerzeitigen Original aus Bitumen
bestand. Frau
Kaeding – Bereich 64 – verweist darauf, dass das Dach auch ursprünglich nicht mit Schindeln
eingedeckt war. Beigeordneter
Dörbaum möchte
wissen, ob auch die Balkenlage geschädigt sei. Frau
Kaeding – Bereich 64 – erklärt, dass die Balkenlage in Ordnung sei. Nur im Sockelbereich sind
Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit erkennbar. Ratsherr
Aschenbrenner möchte aufgrund der aufgezeigten leichten
Schräglage des Wandelganges wissen, ob die erforderliche Windsteifigkeit
gegeben ist. Frau
Kaeding – Bereich 64 – erklärt, dass eine Windsteifigkeit derzeit nicht in ausreichendem Maße
vorhanden sei. Deshalb seien auch weitere Versteifungen vorgesehen. Beigeordneter
Dörbaum hält es für
denkbar, dass, wenn auch die Wandelhalle durch einen Ausschank gastronomisch
betrieben werden würde, sich damit die Attraktivität für die Kurparkbenutzer
erhöhen ließe. Er spricht sich dafür aus, dass, wenn schon eine Sanierung des
Wandelganges und der –halle in Angriff genommen wird, dies dann auch unter
Einbeziehung einer Nutzung der Wandelhalle geschehen sollte. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt
hierzu, dass bis zur Umsetzung der Maßnahme möglichst auch ein detailliertes
Nutzungskonzept, das auch auf eine gastronomische Nutzung abzielen könnte,
erarbeitet wird. Denkmalpflegerische Aspekte werden hierbei jedoch zu
berücksichtigen sein. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass die Sanierung des Wandelganges und der –halle
im Kurpark im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Nutzungskonzeptes auch von
den Ausschussmitgliedern begrüßt und in der Umsetzung positiv begleitet wird. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem von Beigeordneten Dörbaum
zusammengefassten Beratungsergebnis einvernehmlich zu. |
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