Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Koch erklärt, dass der Haushaltsentwurf nur ein
unzureichendes Abbild der wirtschaftlichen Betätigung der VHS ermöglicht. Das
einzig feststehende ist der darin definierte maximale Zuschussbedarf in Höhe
von 150.000 EUR. Die möglichen Veränderungen - zum Beispiel durch den Einbruch
bei den Auftragsmaßnahmen und die möglichen Kürzungen aufgrund des
Erwachsenenbildungsgesetzes - lassen sich derzeit noch nicht abschließend
beziffern. Ein höheres Minus als ausgewiesen ist, ist zu befürchten. Für die GmbH-Gründung zum 01.01.2006 steht noch der
Ratsbeschluss aus. Die Verwaltung geht von einem Gründungstermin zum 01.04.2006
aus. Für die befristeten Mitarbeiter/innen bedeutet dies, dass die Verträge
evtl. verlängert werden müssen. Ein Teil der Verzögerung der GmbH-Gründung liegt an den
schwierigen Verhandlungen zur eventuellen Einbeziehung der KVHS. Herr Cassens,
Frau Borchert und Herr Koch haben in den Gesprächen mit der KVHS ein
gemeinsames Zahlenwerk für den Abgleich der Arbeit VHS-KVHS erstellt. Der
Landkreis hat deutlich gemacht, dass man nicht zum 31.12. in eine gemeinsame
GmbH eintreten kann. Fazit ist, dass in 2006 zwar der Zuschussbedarf im
Haushaltsplan festgeschrieben wird, aber ergänzend im Sozialetat der Stadt
Lüneburg ein Ausgabebetrag für sozialpolitisch erwünschte defizitäre Kurse
denkbar sei. Herr Maeck fragt Herrn Cassens zum Haushaltsplanposten
Auftragslehrgänge, ob dieser Posten in Höhe von 825.000 EUR erwirtschaftet
werden wird und ob proportional die Ausgaben in Höhe von 657.400 EUR fallen, wenn
der Betrag nicht erwirtschaftet wird. Herr Cassens sagt, dass die Zahlen als
Schätzung eingesetzt wurden, allerdings ist die Relation der Einnahmen und
Ausgaben im Auftragsbereich bisher so gewesen. Die Ertragssituation hat sich
durch den Preisverfall am Markt verändert. Herr Koch gibt bekannt, dass der Haushaltspan nicht für das
gesamte Jahr 2006 die Grundlage für die VHS-Arbeit sein könne. Die
Aufmerksamkeit wird auf den Wirtschaftsplan der zukünftigen GmbH zu richten
sein. Herr Cassens gibt zu bedenken, dass in den vergangenen
Jahren die Deckelung des Zuschussbedarfs aufgrund guter Einnahmen bei
Auftragskursen funktioniert hat. Die wahren Erstellungskosten sind deutlich
höher und in der GmbH müssen zusätzlich andere Positionen berücksichtigt
werden, die bisher nicht da waren. Herr Koch ergänzt, dass schon 2005 in regelmäßigen
Quartalsberichten die schwierige Einnahmesituation deutlich gemacht wurde. Frau Ebeling stellt die Frage nach Ermäßigungen, wer bekommt
welche und wie werden sie angenommen. Herr Cassens antwortet darauf, dass
Schüler/innen, Studenten/innen, Arbeitslose, Wohngeldberechtigte und
Wehrdienstleistende Ermäßigungen bekommen. Früher lagen die Ermäßigungen bei 50
%, heute betragen sie 25% der Kursgebühr. 20 % aller Teilnehmer/innen bekommen
Ermäßigungen, der VHS fehlen damit ca. 60.000 EUR Einnahmen pro Jahr. Es steht
die Frage an, wer in Zukunft für diese Summe aufkommen wird. Herr Schäfer
ergänzt, dass man entscheiden muss, was Volksbildung heute wert ist. Herr Koch antwortet darauf, dass die VHS Lüneburg im
Vergleich der Kennzahlen mit anderen Volkshochschulen sehr gut ist. Der 2.
Bildungsweg wird kommunal stark mitfinanziert, da leider über 10 % aller
Jugendlichen in Niedersachsen die Schule ohne Abschluss verlassen und die Stadt
diese Bildungsdefizite aus sozialpolitischer Verantwortung ausgleicht. Herr Cassens weist darauf hin, dass in der VHS 350
Kursleiter/innen eine Beschäftigung haben. Dies ist nur möglich, weil für jeden
Euro Zuschuss der Stadt weitere 9,00 EUR über Teilnehmerbeiträge und
Landeszuschüsse akquiriert und dann im Wirtschaftsleben umgesetzt werden. Herr Löb gibt zu bedenken, dass man auch die rückläufigen
Landeszuschüsse berücksichtigen muss. Diese Komplexität mache eine verlässliche
Haushaltsplanung schwierig. Beschluss: Der
Beirat beschließt auf Vorschlag des Vorsitzenden: Die VHS hat den Auftrag, den
sozialpolitisch-orientierten Kursbereich auszubauen. Dafür benötigt sie
Unterstützung und feste Rahmenbedingungen. Diese sind in den Verhandlungen zu
einem ergänzenden Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt und der künftigen
Bildungs- und Kultur GmbH zu berücksichtigen. |
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