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Beratungsinhalt: Ratsherr
MEIHSIES erklärt,
mit der Resolution wolle der Rat der Stadt Lüneburg den über 800
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landeskrankenhauses Lüneburg seine
Anerkennung und Wertschätzung für die Arbeit aussprechen, die sie dort täglich
leisteten. Seine Fraktion distanziere sich von den Plänen der Landesregierung
und lehne eine Privatisierung der Landeskrankenhäuser strikt ab. Mit der
Psychiatrie sollten keine Geschäfte gemacht werden, um kurzfristig den
Landeshaushalt zu sanieren. Die niedersächsischen Landeskrankenhäuser hätten in
den letzten Jahren seit 1999 rd. 13 Mio. € Gewinn erwirtschaftet. Der geplante
Verkauf folge einer blinden Privatisierungsideologie aber keinem Konzept. Der
teilweise sanierungsbedürftige Zustand der Gebäude, der u.a. als Begründung für
die Notwendigkeit des Verkaufs herhalten müsse, sei darauf zurückzuführen, dass
das Land in den letzen 10 bis 15 Jahren die Mittel für die Unterhaltung der
Krankenhäuser massiv gekürzt habe. Auch das Argument des Landes, es müsse
privatisiert werden weil in Niedersachsen 200 Plätze im Maßregelvollzug
fehlten, sei nicht stichhaltig. Zur Kostensenkung im Maßregelvollzug und einer
Entzerrung bei den Unterbringungsplätzen könne eine ambulante Nachsorgestation
beitragen, die das Land jetzt endlich genehmigt habe. Auf diese Weise könnten
unter Mitwirkung einer Prognosekommission und auf hohem Sicherheitsstandard
psychisch Kranke aus dem Maßregelvollzug bei entsprechender Prognose ambulant
weiter betreut werden. Der Maßregelvollzug müsse ganz eindeutig hoheitliche
Aufgabe staatlicher Institutionen bleiben. Es sollte auf einer seriösen
Datengrundlage diskutiert werden, welche Möglichkeiten einer Kooperation
zwischen dem städtischen Klinikum und dem LKH bestehen und es sei wichtig, die
Arbeitsplätze der Mitarbeiter des LKH am Standort Lüneburg zu sichern. Beigeordneter
DÖRBAUM ergänzt,
der Rat sei bestrebt, eine eindeutige Aussage zu finden, um seine Position zu
den Plänen des Landes deutlich zu machen. Bei einer Neustrukturierung der
Landeskrankenhäuser sollten die in der gemeinsamen Resolution aufgeführten fünf
Punkte unbedingt berücksichtigt werden. Er geht kurz erläuternd auf die
einzelnen Punkte ein. Es sei sehr zu begrüßen, dass alle Fraktionen des Rates
sich auf diese Resolution einigen konnten. Diese Einigkeit stärke die Position
der Stadt gegenüber der Landesregierung, wenn sie dort die Argumente vortrage. Ratsherr
REINECKE stellt
klar, die FDP stehe keineswegs für Privatisierung auf Gedeih und Verderb und
die FDP-Fraktion im Lüneburger Stadtrat behalte sich durchaus vor, eine andere
Position einzunehmen, als die FDP auf Landesebene, denn sie vertrete in erster
Linie die Interessen der Lüneburger Bürger. Es sei sinnvoll, auf Landesebene
nach Einsparmöglichkeiten zu suchen, um den Haushalt zu sanieren. Bezüglich der
Landeskrankenhäuser sei aber darauf hinzuweisen, dass der Maßregelvollzug aus
verfassungsrechtlichen Gründen auf keinen Fall privatisiert werden dürfe. Auch
ein En-Bloc-Verkauf aller Nds. Landeskrankenhäuser wäre nicht sinnvoll, da dabei
die regionale Einbindung der Häuser verloren gehen würde. Wenn man Kosten
sparen wolle, dürfe man trotzdem nicht die gewachsenen Strukturen zerstören,
sondern müsse nach neuen Wegen und Organisationsformen suchen, um
wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Landeskrankenhäuser seien dazu sicherlich
bereit. Beigeordneter
ALTHUSMANN macht
deutlich, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in Hannover habe den von der
Landesregierung angestrebten Weg zur Privatisierung der Landeskrankenhäuser,
bis auf die Frage des Maßregelvollzugs, ausdrücklich mit unterstützt. In
anderen Bundesländern werde diese Möglichkeit ebenfalls geprüft, auch dort zum
Teil mit Unterstützung der SPD und der Grünen. Auf dem hart umkämpften
Wettbewerbsmarkt der deutschen Krankenhäuser würden wohl einige Häuser in den
nächsten Jahren schließen müssen. Auch in der allgemeinen Psychiatrie deute
sich an, dass zukünftig nach Fallkostenpauschalen abgerechnet werden müsse. Die
gemeinsame Resolution sei der Versuch, einen Konsens im Sinne der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Landeskrankenhauses Lüneburg zu finden, für die der Rat
verpflichtet sei, sich einzusetzen. Der Landesrechnungshof habe im Übrigen
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die fehlende Konzeption für die
Psychiatrie in Niedersachsen ein Versäumnis der vorigen Landesregierung sei.
Auch die alte SPD-Landesregierung habe damals übrigens die Möglichkeiten der
Privatisierung der Landeskrankenhäuser prüfen lassen und sei nur durch den
Regierungswechsel an der Umsetzung gehindert worden. Er werbe dafür, gemeinsam
mit den Mitarbeitern des LKH nach einer Lösung zu suchen. Der Maßregelvollzug
sei davon getrennt zu sehen. Der Lenkungsausschuss habe unter Federführung der
Staatskanzlei vorgestern eindeutig festgelegt, dass er nicht privatisiert werden
könne und in staatlicher Hand bleiben müsse. Für alle anderen Bereiche werde
geprüft, ob sie an seriöse Krankenhausträger und andere Investoren im Rahmen
eines Modellprojektes Public-Private-Partnership übergeben werden können. Seine
Fraktion werde sich insbesondere darum bemühen, unter den Kriterien der
Resolution eine Lüneburger Lösung gemeinsam mit dem Städtischen Klinikum und
den Mitarbeitern des LKH zu finden. Oberbürgermeister
MÄDGE entgegnet,
wenn man Geld für den Landeshaushalt generieren wolle, wäre das auch in anderen
Betriebsformen möglich, ohne an private Investoren zu veräußern. Es gebe
genügend Beispiele dafür, dass selbst bei seriösen Investoren eine
Bestandsgarantie für Arbeitsplätze nicht lange anhalte. Hier handele es sich um
ein Krankenhaus mit besonderer Klientel, für das Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von hoher Qualifikation benötigt würden, die nicht durch Angst um
ihre Arbeitsplätze verunsichert und damit in ihrer Konzentration auf ihre
Tätigkeit beeinflusst werden dürften. Nur hochmotivierte Mitarbeiter könnten
die Qualität und Sicherheit garantieren, die insbesondere im Maßregelvollzug
unabdingbar sei. Die Möglichkeit der Eingliederung der Aufgabenbereiche des
Landeskrankenhauses in das Städtische Klinikum sollte geprüft werden, daraus
könnten sich auch Synergieeffekte ergeben. Für den Maßregelvollzug müsste dann
eine Lösung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Lüneburg gefunden
werden. Auf diese Weise könnte auch verhindert werden, dass ein privater
Investor Zugriff auf die Landesfördermittel für Krankenhäuser erhalte und so
mit den von den Kommunen eingezahlten Geldern am Ende noch in Konkurrenz zu den
Angeboten der bestehenden, kommunal getragenen Kliniken trete. In Kürze werde
ein Treffen von Vertretern der 10 betroffenen Städte stattfinden, um die
Möglichkeiten zu besprechen. Die Entscheidung, ob den Kommunen im Falle einer
Veräußerung der Landeskrankenhäuser eine Vorverhandlungsmöglichkeit vor einer
europaweiten Ausschreibung zugestanden werde, müsse der Landtag treffen. Er
habe diesen Wunsch dem Staatssekretär Hoofe (MFAS) bereits mitgeteilt. Die
betroffenen Städte hätten als Standortgemeinden des Maßregelvollzugs eine
besondere Verantwortung für die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger und die
Stadt Lüneburg werde in enger Abstimmung mit der Klinik GmbH entsprechend
agieren. Beigeordneter
DR. SCHARF meint,
die Resolution sei ein deutliches Signal, das in die richtige Richtung weise.
Veränderungen in der Krankenhauslandschaft werde man nicht verhindern können. Er
sei sich aber sicher, dass das Land darauf eingehen werde, wenn die Stadt einen
Verbund mit dem Städtischen Klinikum vorschlage. Der Rat nehme die Sorgen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskrankenhauses sehr ernst und wolle
einen Weg suchen, ihre Arbeitsplätze möglichst dauerhaft zu sichern. Beigeordneter
MEISSNER bezieht
sich auf eine Äußerung des Beigeordneten Althusmann und konstatiert, die
damalige SPD-Landesregierung sei nicht durch den Regierungswechsel am Verkauf
der Landeskrankenhäuser gehindert worden, sondern habe schon davor eindeutig
von dieser Idee Abstand genommen. Ratsherr
ZIEGERT meint,
finanzielle Mittel zur Sanierung des Landeshaushaltes freizusetzen, sei nur ein
Grund von mehreren zum Verkauf der Landeskrankenhäuser. Das Land müsse u.a.
auch weitere Plätze für den Maßregelvollzug schaffen und finanzieren. Dass eine
Privatisierung des Maßregelvollzuges nicht in Frage komme, sei inzwischen wohl
unumstritten. Die Position der Mitarbeiter dürfe bei allen Privatisierungs-
oder Angliederungsüberlegungen für die übrigen Bereiche jedoch nicht
geschmälert werden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig die als Tischvorlage vorgelegte
gemeinsame Resolution aller Fraktionen. (Siehe Anlage zur Beschlussvorlage) (01) |
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