Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Zur
Einleitung des TOP zu den Beratungen zum Haushalt 2006 im Einzelplan 2 betonen
sowohl der Vorsitzende, Ratsherr Firus, als auch Stadtdirektor Koch, dass
insbesondere die Anhebung der Ansätze im pädagogischen Bereich auf den Stand
von 2004 begrüßt werde. Alle anderen Ansätze seien überrollt worden. Lüneburg
stellt sich als große und wachsende Bildungsregion dar, so dass eine Anhebung
der Ansätze zu begrüßen sei. Stadtdirektor Koch weist auf die Darstellung des
Haushaltes hin: Da
das kameralistische System nicht unbedingt aussagekräftig sei, wurden
entsprechende Übersichten vorgelegt. Diese werden den Unterabschnitten nach
dargestellt. In Ergänzung zur Vorlage wird die Schülerstatistik 2005/2006
vorgelegt. Außerdem muss insbesondere im Vermögenshaushalt das Klettergerüst
für die Johannes-Rabeler-Schule behandelt werden. Ratsherr
Maeck betont, dass der Haushalt die Vielfalt der Schulen wiederspiegle. Die
Besonderheiten, wie Ganztagsschulen, Kooperationsklassen usw. müssen
berücksichtigt werden. Außerdem gebe es in Lüneburg die Einrichtung des
Schulbiologie- und Umweltbildungszentrums (SCHUBZ), dieses gehöre zu den ersten
drei der insgesamt 27 Umweltbildungszentren, unter denen kürzlich eine
landesweiter Evaluierung stattgefunden hat. Besonderheiten
der Schulen spiegeln sich auch finanziell wider. So sei in der Grundschule
Hasenburger Berg ein Fahrstuhl einzurichten. Hinsichtlich
des Beschlusses des Schulausschusses zur Unterstützung der
Rudolf-Steiner-Schule habe er den entsprechenden Ansatz nicht gefunden. Die
Anhebung der Ansätze für Unterrichtsmittel und die Schuleinrichtung wird auch
von ihm äußerst positiv gesehen. Er bittet um Erläuterung der Ansätze für den
Schwimmunterricht: 28.500,-- € für Grundschulen und 38.000,-- € für
Hauptschulen und stellt die Frage, ob diese Mittel ausreichend seien, da
Schwimmunterricht verbindlich für die 5. und 6. Klassen vorzusehen sei. Zudem
wundert er sich, dass für Realschulen und Gymnasien kein Ansatz für den
Schwimmunterricht vorhanden sei. Stadtdirektor
Koch berichtet direkt dazu, dass die Ressourcen für den Haushalt erforderlich
seien. Laut Schülerstatistik ergeben sich erheblich größere Klassenzahlen. Vor
der Schulreform habe es volle Orientierungsstufen-Klassen gegeben, die sich
jetzt auf die Schulformen verteilen und bei den Klassenpauschen bemerkbar
machen. Insgesamt beträgt die Schülerzahl 7.348, zudem würden in den drei
Gymnasien jeweils über 1.000 Schülerinnen und Schüler beschult werden. Hinsichtlich
der Rudolf-Steiner-Schule war seinerzeit im Schulausschuss formuliert worden,
dass erwartet werde, dass sich der Landkreis in ähnlicher Weise beteilige. Am
11.08.2005 hat der Landkreis einen entsprechenden Zuschuss abgelehnt.
Bezuschusst werden könnten nur Bauvorhaben der öffentlichen Schulen, so die
Begründung des Landkreises. Aus dem allgemeinen Haushalt könne aufgrund der
Gesamthaushaltslage des Landkreises kein Zuschuss geleistet werden. Der
seinerzeitige Beschluss des Schulausschusses der Stadt stand jedoch nicht unter
dem Vorbehalt einer Beteiligung des Landkreises. Zudem war ein zusätzlicher
Zuschuss im Rahmen des Haushaltes vorgesehen, nicht jedoch eine Kürzung bei den
anderen Schulen. Im jetzigen Haushalt sei vorsorglich ein weiterer Container
für die Hauptschule Kreideberg mit 60.000,-- € veranschlagt worden, der nun
nicht gebraucht werde. Diese Mittel können verwendet werden, um den für die
Rudolf-Steiner-Schule bewilligten Zuschuss über zwei Jahre verteilt, zur
Verfügung zu stellen. Zum
Schwimmunterricht: Hier
seien höhere Ansätze veranschlagt worden, um Schwimmunterricht auch in den 5.
und 6. Klassen sicherzustellen. Die Rahmenrichtlinien bezüglich des
Schwimmunterrichts haben sich nicht geändert, sondern wurden bisher nicht so
konsequent umgesetzt. Da jetzt jedoch das Kultusministerium mit entsprechenden
Initiativen aktiv ist, wird betont, dass es sich hier um obligatorischen
Unterricht handelt, so dass die Schulen zunehmend auf die Umsetzung achten. In
den Klassen 7 –10 sei es den Schulen freigestellt, wann der Unterricht erteilt
werde, in jedem Fall müssen 40 Stunden pro Schuljahr (d.h. eine Wochenstunde)
erteilt werden. Die
Fahrtkosten und der Eintritt zum Schwimmunterricht seien schon immer bis Klasse
4 übernommen worden, nach Auffassung der Stadt Lüneburg solle bis dahin das
Schwimmen erlernt werden. Schüler aus anderen Gemeinden in Lüneburg, bei denen
Schwimmen nicht bis Klasse 4 erlernt werde, würden jedoch auch die
weiterführenden Schulen und damit die Klassen 5 und 6 besuchen. Auch dafür
müsste der Eintritt der Bäder- und Transportkosten übernommen werden. Im
Sekundarbereich wurde eine entsprechende Abfrage durchgeführt, wie der
Schwimmunterricht sichergestellt werde. Hinsichtlich
des Ansatzes bei Hauptschulen wird auf die gegenseitige Deckungsfähigkeit der
Ansätze im Einzelplan 2 hingewiesen. Es können noch keine genauen Zahlen oder
Schätzungen erfolgen, wo die Kosten in welcher Höhe anfallen werden. Bei den
Hauptschulen sei es jedoch am wahrscheinlichsten, dass der Schwimmunterricht
umgesetzt werde. Da es sich um einen Deckungskreis handele, könne
selbstverständlich auch der Schwimmunterricht von Gymnasien, Realschulen und
der Förderschule davon finanziert werden. Es stellt sich hier insbesondere die
Frage, in welchem Umfang Schulen in der Lage sind, den Schwimmunterricht
umzusetzen, da es oft an Fachlehrkräften fehle. Die
Elternvertreterin, Frau Fiedler, betont die nicht unerhebliche Beteiligung von
Eltern und Fördervereinen in der Finanzierung des Schullebens. Zwar sei eine
Anhebung der Ansätze auf den ursprünglichen Standard begrüßenswert, jedoch sei
auch die erhebliche Preissteigerung zu bedenken. Zudem weist sie darauf hin,
dass die Durchführung des Schwimmunterrichts schwierig sei. Selbst wenn Eltern
den Schwimmunterricht begleiten, liegt die Verantwortung bei den Lehrern. Auch
die Lehrervertreterin, Frau Meyer, weist darauf hin, dass innerhalb einer
Klasse verschiedene Leistungsgruppen beim Schwimmen betreut werden müssen.
Stadtdirektor Koch stellt die rechtliche Situation dar. Zum Schwimmunterricht
sei eine Lehrkraft erforderlich, bei mehr als 15 Schülern eine weitere
Aufsichtsperson, die nicht Lehrer sein muss. Ratsfrau
Thielbörger gibt den Hinweis, dass bei Kooperationsverträgen von Vereinen mit
Schulen zukünftig keine Landessportbundförderung mehr in Betracht komme. Der
Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Firus, leitet nun die Aussprache zum
Haushalt im Verwaltungshaushalt ein. Hinsichtlich
der Bewirtschaftungskosten stellt er die Frage, warum trotz gleich vorgegebener
Reinigungsstandards einige Schulen sauberer wirken als andere. Außerdem habe es
vor zwei Jahren eine Grundreinigung durch eine Arbeitslosengruppe gegeben; er
fragt, ob diese Aktion wiederholt werden könne. Stadtdirektor
Koch betont, dass die Reinigungsstandards nach wie vor gelten. Jedoch würden
viele Schulgebäude bis an die Grenzen ausgelastet werden. Weiterhin werde auf
das Anreizsystem bei der Stadt Lüneburg gesetzt, dass Einsparungen (auch bei
den Reinigungskosten) anteilig der Schule vergütet werden, obwohl der Landkreis
Lüneburg dieses System zukünftig einstellen werde. Fraglich sei, ob bei der
Reinigung noch eingespart werden könne. Die Erfüllung der Standards müsse von
der Schule geprüft werden. Diese Kontrolle sei in den Schulen unterschiedlich
ausgeprägt. Immer wieder werde darauf hingewiesen, dass dies ganz wesentlich in
der Verantwortung der Schule liege. Hinsichtlich
der Grundreinigung konnte vor zwei Jahren eine eigene Gruppe mit Damen im
Rahmen des § 19 BSHG gebildet werden, da noch eine eigene
Sozialhilfe-Trägerschaft bestand. Durch
die Umsetzung der Hartz IV-Reform habe die Stadt selbst keine Möglichkeit der
Einrichtung von gemeinnütziger und zusätzlicher Beschäftigungsförderung mehr.
In Gesprächen mit der „Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Grundsicherung
(ARGE)“ wurden 200 zusätzliche Stellen für 1,--€-Jobs gebildet. Problematisch
sei, dass es sich nur um 6-Monats-Verträge und weniger Stunden als damals
handele. Weitere Gespräche wurden vereinbart, mit dem Ziel, erneut eine solche
Gruppe für die Grundreinigung zu bilden. Hinsichtlich
der 1,--€-Jobs erkundigt sich Ratsherr Firus, warum die 1,--€-Jobs in Schulen
so unterschiedlich besetzt seien und einige Schulen keine Arbeitskräfte hätten.
Dazu berichtet Stadtdirektor Koch, dass die Anforderung von 1,--€-Kräften seit
Oktober letzten Jahres möglich war. Zu beachten sei jedoch, dass nur
gemeinnützige und zusätzliche Arbeit zulässig sei. Die Vermittlung erfolge
durch zwei von der ARGE beauftragte Firmen; ca. 400 Beschäftigte wurden so
vermittelt. Die Schulen waren entsprechend informiert, es habe jedoch unterschiedliche
Resonanz und Aktivität der Schulen gegeben, Anträge auf 1,--€-Kräfte zu
stellen. Ratsherr
Maeck stellt zur Geschäftsordnung den Antrag, die Beratung über den Ansatz im
Vermögenshaushalt über 28.000,-- € für die Johannes-Rabeler-Schule vorzuziehen,
da Vertreter der Johannes-Rabeler-Schule anwesend seien und gerne Erläuterungen
geben möchten. Zur
Begründung des zusätzlichen Ansatzes für ein Klettergerüst trägt die
Schulleiterin, Frau Uhl, sowie der Schülersprecher der Johannes-Rabeler-Schule,
vor. Für die kleineren Schüler bietet die Schule kein ausreichendes
Bewegungsangebot. Es sei insbesondere wichtig, die motorischen Fähigkeiten zu
fördern. Die bisherige Spielmöglichkeit wurde in den Ferien aus
Sicherheitsgründen abgebaut. Das Klettergerüst war aus Holz, zwischenzeitlich
morsch und nicht reparierbar. In Zusammenarbeit mit dem Förderverein wurden
kleinere Spielmöglichkeiten geschaffen, jedoch sei das Klettergerüst
erforderlich. Stadtdirektor Koch weist ergänzend darauf hin, dass es sich um
eine Innenstadtschule handele, die kein großes Außengelände habe. Die
Gestaltung des Schulgeländes sei gut, aber es gebe nur eingeschränkte
Bewegungsmöglichkeiten. Zwar habe die Stadt eigene Jugendwerkstätten, aber für
solche großen Klettergerüste fehle es an „know-how“, auch seien die
Sicherheitsanforderung von TÜV und GUV zu beachten, insbesondere bei intensiver
Nutzung. Ratsherr
Hornig stellt die Frage, ob aus den Einnahmen für die Aula Herderschule eine
Ansparung für neues Mobiliar möglich sei. Stadtdirektor Koch entgegnet hierzu,
da dies aufgrund der Haushaltssystematik nicht zulässig sei. Die Entgelte
werden im Verwaltungshaushalt eingenommen, Mobiliar wäre aus dem
Vermögenshaushalt zu bezahlen. Der Austausch des Mobiliars sei nur durch
Aufnahme des Bedarfs in die Sanierungsliste möglich, bzw. im Rahmen der
PCB-Sanierung. Ratsherr
Firus erkundigt sich nach der Entwicklung der Pauschalen in dem Sinne, dass
über eine Veränderung der Pauschalen nachgedacht werden sollte, da Schulen, die
durch die PCB-Sanierung eine Verbesserung der Ausstattung erreicht haben, etwas
in einen Topf geben sollten für andere Schulen, die keine neue Ausstattung
bekommen hätten. Dazu erläutert Stadtdirektor Koch, dass ein gerechter
Verteilungsmodus kaum selbständig durch die Schulen erfolgen werde. Wenn es
durch den Schulausschuss beschlossen würde, wird die Verwaltung
selbstverständlich ein Konzept dazu vorlegen. Die PCB-Sanierung müsse
allerdings differenziert gesehen werden; zwar gebe es einen Ersatz von
Lehrmitteln, jedoch würde nur die Situation wie vorher wieder hergestellt
werden, ohne dass die Schulen Ersparnisse hätten. Mobiliar würde aus dem
Vermögenshaushalt finanziert, so dass dies mit den Pauschalen nichts zu tun
habe. Ratsherr Firus schlägt vor, dass dies in den Fraktionen beraten werden
soll. Im
Anschluss bittet Ratsherr Firus um die Aussprache zum Vermögenshaushalt. Einleitend
dankt er für die vorbildliche Darstellung des Vermögenshaushaltes und den
positiven Beschluss, der hier zur Schulsanierung gefasst wurde. Stadtdirektor
Koch weist darauf hin, dass die Sanierung von Schulgebäuden in detaillierten
Bauablaufplänen festgehalten ist, künftig aber auch z.B. in Form eines
„Stadtplans“ mit entsprechenden Eintragungen und Kennzeichnungen noch
anschaulicher dargestellt werden soll. Daran wird zur Zeit durch die
Gebäudewirtschaft gearbeitet. Zum
Protokoll war zu klären, warum bei den einzelnen Schulformen im Jahr 2002
Zuweisungen des Landes zum Ansatz kamen, in den Folgejahren jedoch nicht. Es
handelt sich hierbei um die Zuweisungen im Rahmen des N-21-Programms, d.h. für
die PC-Ausstattung der Schulen. Mittel dafür sind in den Jahren 2001 und 2002
geflossen, danach nicht mehr. Der
Ausschussvorsitzende, Rasherr Firus, formuliert daraufhin den
Beschlussvorschlag: Beschluss: Der
Schulausschuss nimmt den Haushalt – wie vorgelegt – zur Kenntnis. |
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