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Auszug - Beratungen zum Haushalt 2006 EPL 2  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 11.10.2005    
Zeit: 15:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1676/05 Beratungen zum Haushalt 2006 EPL 2
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dammann, RolfAktenzeichen:40 06 00
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Zur Einleitung des TOP zu den Beratungen zum Haushalt 2006 im Einzelplan 2 betonen sowohl der Vorsitzende, Ratsherr Firus, als auch Stadtdirektor Koch, dass insbesondere die Anhebung der Ansätze im pädagogischen Bereich auf den Stand von 2004 begrüßt werde. Alle anderen Ansätze seien überrollt worden.

Lüneburg stellt sich als große und wachsende Bildungsregion dar, so dass eine Anhebung der Ansätze zu begrüßen sei. Stadtdirektor Koch weist auf die Darstellung des Haushaltes hin:

Da das kameralistische System nicht unbedingt aussagekräftig sei, wurden entsprechende Übersichten vorgelegt. Diese werden den Unterabschnitten nach dargestellt. In Ergänzung zur Vorlage wird die Schülerstatistik 2005/2006 vorgelegt. Außerdem muss insbesondere im Vermögenshaushalt das Klettergerüst für die Johannes-Rabeler-Schule behandelt werden.

 

Ratsherr Maeck betont, dass der Haushalt die Vielfalt der Schulen wiederspiegle. Die Besonderheiten, wie Ganztagsschulen, Kooperationsklassen usw. müssen berücksichtigt werden. Außerdem gebe es in Lüneburg die Einrichtung des Schulbiologie- und Umweltbildungszentrums (SCHUBZ), dieses gehöre zu den ersten drei der insgesamt 27 Umweltbildungszentren, unter denen kürzlich eine landesweiter Evaluierung stattgefunden hat.

 

Besonderheiten der Schulen spiegeln sich auch finanziell wider. So sei in der Grundschule Hasenburger Berg ein Fahrstuhl einzurichten.

Hinsichtlich des Beschlusses des Schulausschusses zur Unterstützung der Rudolf-Steiner-Schule habe er den entsprechenden Ansatz nicht gefunden.

Die Anhebung der Ansätze für Unterrichtsmittel und die Schuleinrichtung wird auch von ihm äußerst positiv gesehen. Er bittet um Erläuterung der Ansätze für den Schwimmunterricht: 28.500,-- € für Grundschulen und 38.000,-- € für Hauptschulen und stellt die Frage, ob diese Mittel ausreichend seien, da Schwimmunterricht verbindlich für die 5. und 6. Klassen vorzusehen sei. Zudem wundert er sich, dass für Realschulen und Gymnasien kein Ansatz für den Schwimmunterricht vorhanden sei.

 

Stadtdirektor Koch berichtet direkt dazu, dass die Ressourcen für den Haushalt erforderlich seien. Laut Schülerstatistik ergeben sich erheblich größere Klassenzahlen. Vor der Schulreform habe es volle Orientierungsstufen-Klassen gegeben, die sich jetzt auf die Schulformen verteilen und bei den Klassenpauschen bemerkbar machen. Insgesamt beträgt die Schülerzahl 7.348, zudem würden in den drei Gymnasien jeweils über 1.000 Schülerinnen und Schüler beschult werden.

 

Hinsichtlich der Rudolf-Steiner-Schule war seinerzeit im Schulausschuss formuliert worden, dass erwartet werde, dass sich der Landkreis in ähnlicher Weise beteilige. Am 11.08.2005 hat der Landkreis einen entsprechenden Zuschuss abgelehnt. Bezuschusst werden könnten nur Bauvorhaben der öffentlichen Schulen, so die Begründung des Landkreises. Aus dem allgemeinen Haushalt könne aufgrund der Gesamthaushaltslage des Landkreises kein Zuschuss geleistet werden. Der seinerzeitige Beschluss des Schulausschusses der Stadt stand jedoch nicht unter dem Vorbehalt einer Beteiligung des Landkreises. Zudem war ein zusätzlicher Zuschuss im Rahmen des Haushaltes vorgesehen, nicht jedoch eine Kürzung bei den anderen Schulen. Im jetzigen Haushalt sei vorsorglich ein weiterer Container für die Hauptschule Kreideberg mit 60.000,-- € veranschlagt worden, der nun nicht gebraucht werde. Diese Mittel können verwendet werden, um den für die Rudolf-Steiner-Schule bewilligten Zuschuss über zwei Jahre verteilt, zur Verfügung zu stellen.

 

Zum Schwimmunterricht:

Hier seien höhere Ansätze veranschlagt worden, um Schwimmunterricht auch in den 5. und 6. Klassen sicherzustellen. Die Rahmenrichtlinien bezüglich des Schwimmunterrichts haben sich nicht geändert, sondern wurden bisher nicht so konsequent umgesetzt. Da jetzt jedoch das Kultusministerium mit entsprechenden Initiativen aktiv ist, wird betont, dass es sich hier um obligatorischen Unterricht handelt, so dass die Schulen zunehmend auf die Umsetzung achten. In den Klassen 7 –10 sei es den Schulen freigestellt, wann der Unterricht erteilt werde, in jedem Fall müssen 40 Stunden pro Schuljahr (d.h. eine Wochenstunde) erteilt werden.

 

Die Fahrtkosten und der Eintritt zum Schwimmunterricht seien schon immer bis Klasse 4 übernommen worden, nach Auffassung der Stadt Lüneburg solle bis dahin das Schwimmen erlernt werden. Schüler aus anderen Gemeinden in Lüneburg, bei denen Schwimmen nicht bis Klasse 4 erlernt werde, würden jedoch auch die weiterführenden Schulen und damit die Klassen 5 und 6 besuchen. Auch dafür müsste der Eintritt der Bäder- und Transportkosten übernommen werden. Im Sekundarbereich wurde eine entsprechende Abfrage durchgeführt, wie der Schwimmunterricht sichergestellt werde.

Hinsichtlich des Ansatzes bei Hauptschulen wird auf die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Ansätze im Einzelplan 2 hingewiesen. Es können noch keine genauen Zahlen oder Schätzungen erfolgen, wo die Kosten in welcher Höhe anfallen werden. Bei den Hauptschulen sei es jedoch am wahrscheinlichsten, dass der Schwimmunterricht umgesetzt werde. Da es sich um einen Deckungskreis handele, könne selbstverständlich auch der Schwimmunterricht von Gymnasien, Realschulen und der Förderschule davon finanziert werden. Es stellt sich hier insbesondere die Frage, in welchem Umfang Schulen in der Lage sind, den Schwimmunterricht umzusetzen, da es oft an Fachlehrkräften fehle.

 

Die Elternvertreterin, Frau Fiedler, betont die nicht unerhebliche Beteiligung von Eltern und Fördervereinen in der Finanzierung des Schullebens. Zwar sei eine Anhebung der Ansätze auf den ursprünglichen Standard begrüßenswert, jedoch sei auch die erhebliche Preissteigerung zu bedenken. Zudem weist sie darauf hin, dass die Durchführung des Schwimmunterrichts schwierig sei. Selbst wenn Eltern den Schwimmunterricht begleiten, liegt die Verantwortung bei den Lehrern.

Auch die Lehrervertreterin, Frau Meyer, weist darauf hin, dass innerhalb einer Klasse verschiedene Leistungsgruppen beim Schwimmen betreut werden müssen. Stadtdirektor Koch stellt die rechtliche Situation dar. Zum Schwimmunterricht sei eine Lehrkraft erforderlich, bei mehr als 15 Schülern eine weitere Aufsichtsperson, die nicht Lehrer sein muss.

 

Ratsfrau Thielbörger gibt den Hinweis, dass bei Kooperationsverträgen von Vereinen mit Schulen zukünftig keine Landessportbundförderung mehr in Betracht komme.

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Firus, leitet nun die Aussprache zum Haushalt im Verwaltungshaushalt ein.

Hinsichtlich der Bewirtschaftungskosten stellt er die Frage, warum trotz gleich vorgegebener Reinigungsstandards einige Schulen sauberer wirken als andere. Außerdem habe es vor zwei Jahren eine Grundreinigung durch eine Arbeitslosengruppe gegeben; er fragt, ob diese Aktion wiederholt werden könne.

Stadtdirektor Koch betont, dass die Reinigungsstandards nach wie vor gelten. Jedoch würden viele Schulgebäude bis an die Grenzen ausgelastet werden. Weiterhin werde auf das Anreizsystem bei der Stadt Lüneburg gesetzt, dass Einsparungen (auch bei den Reinigungskosten) anteilig der Schule vergütet werden, obwohl der Landkreis Lüneburg dieses System zukünftig einstellen werde. Fraglich sei, ob bei der Reinigung noch eingespart werden könne. Die Erfüllung der Standards müsse von der Schule geprüft werden. Diese Kontrolle sei in den Schulen unterschiedlich ausgeprägt. Immer wieder werde darauf hingewiesen, dass dies ganz wesentlich in der Verantwortung der Schule liege.

 

Hinsichtlich der Grundreinigung konnte vor zwei Jahren eine eigene Gruppe mit Damen im Rahmen des § 19 BSHG gebildet werden, da noch eine eigene Sozialhilfe-Trägerschaft bestand.

Durch die Umsetzung der Hartz IV-Reform habe die Stadt selbst keine Möglichkeit der Einrichtung von gemeinnütziger und zusätzlicher Beschäftigungsförderung mehr. In Gesprächen mit der „Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Grundsicherung (ARGE)“ wurden 200 zusätzliche Stellen für 1,--€-Jobs gebildet. Problematisch sei, dass es sich nur um 6-Monats-Verträge und weniger Stunden als damals handele. Weitere Gespräche wurden vereinbart, mit dem Ziel, erneut eine solche Gruppe für die Grundreinigung zu bilden.

 

Hinsichtlich der 1,--€-Jobs erkundigt sich Ratsherr Firus, warum die 1,--€-Jobs in Schulen so unterschiedlich besetzt seien und einige Schulen keine Arbeitskräfte hätten. Dazu berichtet Stadtdirektor Koch, dass die Anforderung von 1,--€-Kräften seit Oktober letzten Jahres möglich war. Zu beachten sei jedoch, dass nur gemeinnützige und zusätzliche Arbeit zulässig sei. Die Vermittlung erfolge durch zwei von der ARGE beauftragte Firmen; ca. 400 Beschäftigte wurden so vermittelt. Die Schulen waren entsprechend informiert, es habe jedoch unterschiedliche Resonanz und Aktivität der Schulen gegeben, Anträge auf 1,--€-Kräfte zu stellen.

 

Ratsherr Maeck stellt zur Geschäftsordnung den Antrag, die Beratung über den Ansatz im Vermögenshaushalt über 28.000,-- € für die Johannes-Rabeler-Schule vorzuziehen, da Vertreter der Johannes-Rabeler-Schule anwesend seien und gerne Erläuterungen geben möchten.

Zur Begründung des zusätzlichen Ansatzes für ein Klettergerüst trägt die Schulleiterin, Frau Uhl, sowie der Schülersprecher der Johannes-Rabeler-Schule, vor. Für die kleineren Schüler bietet die Schule kein ausreichendes Bewegungsangebot. Es sei insbesondere wichtig, die motorischen Fähigkeiten zu fördern. Die bisherige Spielmöglichkeit wurde in den Ferien aus Sicherheitsgründen abgebaut. Das Klettergerüst war aus Holz, zwischenzeitlich morsch und nicht reparierbar. In Zusammenarbeit mit dem Förderverein wurden kleinere Spielmöglichkeiten geschaffen, jedoch sei das Klettergerüst erforderlich. Stadtdirektor Koch weist ergänzend darauf hin, dass es sich um eine Innenstadtschule handele, die kein großes Außengelände habe. Die Gestaltung des Schulgeländes sei gut, aber es gebe nur eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten. Zwar habe die Stadt eigene Jugendwerkstätten, aber für solche großen Klettergerüste fehle es an „know-how“, auch seien die Sicherheitsanforderung von TÜV und GUV zu beachten, insbesondere bei intensiver Nutzung.

 

Ratsherr Hornig stellt die Frage, ob aus den Einnahmen für die Aula Herderschule eine Ansparung für neues Mobiliar möglich sei. Stadtdirektor Koch entgegnet hierzu, da dies aufgrund der Haushaltssystematik nicht zulässig sei. Die Entgelte werden im Verwaltungshaushalt eingenommen, Mobiliar wäre aus dem Vermögenshaushalt zu bezahlen. Der Austausch des Mobiliars sei nur durch Aufnahme des Bedarfs in die Sanierungsliste möglich, bzw. im Rahmen der PCB-Sanierung.

 

Ratsherr Firus erkundigt sich nach der Entwicklung der Pauschalen in dem Sinne, dass über eine Veränderung der Pauschalen nachgedacht werden sollte, da Schulen, die durch die PCB-Sanierung eine Verbesserung der Ausstattung erreicht haben, etwas in einen Topf geben sollten für andere Schulen, die keine neue Ausstattung bekommen hätten. Dazu erläutert Stadtdirektor Koch, dass ein gerechter Verteilungsmodus kaum selbständig durch die Schulen erfolgen werde. Wenn es durch den Schulausschuss beschlossen würde, wird die Verwaltung selbstverständlich ein Konzept dazu vorlegen. Die PCB-Sanierung müsse allerdings differenziert gesehen werden; zwar gebe es einen Ersatz von Lehrmitteln, jedoch würde nur die Situation wie vorher wieder hergestellt werden, ohne dass die Schulen Ersparnisse hätten. Mobiliar würde aus dem Vermögenshaushalt finanziert, so dass dies mit den Pauschalen nichts zu tun habe. Ratsherr Firus schlägt vor, dass dies in den Fraktionen beraten werden soll.

 

Im Anschluss bittet Ratsherr Firus um die Aussprache zum Vermögenshaushalt.

Einleitend dankt er für die vorbildliche Darstellung des Vermögenshaushaltes und den positiven Beschluss, der hier zur Schulsanierung gefasst wurde. Stadtdirektor Koch weist darauf hin, dass die Sanierung von Schulgebäuden in detaillierten Bauablaufplänen festgehalten ist, künftig aber auch z.B. in Form eines „Stadtplans“ mit entsprechenden Eintragungen und Kennzeichnungen noch anschaulicher dargestellt werden soll. Daran wird zur Zeit durch die Gebäudewirtschaft gearbeitet.

 

Zum Protokoll war zu klären, warum bei den einzelnen Schulformen im Jahr 2002 Zuweisungen des Landes zum Ansatz kamen, in den Folgejahren jedoch nicht. Es handelt sich hierbei um die Zuweisungen im Rahmen des N-21-Programms, d.h. für die PC-Ausstattung der Schulen. Mittel dafür sind in den Jahren 2001 und 2002 geflossen, danach nicht mehr.

 

Der Ausschussvorsitzende, Rasherr Firus, formuliert daraufhin den Beschlussvorschlag:

 

 

 

Beschluss:

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Der Schulausschuss nimmt den Haushalt – wie vorgelegt – zur Kenntnis.