Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
antwortet, das Parkraum-Konzept der Stadt Lüneburg gehe zurück auf den
Verkehrsentwicklungsplan. In dem Zusammenhang sei damals intensiv diskutiert
worden, wie eine Verkehrsberuhigung der Innenstadt mit verkehrssteuernden
Maßnahmen im Umfeld der Fußgängerzonen vereinbart werden könne. Die Situation
sei in wesentlichen Details nicht mit der in Winsen vergleichbar, da der
mittelalterliche Lüneburger Stadtkern mit nur geringen Fahrbahnbreiten ganz
andere Rahmenbedingungen schaffe, als modernere Orte. Die
Stadt biete Parkkapazitäten am und um den Innenstadtring herum mit insgesamt
mehr als 4.000 Langzeitparkplätzen in diversen Parkhäusern. Die in
Innenstadtnähe überwiegend an den Fahrbahnrändern gelegenen ca. 1.000
gebührenpflichtigen Kurzparkplätze würden in "Mischform"
bewirtschaftet, d.h. soweit tagsüber Parkstände nicht bereits im Rahmen des
Bewohnerparkens belegt seien, könnten sie bis zur jeweils zulässigen
Höchstparkdauer gebührenpflichtig als Kurzparkzone genutzt werden. Vor kurzem
durchgeführte Umfragen bei den Besuchern der Innenstadt hätten größtenteils
gute Benotungen für die Erreichbarkeit des Zentrums ergeben. Anders
als bei den Kurzparkplätzen werde der Parksuchverkehr zu den Parkhäusern durch
das dynamische Parkleitsystem auf möglichst kurzen Wegen geleitet, was zugleich
dazu beitrage, die dem Parksuchverkehr zuzurechnenden Umweltbelastungen zu
mindern. Wollte
man die bereits in "Mischform" genutzten Kurzparkplätze künftig
generell für die ersten 30 Minuten kostenlos freigeben, ergäbe sich eine weitere
Nutzungsverdichtung und zwar in erster Linie zu Lasten der Bewohner mit
gültigem Parkausweis. Zugleich dürfte der Parksuchverkehr in innenstadtnahen
Bereichen deutlich ansteigen, ebenso die damit verbundenen Umweltbelastungen.
Einen direkten Vorteil für den Großteil der in den Fußgängerzonen angesiedelten
Läden sehe sie darin auch nicht, eher für die in den Straßen mit
Kurzparkmöglichkeiten gelegenen Geschäfte, die aber sowieso meist
Parkmöglichkeiten für ihre Kunden vorhielten. Die Struktur der Nutzung der
Kurzparkplätze sei bisher relativ ausgewogen und sollte nicht mit einer solchen
Maßnahme aus dem Gleichgewicht gebracht werden. Für die Stadt würde die
angeregte Regelung zudem voraussichtlich einen Einnahmerückgang von ca.
100.000,- € / jährlich bewirken. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (3,
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