Bürgerinformationssystem

Auszug - Zusammenlegung der Fachdienste "Soziales" von Stadt und Landkreis Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.05, eingegangen am 08.06.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 10.10.2005    
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1582/05 Zusammenlegung der Fachdienste "Soziales" von Stadt und Landkreis Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.05, eingegangen am 08.06.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der CDU-Fraktion
Verfasser:1. Koch, Peter
2. Bodendieck, Joachim
3. Frau Ebrahimi
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales
Bearbeiter/-in: Plett, Anke  Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
   Bereich 11 - Personal & Interner Service
   Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Einleitend stellt Herr Koch dar, dass sich die Schnittmenge von Sozialhilfe- und Jugendhilfefällen bisher auf ca. 40 % der Fälle belaufen habe.

Die Ausgabeentwicklung in der Jugend- und Sozialhilfe habe gezeigt, dass - teilweise gegen den bundesweiten ansteigenden Trend - im längerfristigen Vergleich trotz Einwohnerzunahme keine Steigerung zu verzeichnen ist (s.a. beigefügte Grafik).

Diese positiven Ergebnisse beruhen auf einer gemeinsamen Fallbearbeitung in den drei gebildeten Regionalbereichen. Der Bildung der Regionalbereiche lag ein Gutachten des Unternehmens Rambøll aus dem Jahre 2002 zugrunde; die Regionalbereiche haben sich Mitte 2003 gebildet. Die bisherigen Arbeitsergebnisse bestätigen die damalige Entscheidung für eine Regionalisierung. Demnächst wird es wiederum zu einer Weiterentwicklung der Struktur durch ein Zusammenlegen der Fachbereiche Jugend und Soziales mit dem Fachbereich Schule und Sport - ohne Kultur und Einrichtungen - kommen. Hierbei wird u.a. ein bisheriger Kernbereich des FB 5 (Senioren- und Behindertenhilfe) in die Regionalbereiche - teilweise - übergeleitet und somit die Sozialraumorientierung des FB 5 bestärken.

Alles in allem würde es zum heutigen Zeitpunkt einen Rückschritt bedeuten, sofern die sozialraumorientierten Strukturen aufgebrochen werden.

 

Herr Bruns bedankt sich bei Herrn Koch für die Ausführungen und betont, dass es bei der bisherigen Sozialraumorientierung bleiben solle; der Antrag der CDU-Fraktion wird von der SPD-Fraktion nicht unterstützt.

 

Herr Meihsies teilt mit, dass die Grünen sich dem Hochgefühl nicht vorbehaltlos anschließen können. Hinsichtlich des Rambøll-Gutachtens seien für ihn einige Fragen offen:

§         Welche Kosten hat das Gutachten verursacht?

  • Ist die Zielsetzung des Gutachtens erreicht?
  • Das Gutachten wies einen zeitlichen Prozess auf - was ist daraus geworden?

 

Seitens der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass sich die Kosten auf ca. 100.000,-- € belaufen haben. Sowohl die Zielsetzung als auch der zeitliche Prozess des Gutachtens wurden umgesetzt.

 

Herr Soldan bemerkt, dass bei einer drastischen Senkung der Zahl bzw. Kosten der Sozialhilfe- und Jugendhilfefälle Euphorie angebracht sei, eine bloße Stagnierung hingegen trage nicht zu solchen Gefühlen bei.

 

Frau Dr. Spallek betont, dass durch die veränderte Situation/Umsetzung von Hartz IV eine engere Vernetzung sämtlicher SGB XII-Fälle beim Landkreis Lüneburg Synergieeffekte freisetzen würde. Ein Beibehalten des Status Quo wäre nur hinderlich.

 

Herr OB Mädge teilt mit, dass 60 % der Kreisumlage von der Stadt Lüneburg getragen werde, welche gerade mal 40 % an der Gesamtbevölkerung des Landkreisgebietes ausmache. Hier gäbe es ein Ungleichgewicht.

Der Abbau der Arbeitslosigkeit könne nicht Aufgabe der Kommune sein, sondern zählt zu den originären Aufgaben des Bundes.

Bei SGB XII-Leistungen gäbe es kaum mehr einen Ermessensspielraum der Mitarbeiter, da vornehmlich Pauschalbeträge gewährt werden. Es bestünden demzufolge keine Synergieeffekte bei einer Zusammenlegung der Fachdienste Soziales der Stadt und des Landkreises Lüneburg. Wenn überhaupt, dann gibt es sie im Zusammenspiel sämtlicher Aufgabenbereiche Jugend und Soziales innerhalb der drei Regionalbezirke.

Weiterhin wird ausgeführt, dass vornehmlich die Inhalte im Vordergrund stehen müssen und nicht nur die nackten Zahlen. Letztendlich stehe hinter jedem Fall mindestens eine Person mit einem Schicksal.

Aus all den Gründen ist eine Erhöhung der regionalen Verantwortung vonnöten, um die Synergieeffekte weiterhin sinnvoll nutzen zu können. Es wäre ein vollkommen falsches Signal, nunmehr alles wieder zurückzufahren, um den städt. Fachdienst ‚Soziales’ an den Landkreis abgeben zu können.

 

Herr Soldan ergänzt, dass bei einem Wegfall des besagten Fachdienstes weitere Schnittmengen bei der Stadt, z. B. zu dem Baubereich, Grünflächen, etc. nicht mehr bestehen würden.

 

Frau Thielbörger betont, dass hinter den Fallzahlen Kinder stehen, welche man nicht einfach hin und her schieben könne.

 

Herr Koch weist beispielhaft auf die signifikant geringe Anzahl von jungen Straffälligen im Bereich der Stadt Lüneburg hin, welche weit unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen und sicherlich auf die Regionalisierung zurückzuführen sei. Im Übrigen arbeite man punktuell (etwa beim Personenkreis von Menschen mit besonderen sozialen Benachteiligungen, bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) fachlich eng mit dem Landkreis zusammen.

 

Herr Hagels hebt den ganzheitlichen Ansatz bei der Stadt Lüneburg hervor.

 

Frau Lindenau weist auf das Erfordernis einer guten Prävention hin.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen bei einer Gegenstimme (Frau Dr. Spallek) folgenden Beschluss:

 

Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.2005 wird nicht entsprochen. Der Gedanke des „Zusammenlegens“ der Fachdienste „Soziales“ bei Landkreis und Stadt Lüneburg soll derzeit nicht weiter verfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die bewährte „integrative“ Arbeit des FB Jugend und Soziales gerade in den gebildeten Regionalbereichen fortzusetzen und zu intensivieren. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Landkreis Lüneburg über eine notwendige und faire Anpassung der Zahlbeträge auf der Grundlage des Lüneburg-Vertrages aufzunehmen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JHA 2005-10-10 Anlage zu TOP5 (23 KB) PDF-Dokument (18 KB)