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Auszug - Bebauungsplan Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum - 5. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2005    
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1607/05 Bebauungsplan Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum - 5. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

 

1.      die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum - 5. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der Art und Weise zu behandeln, wie in dem der Beschlussvorlage anliegenden Vermerk vorgeschlagen wird.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum - 5. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung hierzu.

 

3.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in seinem nördlichen und westlichen Bereich in geringem Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 46/I "Sport- und Freizeitpark Ost" und 28/I "Kaltenmoor" (Urbach-Hochhäuser). Die Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung bezüglich der betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.

 

4.      Die öffentliche Auslegung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

(61, 62)