Bürgerinformationssystem
Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen: 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum
- 5. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der Art und Weise zu behandeln, wie in
dem der Beschlussvorlage anliegenden Vermerk vorgeschlagen wird. 2.
Der
Bebauungsplan Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum - 5. Änderung" mit
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen und außerdem die Begründung hierzu. 3.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in seinem nördlichen und westlichen
Bereich in geringem Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr.
46/I "Sport- und Freizeitpark Ost" und 28/I "Kaltenmoor"
(Urbach-Hochhäuser). Die Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung bezüglich der
betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant. 4.
Die
öffentliche Auslegung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. (61,
62) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||