Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Frau
Schröder-Ehlers trägt zum aktuellen Sachstand der in Lüneburg bestehenden
Mobilfunkstandorte vor. Zur
Zeit gibt es 26 Mobilstandorte, von denen 19 mit UMTS-Technik ausgestattet
sind. Weitere 20 Standorte sind in Planung. Frau Schröder-Ehlers erläutert
anhand eines Stadtplans, in welchen Suchkreisen die Mobilfunkbetreiber nach
neuen Standorten für Sendeanlagen Ausschau halten. Gesucht werde z.B. im
Nordwesten, in der Goseburg oder in Ochtmissen. Für den Wilhelm-Hänel-Weg in
Ochtmissen liege bereits eine konkrete Bauvoranfrage für einen 40 m hohen Mast
vor. Anlagen dieser Art und Größe unterliegen der Baugenehmigungspflicht,
während für kleinere Anlagen eine Anzeige bei der zuständigen Behörde
ausreicht. Die Planung neuer Standorte erfolgt im Einvernehmen zwischen den
Mobilfunkbetreibern und den Kommunen. Die Stadt Lüneburg ist bestrebt, Anlagen
in Wohngebieten zu vermeiden. Das hängt aber auch stark vom jeweiligen Bedarf
ab. In der Hamburger Innenstadt, im Bereich Mönkebergstraße, sei der Bedarf so
groß, dass etwa im 100-Meter-Abstand Sendeanlagen errichtet werden mussten.
Frau Schröder-Ehlers bezieht sich auf eine Informationsveranstaltung in der
Ritterakademie am 06.07.05 und betont, dass die Stadt Lüneburg bereit sei,
Informationsveranstaltungen und Bürgerversammlungen zu organisieren, wenn dies
von den Bürgern gewünscht werde. Ratsherr
Wolter erkundigt sich nach den Messwerten am Kreideberg, die in der letzten
Sitzung angekündigt wurden. Frau Schröder-Ehlers trägt vor, dass dort Werte
unter den Schweizer Grenzwerten gemessen wurden. Ratsherr
May bedauert, dass die Betreiber nicht gemeinsame Standorte nutzen, sondern
jeder Betreiber versucht, eigene Standorte zu nutzen. Herr Schulz wirft dazu
ein, dass ältere Strommasten bis zu 3 Anlagen aufnehmen könnten. Dies werde
auch von der Stadt vorgeschlagen. Neuere Strommasten geben aus Gründen der
Statik nicht so viel her. Im übrigen dürfen sich die Betreiber aus
kartellrechtlichen Gründen nicht gemeinsam auf die Suche nach gemeinsamen
Standorten begeben. Hat allerdings ein Betreiber eine Anlage errichtet und ist grundsätzlich
die Mitnutzung durch einen anderen Betreiber möglich, so wird der Standort auch
angeboten. Ratsherr
Reinecke kommt zu dem Schluss, dass leider niemand vorhersehen konnte, dass
mobil telefonieren eine solche Resonanz erlangen würde. Sonst hätte man –
ähnlich wie bei den Windkraftanlagen – kommunal planen können. Beschluss: |
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