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Auszug - Mobilfunk - Sachstandsbericht -  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.07.2005    
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum:
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Schröder-Ehlers trägt zum aktuellen Sachstand der in Lüneburg bestehenden Mobilfunkstandorte vor.

 

Zur Zeit gibt es 26 Mobilstandorte, von denen 19 mit UMTS-Technik ausgestattet sind. Weitere 20 Standorte sind in Planung. Frau Schröder-Ehlers erläutert anhand eines Stadtplans, in welchen Suchkreisen die Mobilfunkbetreiber nach neuen Standorten für Sendeanlagen Ausschau halten. Gesucht werde z.B. im Nordwesten, in der Goseburg oder in Ochtmissen. Für den Wilhelm-Hänel-Weg in Ochtmissen liege bereits eine konkrete Bauvoranfrage für einen 40 m hohen Mast vor. Anlagen dieser Art und Größe unterliegen der Baugenehmigungspflicht, während für kleinere Anlagen eine Anzeige bei der zuständigen Behörde ausreicht. Die Planung neuer Standorte erfolgt im Einvernehmen zwischen den Mobilfunkbetreibern und den Kommunen. Die Stadt Lüneburg ist bestrebt, Anlagen in Wohngebieten zu vermeiden. Das hängt aber auch stark vom jeweiligen Bedarf ab. In der Hamburger Innenstadt, im Bereich Mönkebergstraße, sei der Bedarf so groß, dass etwa im 100-Meter-Abstand Sendeanlagen errichtet werden mussten. Frau Schröder-Ehlers bezieht sich auf eine Informationsveranstaltung in der Ritterakademie am 06.07.05 und betont, dass die Stadt Lüneburg bereit sei, Informationsveranstaltungen und Bürgerversammlungen zu organisieren, wenn dies von den Bürgern gewünscht werde.

 

Ratsherr Wolter erkundigt sich nach den Messwerten am Kreideberg, die in der letzten Sitzung angekündigt wurden. Frau Schröder-Ehlers trägt vor, dass dort Werte unter den Schweizer Grenzwerten gemessen wurden.

 

Ratsherr May bedauert, dass die Betreiber nicht gemeinsame Standorte nutzen, sondern jeder Betreiber versucht, eigene Standorte zu nutzen. Herr Schulz wirft dazu ein, dass ältere Strommasten bis zu 3 Anlagen aufnehmen könnten. Dies werde auch von der Stadt vorgeschlagen. Neuere Strommasten geben aus Gründen der Statik nicht so viel her. Im übrigen dürfen sich die Betreiber aus kartellrechtlichen Gründen nicht gemeinsam auf die Suche nach gemeinsamen Standorten begeben. Hat allerdings ein Betreiber eine Anlage errichtet und ist grundsätzlich die Mitnutzung durch einen anderen Betreiber möglich, so wird der Standort auch angeboten.

 

Ratsherr Reinecke kommt zu dem Schluss, dass leider niemand vorhersehen konnte, dass mobil telefonieren eine solche Resonanz erlangen würde. Sonst hätte man – ähnlich wie bei den Windkraftanlagen – kommunal planen können.

Beschluss:

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