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Auszug - Zusammenlegung der Fachdienste "Soziales" von Stadt und Landkreis Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.05, eingegangen am 08.06.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 15.07.2005    
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Sparkasse Lüneburg, Veranstaltungsraum
Ort: Am Markt 2, Zugang über den Personaleingang An der Münze (zwischen Friseur und Turmbäckerei)
VO/1582/05 Zusammenlegung der Fachdienste "Soziales" von Stadt und Landkreis Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.05, eingegangen am 08.06.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der CDU-Fraktion
Verfasser:1. Koch, Peter
2. Bodendieck, Joachim
3. Frau Ebrahimi
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales
Bearbeiter/-in: Plett, Anke  Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
   Bereich 11 - Personal & Interner Service
   Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter ALTHUSMANN erläutert den Antrag. Die Diskussion über die Zusammenlegung der Sozialämter von Stadt und Landkreis Lüneburg sei nicht neu und der Oberbürgermeister habe bereits 1997 und 1999 öffentlich erklärt, dass er die Absicht verfolge, die Aufgaben des städtischen Sozialamtes im Rahmen der Verwaltungsreform wieder an den Landkreis zu übertragen. Für die Stadt Lüneburg würde die Zusammenlegung der Sozialämter eine Einsparung von voraussichtlich mindestens 300 T€ bedeuten, bei Einrechnung der möglicherweise entstehenden Synergieeffekte sicherlich noch mehr. Vorstellbar wäre, dass dabei die bisherigen städtischen Mitarbeiter unter dem Dach einer Sozialverwaltung des Landkreises weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt zuständig blieben. Das wäre Dienstleistung aus einer Hand, bei der sich die Stärken und Schwächen beider Verwaltungsbereiche untereinander ausgleichen könnten. Davon würden beide Seiten und auch die Bürger profitieren. Warum die Stadt gerade jetzt umschwenke und dies nun nicht mehr wolle, sei ihm unverständlich. Die dafür u.a. vorgebrachten Argumente, der Landkreis würde die Berechnungen nicht in der Art und Weise vornehmen, wie es bei der Stadt geschehe, seien ungeheuerlich. Dort werde ebenso verantwortungsvoll gearbeitet. Wenn man Verwaltungsreform und Kostenstrukturen ernst nehme, müsse man über vernünftige und an den gesetzlichen Möglichkeiten orientierte Dienstleistung aus einer Hand für die Menschen der gesamten Region nachdenken. Das bedeute keinesfalls eine Entmachtung der Stadt Lüneburg.

 

Ratsherr KOLLE betont, auch wenn die CDU-Mehrheit im Kreistag offenbar indirekt bereits die Zusammenlegung der Sozialämter beschlossen habe, lasse die Stadt sich eine solche Entscheidung nicht „überstülpen“. Das Thema müsse zunächst in den städtischen Gremien und im Rat diskutiert werden. Aus den Unterlagen des Arbeitskreises über die Zusammenlegung der Sozialämter entnehme er eher eine Tendenz gegen die Zusammenlegung. Es stelle sich die Frage, ob die über Jahre gewachsenen Strukturen wirklich zerschlagen werden sollten, in einer Zeit, in der sich die Unruhe nach der Einführung von Hartz IV noch nicht wieder gelegt habe. Es seien mühselig Sozialräume, Stadtteilbüros und Stadtteilrunden aufgebaut worden, deren Fortbestand dann möglicherweise nicht weiter gesichert wäre. Das Gutachten von Ramboll zeige doch deutlich, dass die Stadt auf dem richtigen Weg sei. Auch andere große Städte würden aus gutem Grund ihre Sozialämter behalten. Eine Zusammenlegung werde jedoch nicht generell abgelehnt, über das Für und Wider solle umfassend in den Fachgremien beraten werden.

 

Ratsherr NOWAK verweist auf einige grundlegende strukturelle Unterschiede zwischen den Fachdiensten für Jugend und Soziales von Stadt und Landkreis, die nicht ohne Weiteres zusammenführbar seien. Diese Unterschiede lägen z.B. im Aufbau der Sozialräume, die in der Stadt eine Kopplung zwischen Jugend- und Sozialhilfe seien. Dort werde nach dem Ressourcenansatz darauf geschaut, welche Ressourcen vom Klientel in den jeweiligen Sozialräumen benötigt würden. Im Landkreis seien die Sozialräume dagegen als Profilräume aufgebaut. Ihre finanzielle Unterstützung habe der Landkreis im Haushalt bereits um 10% gekürzt. Bei einer Zusammenlegung der Fachdienste von Stadt und Landkreis unter der Leitung des Landkreises müsse auch mit einer Kürzung der Mittel und einer Änderung des pädagogischen Konzeptes für die städtischen Sozialräume gerechnet werden. Bei der anstehenden Diskussion um eine mögliche Zusammenlegung der Ämter dürfe es nicht nur um Verwaltungsreform und Kostenfragen, sondern müsse es auch um pädagogische Inhalte gehen, die u.U. unterschiedlich bewertet würden. Das Ramboll-Gutachten habe gezeigt, dass die Stadt auf dem richtigen Weg sei und damit auch schon Kosten einspare. Der Antrag sollte zur weiteren Beratung in die Fachgremien überwiesen werden.

 

Ratsherr SOLDAN vermutet als einzigen Grund hinter dem Wunsch der CDU nach Zusammenführung der Sozialämter beim Landkreis die Möglichkeit der Kostenreduzierung. Die FDP halte es jedoch nicht für bürgerfreundlich, wenn die Bürger für einige Dienstleistungen ins Bürgeramt, für andere aber zum Landkreis gehen müssten. Kosten würden im Sozialbereich tatsächlich dann gespart, wenn es keine Hilfeempfänger gebe. Dazu sei eine effiziente fachliche Arbeit nötig sowie eine schlanke Bürokratie und eine ausgewogene Steuerung, die nicht nur rein fiskalische Aspekte berücksichtigt. Zentrale methodische Prinzipien der Sozialarbeit seien u.a. eine vorrangige Orientierung am sozialen Raum, aktivierende Arbeit, Ressourcenmobilisierung mit den Menschen im Wohnquartier und Nutzung der Sozialraumressourcen bei der Fallbearbeitung. Das Gutachten der Firma Ramboll habe gezeigt, dass insbesondere die Vernetzung in der Sozialarbeit grundlegend sei. Die Stadt setze ein solches Vernetzungskonzept seit zwei Jahren erfolgreich um. Ziel sei dabei auch, möglichst viele Personen vor dem Schicksal „Sozialhilfe“ zu bewahren und auf diese Weise Kosten zu senken. Eine erneute Splittung der mittlerweile vernetzten Aufgaben der Jugend- und Sozialhilfe zwischen örtlichem und überörtlichem Träger würde zu einem personellen Mehraufwand führen und einen Rückschritt in der Fachlichkeit darstellen. Eine Vernetzung stelle sich zudem schwieriger dar, wenn ein Teil der Bereiche wie Jugendhilfe, Schulträger und Stadtentwicklung sich bei der Stadt befänden, die Sozialhilfe aber nicht. Oder solle der Landkreis das zukünftig auch alles übernehmen? Bisher gebe es also wenig Gründe, den Fachbereich Soziales an den Landkreis abzugeben. Möglicherweise müsse das Thema nach der Bundestagswahl neu bewertet werden, falls es danach zu gravierenden Änderungen im Sozialrecht komme.

 

Stadtdirektor KOCH stellt in Bezug auf den Antrag der CDU-Fraktion richtig, dass laut § 9 des Lüneburg-Vertrages bei Veränderungen der Verhältnisse nicht die Anpassung des Vertrages zwingend erforderlich sei, sondern dass es sich dabei um eine „kann“-Bestimmung handele. Sozialhilfe beschränke sich keineswegs auf die reine Berechnung und Auszahlung von Geldleistungen, sondern sei eine Mischung aus persönlicher Hilfe, Beratung, Unterstützung bei Wohnungssuche u.a. und Geldleistung. Durch rechtzeitige Beratung und Unterstützung würden die Geldleistungen dabei zum Teil überflüssig. Die örtliche Bindung der Sozialhilfe sei trotz Bundesgesetzgebung in der Sache weiterhin gegeben, dies werde aus § 8 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches XII deutlich, der eindeutig festlege, dass die Hilfen für die Leistungsberechtigung möglichst umfassend aus einer Hand und ortsnah gewährt werden sollen, eine möglichst weitgehende eigenverantwortliche Aufgabenerledigung durch die herangezogene kommunale Körperschaft sei anzustreben. Städtische Sozialstrukturen seien schon auf Grund der Fülle der sozialen - und Dienstleistungsangebote anders als die der Landkreise. Er zeigt anhand von Statistiken, dass einige der Vorwürfe gegen das städtische Fachamt Soziales, z.B. dass es höhere Kosten pro Fall bzw. pro Einwohner verursache, als der Landkreis, auf falschen Berechnungen und Vergleichen beruhen. Das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land und es lebten hier im Vergleich mehr ärmere Menschen. Die Stadt habe im Gegensatz zu vergleichbaren anderen Städten und auch zum Landkreis Lüneburg die Kosten pro Fall in den letzten Jahren aber stetig senken können. Stadtdirektor KOCH erläutert den Aufbau der Sozialräume in der Stadt Lüneburg und die Arbeitsweise der Verwaltung zur Prävention von Sozialhilfe. Hierzu sei eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Bereiche notwendig. Das System habe sich bei der Stadt inzwischen gut bewährt und es wäre nicht vorteilhaft, es wieder auseinander zu dividieren. Wenn die Sozialhilfe nicht mehr Sache der Stadt sei, hätten andere städtische Bereiche, die jetzt an den Präventionsmaßnahmen beteiligt seien, keine Veranlassung mehr, in dieser Richtung tätig zu werden, so dass neben einem Stück Bürgerfreundlichkeit möglicherweise auch die jetzt erzielten Einspareffekte wegfallen könnten. Es sei ein wenig enttäuschend, dass diese positive Arbeit der Stadt offenbar nicht gewürdigt werde. Der Antrag der CDU sei insofern unverständlich, als bereits im Dezember letzten Jahres in der Landeszeitung berichtet worden sei, dass Stadt und Landkreis ergebnisoffene Gespräche über die Zusammenlegung führen wollten und das Ergebnis der Arbeitsgruppe den Fraktionen vorgelegt worden sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE vermutet, der CDU gehe es bei dieser Sache nicht um das Wohl der Menschen, sondern darum, die Stadt Lüneburg klein zu halten und erfolgreiche Arbeit zu verhindern. Die Stadt sei von vielen Seiten für ihren vorbildlichen Ansatz im Bereich der Sozial- und Jugendarbeit gelobt worden. Die Situation und die Bedürfnisse der Hilfebedürftigen seien in Stadt und Landkreis unterschiedlich, das müsse berücksichtigt werden. Es wäre fatal, die hilfreichen Vernetzungen auseinander zu reißen. Der Landkreis habe selbst genügend finanzielle Probleme zu lösen, daher sei es unverständlich, dass er sich diese komplexe Aufgabe auch noch aufladen wolle. Die Stadt habe auf Grund der innovativen Neuerungen nachweislich im letzten Jahr 300 T€ bei der Jugendhilfe eingespart und werde das auch in diesem Jahr wieder tun. Es habe außerdem den Anschein, dass nach der Verlagerung der Sozialhilfe zum Landkreis geplant sei, auch die Jugendhilfe und andere Bereiche dorthin abzuziehen. Besonders in der Jugendarbeit sei jedoch Kontinuität der Betreuer elementar und ein Wechsel würde die Arbeit zurückwerfen. Für den Landkreis würde eine Zusammenlegung der Sozialbereiche weder einen inhaltlichen noch einen materiellen Vorteil bringen. Es gehe hier einzig um die Machtfrage.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit der Gegenstimme eines Mitglieds der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Sozial- und Gesundheitsausschuss, Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform überwiesen.

 

(V, 5, 1)