Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Beigeordneter
ALTHUSMANN erläutert
den Antrag. Die Diskussion über die Zusammenlegung der Sozialämter von Stadt
und Landkreis Lüneburg sei nicht neu und der Oberbürgermeister habe bereits
1997 und 1999 öffentlich erklärt, dass er die Absicht verfolge, die Aufgaben
des städtischen Sozialamtes im Rahmen der Verwaltungsreform wieder an den
Landkreis zu übertragen. Für die Stadt Lüneburg würde die Zusammenlegung der
Sozialämter eine Einsparung von voraussichtlich mindestens 300 T€ bedeuten, bei
Einrechnung der möglicherweise entstehenden Synergieeffekte sicherlich noch
mehr. Vorstellbar wäre, dass dabei die bisherigen städtischen Mitarbeiter unter
dem Dach einer Sozialverwaltung des Landkreises weiterhin für die Bürgerinnen
und Bürger der Stadt zuständig blieben. Das wäre Dienstleistung aus einer Hand,
bei der sich die Stärken und Schwächen beider Verwaltungsbereiche untereinander
ausgleichen könnten. Davon würden beide Seiten und auch die Bürger profitieren.
Warum die Stadt gerade jetzt umschwenke und dies nun nicht mehr wolle, sei ihm
unverständlich. Die dafür u.a. vorgebrachten Argumente, der Landkreis würde die
Berechnungen nicht in der Art und Weise vornehmen, wie es bei der Stadt
geschehe, seien ungeheuerlich. Dort werde ebenso verantwortungsvoll gearbeitet.
Wenn man Verwaltungsreform und Kostenstrukturen ernst nehme, müsse man über
vernünftige und an den gesetzlichen Möglichkeiten orientierte Dienstleistung
aus einer Hand für die Menschen der gesamten Region nachdenken. Das bedeute
keinesfalls eine Entmachtung der Stadt Lüneburg. Ratsherr
KOLLE betont, auch
wenn die CDU-Mehrheit im Kreistag offenbar indirekt bereits die Zusammenlegung
der Sozialämter beschlossen habe, lasse die Stadt sich eine solche Entscheidung
nicht „überstülpen“. Das Thema müsse zunächst in den städtischen Gremien und im
Rat diskutiert werden. Aus den Unterlagen des Arbeitskreises über die
Zusammenlegung der Sozialämter entnehme er eher eine Tendenz gegen die
Zusammenlegung. Es stelle sich die Frage, ob die über Jahre gewachsenen
Strukturen wirklich zerschlagen werden sollten, in einer Zeit, in der sich die
Unruhe nach der Einführung von Hartz IV noch nicht wieder gelegt habe. Es seien
mühselig Sozialräume, Stadtteilbüros und Stadtteilrunden aufgebaut worden,
deren Fortbestand dann möglicherweise nicht weiter gesichert wäre. Das
Gutachten von Ramboll zeige doch deutlich, dass die Stadt auf dem richtigen Weg
sei. Auch andere große Städte würden aus gutem Grund ihre Sozialämter behalten.
Eine Zusammenlegung werde jedoch nicht generell abgelehnt, über das Für und Wider
solle umfassend in den Fachgremien beraten werden. Ratsherr
NOWAK verweist auf
einige grundlegende strukturelle Unterschiede zwischen den Fachdiensten für
Jugend und Soziales von Stadt und Landkreis, die nicht ohne Weiteres zusammenführbar
seien. Diese Unterschiede lägen z.B. im Aufbau der Sozialräume, die in der
Stadt eine Kopplung zwischen Jugend- und Sozialhilfe seien. Dort werde nach dem
Ressourcenansatz darauf geschaut, welche Ressourcen vom Klientel in den
jeweiligen Sozialräumen benötigt würden. Im Landkreis seien die Sozialräume
dagegen als Profilräume aufgebaut. Ihre finanzielle Unterstützung habe der
Landkreis im Haushalt bereits um 10% gekürzt. Bei einer Zusammenlegung der
Fachdienste von Stadt und Landkreis unter der Leitung des Landkreises müsse
auch mit einer Kürzung der Mittel und einer Änderung des pädagogischen
Konzeptes für die städtischen Sozialräume gerechnet werden. Bei der anstehenden
Diskussion um eine mögliche Zusammenlegung der Ämter dürfe es nicht nur um
Verwaltungsreform und Kostenfragen, sondern müsse es auch um pädagogische
Inhalte gehen, die u.U. unterschiedlich bewertet würden. Das Ramboll-Gutachten
habe gezeigt, dass die Stadt auf dem richtigen Weg sei und damit auch schon
Kosten einspare. Der Antrag sollte zur weiteren Beratung in die Fachgremien überwiesen
werden. Ratsherr
SOLDAN vermutet als
einzigen Grund hinter dem Wunsch der CDU nach Zusammenführung der Sozialämter
beim Landkreis die Möglichkeit der Kostenreduzierung. Die FDP halte es jedoch
nicht für bürgerfreundlich, wenn die Bürger für einige Dienstleistungen ins
Bürgeramt, für andere aber zum Landkreis gehen müssten. Kosten würden im
Sozialbereich tatsächlich dann gespart, wenn es keine Hilfeempfänger gebe. Dazu
sei eine effiziente fachliche Arbeit nötig sowie eine schlanke Bürokratie und
eine ausgewogene Steuerung, die nicht nur rein fiskalische Aspekte
berücksichtigt. Zentrale methodische Prinzipien der Sozialarbeit seien u.a.
eine vorrangige Orientierung am sozialen Raum, aktivierende Arbeit,
Ressourcenmobilisierung mit den Menschen im Wohnquartier und Nutzung der
Sozialraumressourcen bei der Fallbearbeitung. Das Gutachten der Firma Ramboll
habe gezeigt, dass insbesondere die Vernetzung in der Sozialarbeit grundlegend
sei. Die Stadt setze ein solches Vernetzungskonzept seit zwei Jahren
erfolgreich um. Ziel sei dabei auch, möglichst viele Personen vor dem Schicksal
„Sozialhilfe“ zu bewahren und auf diese Weise Kosten zu senken. Eine erneute
Splittung der mittlerweile vernetzten Aufgaben der Jugend- und Sozialhilfe zwischen
örtlichem und überörtlichem Träger würde zu einem personellen Mehraufwand
führen und einen Rückschritt in der Fachlichkeit darstellen. Eine Vernetzung
stelle sich zudem schwieriger dar, wenn ein Teil der Bereiche wie Jugendhilfe,
Schulträger und Stadtentwicklung sich bei der Stadt befänden, die Sozialhilfe
aber nicht. Oder solle der Landkreis das zukünftig auch alles übernehmen?
Bisher gebe es also wenig Gründe, den Fachbereich Soziales an den Landkreis
abzugeben. Möglicherweise müsse das Thema nach der Bundestagswahl neu bewertet
werden, falls es danach zu gravierenden Änderungen im Sozialrecht komme. Stadtdirektor
KOCH stellt in
Bezug auf den Antrag der CDU-Fraktion richtig, dass laut § 9 des
Lüneburg-Vertrages bei Veränderungen der Verhältnisse nicht die Anpassung des
Vertrages zwingend erforderlich sei, sondern dass es sich dabei um eine
„kann“-Bestimmung handele. Sozialhilfe beschränke sich keineswegs auf die reine
Berechnung und Auszahlung von Geldleistungen, sondern sei eine Mischung aus
persönlicher Hilfe, Beratung, Unterstützung bei Wohnungssuche u.a. und
Geldleistung. Durch rechtzeitige Beratung und Unterstützung würden die
Geldleistungen dabei zum Teil überflüssig. Die örtliche Bindung der Sozialhilfe
sei trotz Bundesgesetzgebung in der Sache weiterhin gegeben, dies werde aus § 8
des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches XII deutlich, der
eindeutig festlege, dass die Hilfen für die Leistungsberechtigung möglichst
umfassend aus einer Hand und ortsnah gewährt werden sollen, eine möglichst
weitgehende eigenverantwortliche Aufgabenerledigung durch die herangezogene
kommunale Körperschaft sei anzustreben. Städtische Sozialstrukturen seien schon
auf Grund der Fülle der sozialen - und Dienstleistungsangebote anders als die
der Landkreise. Er zeigt anhand von Statistiken, dass einige der Vorwürfe gegen
das städtische Fachamt Soziales, z.B. dass es höhere Kosten pro Fall bzw. pro
Einwohner verursache, als der Landkreis, auf falschen Berechnungen und
Vergleichen beruhen. Das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land und es
lebten hier im Vergleich mehr ärmere Menschen. Die Stadt habe im Gegensatz zu
vergleichbaren anderen Städten und auch zum Landkreis Lüneburg die Kosten pro
Fall in den letzten Jahren aber stetig senken können. Stadtdirektor KOCH
erläutert den Aufbau der Sozialräume in der Stadt Lüneburg und die Arbeitsweise
der Verwaltung zur Prävention von Sozialhilfe. Hierzu sei eine enge
Zusammenarbeit unterschiedlicher Bereiche notwendig. Das System habe sich bei
der Stadt inzwischen gut bewährt und es wäre nicht vorteilhaft, es wieder
auseinander zu dividieren. Wenn die Sozialhilfe nicht mehr Sache der Stadt sei,
hätten andere städtische Bereiche, die jetzt an den Präventionsmaßnahmen
beteiligt seien, keine Veranlassung mehr, in dieser Richtung tätig zu werden,
so dass neben einem Stück Bürgerfreundlichkeit möglicherweise auch die jetzt
erzielten Einspareffekte wegfallen könnten. Es sei ein wenig enttäuschend, dass
diese positive Arbeit der Stadt offenbar nicht gewürdigt werde. Der Antrag der
CDU sei insofern unverständlich, als bereits im Dezember letzten Jahres in der
Landeszeitung berichtet worden sei, dass Stadt und Landkreis ergebnisoffene
Gespräche über die Zusammenlegung führen wollten und das Ergebnis der
Arbeitsgruppe den Fraktionen vorgelegt worden sei. Oberbürgermeister
MÄDGE vermutet, der
CDU gehe es bei dieser Sache nicht um das Wohl der Menschen, sondern darum, die
Stadt Lüneburg klein zu halten und erfolgreiche Arbeit zu verhindern. Die Stadt
sei von vielen Seiten für ihren vorbildlichen Ansatz im Bereich der Sozial- und
Jugendarbeit gelobt worden. Die Situation und die Bedürfnisse der
Hilfebedürftigen seien in Stadt und Landkreis unterschiedlich, das müsse
berücksichtigt werden. Es wäre fatal, die hilfreichen Vernetzungen auseinander
zu reißen. Der Landkreis habe selbst genügend finanzielle Probleme zu lösen,
daher sei es unverständlich, dass er sich diese komplexe Aufgabe auch noch
aufladen wolle. Die Stadt habe auf Grund der innovativen Neuerungen
nachweislich im letzten Jahr 300 T€ bei der Jugendhilfe eingespart und werde
das auch in diesem Jahr wieder tun. Es habe außerdem den Anschein, dass nach
der Verlagerung der Sozialhilfe zum Landkreis geplant sei, auch die Jugendhilfe
und andere Bereiche dorthin abzuziehen. Besonders in der Jugendarbeit sei
jedoch Kontinuität der Betreuer elementar und ein Wechsel würde die Arbeit
zurückwerfen. Für den Landkreis würde eine Zusammenlegung der Sozialbereiche
weder einen inhaltlichen noch einen materiellen Vorteil bringen. Es gehe hier
einzig um die Machtfrage. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP,
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit der Gegenstimme
eines Mitglieds der CDU-Fraktion folgenden Beschluss: Der
Antrag wird in den Sozial- und Gesundheitsausschuss, Jugendhilfeausschuss und
Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform überwiesen. (V,
5, 1) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |