Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Top
6 + 7 werden gemeinsam beraten. Zur
Beratung werden Frau Vorwerk – Deutsche BauBeCon AG -, Herr Ostermeyer –
Planungsbüro Freiraumplanung Hannover – und Herr Novotny – Verkehrs- und
Tiefbauplaner – begrüßt. Stadtbaurätin
Gundermann weist
einleitend darauf hin, welche Einwendungen schriftlich vorgebracht und welche
Einwendungen zusätzlich noch auf der durchgeführten Bürgerversammlung am
13.06.2005 vorgetragen wurden. Herr
Ostermeyer – Planungsbüro Freiraumplanung Hannover – geht ein auf die eingegangenen und
die zusätzlich in der Bürgerversammlung vorgetragenen Einwendungen. Detailliert wird dabei auf die Einwendungen und die vorgenommenen Abwägungen eingegangen, die den Beschlussvorlagen als Anlage beigefügt sind. Beigeordneter
Dörbaum dankt Herrn
Ostermeyer für die Ausführungen, in denen er sehr konkret auf die Bereiche
Marktanalyse, Standortfrage, Verkehr sowie die Umweltverträglichkeit mit den
Naturschutzbelangen eingegangen ist. Ratsherrn
Kroll interessiert
die Breite der Kfz-Stellplatzflächen. Herr
Novotny – Verkehrs- und Tiefbauplaner – erläutert, dass Philosophie von Lidl sei, die Fahrspuren 7
m breit und die Stellplätze selbst in 5 m Länge und 2,50 m Breite vorzusehen. Bürgermeisterin
Schellmann möchte
wissen, wie groß das Gebäude selbst mit der vorgesehenen Einhausung sein wird,
da im Verlaufe der Planungen immer mal wieder andere Größenangaben zu hören
waren. Aus dem vorliegenden Plan ist zu erkennen, dass scheinbar im Bereich der
Fußwegeführung eine dritte Stützmauer vorgesehen sei. Fachbereichsleiter
Eberhard führt aus,
dass die Grundfläche des Gebäudes insgesamt 1.678 m² betragen wird. Darin
enthalten sind die Verkaufsfläche des Lidl-Marktes mit 1.192 m², die eines
Backshops mit 46 m² sowie einer Lagerzone mit Anlieferung von 274 m². Die
restlichen Flächen resultieren aus Wandflächen u. ä.. Für die Einhausung der
Anlieferung und weitere Vordächer werden zusätzlich 267 m² überdacht. Die
zulässigen 1.300 m² Verkaufsfläche werden nicht im vollem Umfang ausgenutzt. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass geringfügige Änderungen möglich sind, weil das Baugenehmigungsverfahren
noch nicht abgeschlossen ist. Die Größenangaben sind dem vorliegenden Bauantrag
entnommen. Herr
Ostermeyer – Planungsbüro Freiraumplanung Hannover –
zeigt den Verlauf der Stützmauer auf. Die Stützmauer ist wegen des
Höhenversatzes zum Eingangsbereich der Sporthallen erforderlich. Eine
Absturzsicherung für Fahrradfahrer ist vorgesehen. Näheres wird in der noch vorzunehmenden
Detailplanung erarbeitet. Zwischen den vom Parkplatz anfahrenden Fahrzeugen und
dem Fußweg wird es jedoch keinen Höhenversatz geben. Bürgermeisterin
Schellmann spricht
ein großes Lob für die vorgestellte Planung aus. Festgestellt werden kann auch,
dass sehr ernsthaft auf die vorgebrachten Einwendungen eingegangen wurde. Bedauert
werden muss, dass sehr viele Bäume auch im Parkplatzbereich entfernt werden müssen,
wenngleich die Parkplatzfläche eigentlich nur eingegrünt sei. Dass manche Leute
von einem Park sprechen, entspricht nicht den Tatsachen. Die vorhandene
Eingrünung ist an manchen Stellen aber schon so stark ausgeprägt, dass man sich
dort mangels Einsichtbarkeit nicht mehr unbedingt wohlfühlt. Insofern wird für
die Parkplatzsituation eine Verbesserung eintreten. Begrüßenswert
ist, dass nicht in die Biotopfläche eingegriffen wird. Die Ansiedelung des
Marktes an dieser Stelle steht für sie auch nicht im Widerspruch zu den Zielen
der Entwicklung im Zusammenhang mit dem Konzept „Soziale Stadt“. Ratsherr
Aschenbrenner fragt nach, warum für die 57 zu
beseitigenden Bäume 114 neue gepflanzt werden sollen. Er möchte wissen, was
Hintergrund des gewählten Verhältnisses 2 : 1 sei. Nicht
nachvollziehbar ist für ihn, dass ein zweiter Kreisel im Bereich der
Kurt-Huber-Straße absolute Sicherheit bei der Querung schaffen werde. Im
Discountmarkt ist ein Bereich von maximal 130 m² als Sonderpostenfläche
vorgesehen, auf der durchaus auch innenstadtrelevante Ware angeboten werden
kann. Für ihn stellt sich die Frage, ob die Einhaltung dauerhaft und nachhaltig
von der Verwaltung geprüft werde. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt
zur Verkehrsführung im Kreisel, dass es auch für Fußgänger bei einer Querung
der Fahrbahn eine absolute Sicherheit nicht geben kann. Unstrittig ist jedoch,
dass die Kreisellösung selbst zu einer Verkehrsberuhigung beitragen wird. Für
Ersatzpflanzungen und einen zugrunde zu legenden Maßstab, in welchem Verhältnis
Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind, gibt es keine Herleitung aus einer
gesetzlichen Grundlage. Verdeutlicht wird die bestehende Rechtslage aufgrund
des B-Plans, der eine fast 100 %ige Überbauung für den Gemeinbedarf zulassen
würde. Das heißt, dass beispielsweise für eine Schulerweiterung die gesamte
Fläche überbaut werden könnte, ohne dass auch nur 1 Baum als Ersatz gepflanzt
werden müsste. Die
jetzige Planung ist jedoch eine andere. Vorgesehen ist ein Einkaufszentrum
(EKZ), das auch stark fußläufig aus dem Wohnquartier Kaltenmoor frequentiert
werden soll. Mit
dem Rahmenplan und dem Konzept „Soziale Stadt“ ist die Stadt angetreten, die
derzeitigen Verhältnisse zu verbessern. Hierzu gehören auch Maßnahmen einer
verstärkten Begrünung des Quartiers. Das
Verhältnis 2 : 1 wird aber schon seit Jahren auch bei anderen Maßnahmen
angewendet. Dies soll dazu beitragen, die Gesamtbilanz des Grüns in der Stadt
zu verbessern. Zusätzliche Grünstrukturen sind am Gymnasium Johanneum
vorgesehen. Auch diese Kosten fließen in die Projektkosten ein. Die abgeleitete
Kostenaufteilung wird aus dem noch abschließend zu erstellenden
Erschließungsvertrag ablesbar sein. Der Sanierungsträger führt im Auftrag der
Stadt hierzu die Verhandlungen mit dem Investor. Aufgezeigt
wird diese Maßnahme noch einmal im
Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt der vorgesehen Maßnahmen aus dem Konzept „Soziale
Stadt“. Wenn die Maßnahme, wie vorgesehen, demnächst umgesetzt werden könnte,
würde man sich bezogen auf die anderen anstehenden Maßnahmen aus dem
Gesamtkonzept in der Zeitschiene befinden. Die
angesprochenen 130 m² Sonderverkaufsfläche dienen vorrangig dem
„non-food-Verkauf“. Eine dauerhafte Kontrolle wird aus Personalmangel heraus
nicht möglich sein. Die Einführung von ständigen Kontrollen ist bundesweit
jedoch in der Diskussion. Kontrollen erscheinen dann angezeigt, wenn die
Überschreitungen augenfällig werden. Beigeordneter
Dörbaum weist
ergänzend darauf hin, dass auf diesen Sonderpostenflächen nur ganz bestimmte
Artikel angeboten werden, die ein gewisses Preissegment nicht überschreiten.
Unter innenstadtrelevanter Ware ist in diesem Zusammenhang eher an hochwertige
Bekleidung oder Schmuck zu denken. Mit der ausgesprochenen Beschränkung ist
zumindest die Kontrollmöglichkeit sichergesellt. Bürgermeisterin
Schellmann weist
darauf hin, dass im Stadtteil Kaltenmoor, wenn auch nicht unbedingt an dieser
Stelle, ein großes Defizit an öffentlichem Grün besteht. Sie sieht es deshalb
als Verpflichtung an, dass, wenn in der Abwägung etwas zu Lasten der Natur
vorgenommen wird, dann auch Ausgleich im Verhältnis 2 : 1 geschaffen wird. Ratsherr
Burgdorff sieht in
der Planung eine Verbesserung der Nahversorgung. Mit der Ansiedelung des
Discounters ist auch eine Wiederbelebung des EKZ zu erwarten. Die Zuwege werden
verbessert und die Verbesserung der Verkehrsführung auch in der
Kurt-Huber-Straße wirkt sich positiv auf die Schulwege aus. Insgesamt wurde ein
gute Abwägung getroffen, wobei das Fällen einer gewissen Anzahl von Bäumen in
diesem Fall eine Kröte ist, die aus Sicht des Gesamtzusammenhangs zu einer
insgesamt besseren Situation zu gelangen, geschluckt werden muss. Er
schlägt vor, der vorgestellten Planung zuzustimmen. Ratsherr
Kroll möchte
wissen, was unter der Definition „große Bäume“ zu verstehen sei. Fachbereichsleiter
Wittmoser führt
aus, dass der Begriff „große Bäume“ relativ sei, da dieses immer situations-
und standortbezogen zu betrachten sei. Im Normalfall versteht man unter „großen
Bäumen“, wenn sie einen Stammumfang von 18 – 20 cm aufweisen. Bezogen auf diese
Maßnahme sind Bäume mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm vorgesehen. In dieser
Größe haben die Bäume auch eine gute Anwuchschance. Beim
Gymnasium Johanneum ist die Pflanzung von „Heistern“ in einer Größe von ca.
3,50 m Höhe vorgesehen. Frau
Vorwerk – Deutsche BauBeCon AG – merkt an, dass die Verbesserung der Infrastruktur ein
wichtiges Ziel im Konzept „Soziale Stadt“ sei. Das Einkaufen im Stadtteil
weiterhin zu ermöglichen ist ein wichtiger Aspekt, um den Stadtteil lebensfähig
und die Chance der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Wohnungsmarkt zu erhalten. Den
vorhandenen Geschäften fehlte bisher die Zukunftsperspektive. Zu den
Rahmenbedingungen gehört auch das Einkaufen. Mit der Ansiedelung des
Discounters wird ein wesentliches Sanierungsziel erreicht. Die Abwägung,
welcher Markt angesiedelt werden soll, wurde unter Einbeziehung der Bürgervertreter
sorgfältig abgewogen. Die Entscheidung für die Ansiedelung ist richtig, weil
damit ein sozialer und ökonomischer Verfall verhindert wird. Die derzeit dort
scheinbar herrschende Idylle würde auf Dauer keinen Bestand haben können, weil
es ökonomisch nicht funktionieren kann. Bürgermeisterin
Schellmann erinnert
daran, dass zunächst ein Frischemarkt gesucht wurde. Dass jetzt die
Entscheidung zu Gunsten des Lidl-Marktes gefallen ist, ist darauf
zurückzuführen, dass sich auch der Beirat dafür ausgesprochen hat. Insofern ist
es nicht nachvollziehbar, dass sich jetzt viele Menschen gegen diesen Markt
aussprechen. Frau
Vorwerk – Deutsche BauBeCon AG – bestätigt, dass die Entscheidung für den Lidl-Markt, wie
von Bürgermeisterin Schellmann vorgetragen, herbeigeführt wurde. Beigeordneter
Dörbaum dankt den
Vortragenden und den Bürgervertretern sowie den Ausschussmitgliedern für die
hohe Intensität der Beratung. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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