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Auszug - Änderung des § 5a NGO - Förderung der Gleichberechtigung, Gleichstellungsbeauftragte  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 05.07.2005    
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/1587/05 Änderung des § 5a NGO - Förderung der Gleichberechtigung, Gleichstellungsbeauftragte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Holste
Federführend:09 - Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau HOLSTE erläutert ausführlich den Inhalt der Vorlage. Ihres Wissens sei die Initiative zur Änderung des § 5a NGO von den kommunalen Spitzenverbänden ausgegangen. In Niedersachsen seien bisher über 400 Frauenbeauftragte tätig gewesen, davon etwa 190 hauptamtlich. Das werde mit der Gesetzesänderung drastisch zurückgefahren. Einige Kolleginnen seien schon entlassen oder hätten die Tätigkeit auf ehrenamtlicher Basis angeboten bekommen, zum Teil schon bevor das Gesetz in Kraft getreten sei und über Parteigrenzen hinweg mehrheitlich getragen.. Sie gehe davon aus, dass die Zahl der hauptamtlichen Frauenbeauftragten am Ende mehr als halbiert sein werde. Aus ihrer Sicht sei das frauenpolitisch ein deutlicher Rückschlag und werde die bestehenden Strukturen zerschlagen. Die Frauenbeauftragten hätten gerade auch in kleineren Städten mit geringer Infrastruktur eine wesentliche Rolle eingenommen und Angebote für Frauen und Mädchen entwickelt.

 

Ratsvorsitzende THIELBÖRGER spricht für die SPD-Fraktion ihr Bedauern über die Gesetzesänderung aus. Sie äußert die Befürchtung, dass durch die Reduzierung der hauptamtlichen Frauenbeauftragten künftig viele für Frauen wichtige Themen nicht mehr angemessen behandelt würden und das bestehende Netzwerk ausgedünnt werde.

 

Ratsfrau MEINS sieht das ebenso. Der Städtebund und der kommunale Spitzenverband hätten sich aber in diesem Sinne für ihre kleineren Gemeinden ausgesprochen, die sich auf dem Klageweg gegen die Vorschrift gewehrt hätten, Frauenbeauftragte beschäftigen zu müssen, und es nun leider so bestimmt.

 

Ratsfrau LOTZE weist auf den Widerspruch zwischen den Auswirkungen der Gesetzesänderung und den politischen Absichtserklärungen zur Förderung von Frauen und Familien hin und fragt, ob die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise einen Teil der Aufgaben für die kleineren Gemeinden mit übernehmen könnten.

 

Frau HOLSTE bezweifelt dies, besonders wenn die Gleichstellungsbeauftragte nur in Teilzeit tätig sei somit keine zusätzlichen Kapazitäten frei hätte.

 

Ratsfrau VERLINDEN sieht die Gleichstellungsbeauftragten als eine wichtige und notwendige Investition an, da sie langfristig zur Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse beitragen könnten, indem sie sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzten. Das wäre auch für die Gemeinden vorteilhaft.

 

Ratsherr BURGDORFF ergänzt, ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten sei die Gewaltprävention, auch das werde möglicherweise unter der Abschaffung einiger Stellen leiden.

 

Der Ausschuss diskutiert die Problematik.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Gleichstellungsausschuss nimmt Kenntnis.