Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Frau
HOLSTE erläutert
ausführlich den Inhalt der Vorlage. Ihres Wissens sei die Initiative zur
Änderung des § 5a NGO von den kommunalen Spitzenverbänden ausgegangen. In
Niedersachsen seien bisher über 400 Frauenbeauftragte tätig gewesen, davon etwa
190 hauptamtlich. Das werde mit der Gesetzesänderung drastisch zurückgefahren.
Einige Kolleginnen seien schon entlassen oder hätten die Tätigkeit auf
ehrenamtlicher Basis angeboten bekommen, zum Teil schon bevor das Gesetz in
Kraft getreten sei und über Parteigrenzen hinweg mehrheitlich getragen.. Sie
gehe davon aus, dass die Zahl der hauptamtlichen Frauenbeauftragten am Ende
mehr als halbiert sein werde. Aus ihrer Sicht sei das frauenpolitisch ein
deutlicher Rückschlag und werde die bestehenden Strukturen zerschlagen. Die
Frauenbeauftragten hätten gerade auch in kleineren Städten mit geringer
Infrastruktur eine wesentliche Rolle eingenommen und Angebote für Frauen und
Mädchen entwickelt. Ratsvorsitzende
THIELBÖRGER spricht
für die SPD-Fraktion ihr Bedauern über die Gesetzesänderung aus. Sie äußert die
Befürchtung, dass durch die Reduzierung der hauptamtlichen Frauenbeauftragten
künftig viele für Frauen wichtige Themen nicht mehr angemessen behandelt würden
und das bestehende Netzwerk ausgedünnt werde. Ratsfrau
MEINS sieht das
ebenso. Der Städtebund und der kommunale Spitzenverband hätten sich aber in
diesem Sinne für ihre kleineren Gemeinden ausgesprochen, die sich auf dem Klageweg
gegen die Vorschrift gewehrt hätten, Frauenbeauftragte beschäftigen zu müssen,
und es nun leider so bestimmt. Ratsfrau
LOTZE weist auf den
Widerspruch zwischen den Auswirkungen der Gesetzesänderung und den politischen
Absichtserklärungen zur Förderung von Frauen und Familien hin und fragt, ob die
Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise einen Teil der Aufgaben für die
kleineren Gemeinden mit übernehmen könnten. Frau
HOLSTE bezweifelt
dies, besonders wenn die Gleichstellungsbeauftragte nur in Teilzeit tätig sei
somit keine zusätzlichen Kapazitäten frei hätte. Ratsfrau
VERLINDEN sieht die
Gleichstellungsbeauftragten als eine wichtige und notwendige Investition an, da
sie langfristig zur Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse beitragen
könnten, indem sie sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
einsetzten. Das wäre auch für die Gemeinden vorteilhaft. Ratsherr
BURGDORFF ergänzt,
ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten sei die
Gewaltprävention, auch das werde möglicherweise unter der Abschaffung einiger
Stellen leiden. Der
Ausschuss diskutiert die Problematik. Beschluss: Der
Gleichstellungsausschuss nimmt Kenntnis. |
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