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Auszug - Ausgliederung des Regiebetriebes Städtisches Klinikum Lüneburg sowie des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums (AVS) aus dem Vermögen der Stadt Lüneburg in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH): 1. Beschluss des Ausgliederungsvertrages 2. Feststellung und Genehmigung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 aus der Überleitung der Schlussbilanz zum 31.12.2004 3. Bürgschaft für Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.06.2005    
Zeit: 17:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sparkasse Lüneburg, Veranstaltungsraum
Ort: Am Markt 2, Zugang über den Personaleingang An der Münze (zwischen Friseur und Turmbäckerei)
VO/1574/05 Ausgliederung des Regiebetriebes Städtisches Klinikum Lüneburg sowie des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums (AVS) aus dem Vermögen der Stadt Lüneburg in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH):
1. Beschluss des Ausgliederungsvertrages
2. Feststellung und Genehmigung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005
aus der Überleitung der Schlussbilanz zum 31.12.2004
3. Bürgschaft für Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fachbereich 9 - Klinikum - Herr Clavien
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Beschluss

Beschluss:

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Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

1.  Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt die Ausgliederung des Vermögens des Städtischen Klinikums Lüneburg in die "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" gemäß dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf des Ausgliederungsvertrags zum 01.01.2005 sowie des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums zum 01.01.2006.

 

     Gleichzeitig werden die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" angewiesen, den Ausgliederungs-vertrag für das Städtische Klinikum Lüneburg abzuschließen.

 

2.  Die aus der Schlussbilanz zum 31.12.2004 des Städtischen Klinikums Lüneburg überzuleitende Eröffnungsbilanz der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" zum 01.01.2005 wird festgestellt und beschlossen.

 

     Gleichzeitig werden die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" angewiesen, die übergeleitete Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 festzustellen und zu beschließen. 

 

3.  Die Stadt Lüneburg bürgt für die Altersteilzeitrückstellungen gemäß Altersteilzeitgesetz der "Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH" in der jeweils notwendigen Höhe.

 

(9, 92, 93)