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Auszug - Johanna-Stegen-Straße - Ausbauplanung (mündlicher Vortrag)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6.3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.05.2005    
Zeit: 15:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass im Vorfeld eine Eigentümerversammlung durchgeführt wurde. Über das Ergebnis sowie über die Inhalte eines zwischenzeitlich an die Mitglieder des Ausschusses adressierten Schreibens wird vorgetragen. Ebenso werden Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise unterbreitet.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser stellt die beiden Varianten einer Ausbauplanung vor, die sich im Wesentlichen dadurch unterscheiden, dass bei Variante I eine einseitiger, bei Variante II eine beidseitiger Parkstreifen vorgesehen sei.

Ausgangslage ist, dass im Gehwegbereich ein halber Klinker fischgrätig verlegt ist. Im Straßenkörper selbst ist Kopfsteinpflaster verlegt. Sowohl der Schmutzwasserkanal als auch die Straßenoberfläche müssen saniert werden.

Bei der Variante II (beidseitiger Parkstreifen) wird man für die Verbreiterung nur ca. 50 cm in den Grünstreifen hinein gehen müssen. Begegnungsverkehr auf der Straße, die leicht verbreitert werden würde, wäre möglich. Der Böschungsbereich würde unangetastet bleiben.

Bei Variante I (einseitiger Parkstreifen) entspricht die Anzahl der Kfz-Abstellplätze den heutigen Gegebenheiten. Auch Begegnungsverkehr wäre bei dieser Variante möglich. In der derzeitigen Situation ist Begegnungsverkehr nicht möglich.

Bei der Anliegerversammlung war man sich bei der Oberfläche der Straße, anders als beim Ausbau der Straße „Unter der Burg“, einig darüber, dass Asphalt nicht in Betracht kommt. Bei Betonpflaster war man geteilter Meinung. Verständigt hat man sich darauf, es bei Natursteinpflaster zu belassen. Dem Wunsch der Anlieger, den vorhandenen gelben Klinker wieder in den Gehwegbereich zu verlegen, kann wegen der unverhältnismäßig teuren Verlegekosten nicht entsprochen werden. Auch ist ein erforderlicher Nachkauf des Klinkers nicht mehr möglich, da er nicht mehr angeboten wird. Aufgrund der aufgetretenen Verwerfungen und Versackungen muss der Fußweg in Gänze aufgenommen und neu verlegt werden.

Für die an der Straße gelegenen 18 Wohneinheiten würden bei einem einseitigen Parkstreifen 10 Parkplätze entstehen. Für die Abminderung des Parkdruckes spricht sich die Verwaltung für einen beidseitigen Parkstreifen aus. Die Ausbaukosten betragen ca. 123.000 €, wovon von den Anliegern insgesamt ein Betrag von ca. 9.000 € aufzubringen sein wird. Hauptanlieger der Straße ist die Stadt selbst mit dem Turnhallengrundstück.

Bei der Anliegerversammlung bestand Einigkeit darüber, es bei dem Kopfsteinpflaster zu belassen. Dieser Wunsch wird von der Verwaltung ausdrücklich unterstützt, da Kopfsteinpflasterbelag zum Ambiente passt. Der aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten verursachenden Nichtwiedereinbau des Klinkers im Gehwegbereich wurde von den Anliegern zwar nicht für gut geheißen, aber akzeptiert.

Der jetzt eingegangene an die Ausschussmitglieder adressierte Brief stellt inhaltlich den Verlauf der Anliegerversammlung auf den Kopf. Entgegen den Aussagen in diesem Brief, hat sich niemand generell gegen den Ausbau ausgesprochen.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass sich die Frage stellt, was jetzt zu tun ist. Von den 12 Eigentümern, die zur Versammlung eingeladen wurden, sind nur 5 Eigentümer erschienen, wovon wiederum 2 dort nicht wohnen. Das Schreiben wurde von 10 Personen unterschrieben, wovon nur 4 Eigentümer sind.

Bei der Frage, was zu tun ist, ist eine Interessenabwägung unumgänglich. Dem Umstand, dass entsprechend dem heutigen Kfz-Bestand eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen geschaffen werden muss, muss Rechnung getragen werden. Auch Fremdparken durch Turnhallennutzer muss  in dieser Straße möglich sein. Bei 18 Wohneinheiten 20 Stellplätze durch beidseitige Parkstreifen vorzuhalten, entspricht dem absoluten Minimum von 1 Stellplatz pro WE. Vorgeschlagen wird deshalb, für die Straße die Verlegung von Natursteinpflaster auszuschreiben, oder auch Alternativen zuzulassen, um dann unter Kostenaspekten abzuwägen. Das Ergebnis würde dann in einer 2. Anliegerversammlung und anschließend im Ausschuss vorgestellt und beauftragt werden.

Die 2. Möglichkeit wäre, ähnlich wie in Häcklingen/Triftweg, dass die Straße überhaupt nicht angefasst wird. Sie warnt jedoch davor, nur wegen einigen Anliegern und dessen aufzubringenden Anteil von 4.000 € nichts an der Straße zu tun und die Baumaßnahme nicht auszuführen.

Als Kompromiss schlägt sie vor, dass die Eigentümer, wie ausgeführt, noch einmal angeschrieben und die Rückäußerungen abgewartet werden. Wenn aufgrund der Rückäußerungen ein klares Meinungsbild der Eigentümer vorliegt, wird erneut im Ausschuss darüber vorgetragen. Der Ausschuss entscheidet dann darüber, ob und wie gebaut wird oder nicht.

 

Ratsherr Aschenbrenner  interessiert, ob denn keiner der Anlieger Stellplätze auf dem eigenen Grundstück hat.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser erklärt, dass sich in diesem Bereich um eine geschlossenen Bebauung handelt. Nachrecherchiert wurde nicht, aber es ist von nur 2 – 3 Stellplätzen auf den Grundstücken auszugehen.

 

Ratsherr Aschenbrenner  hält den Vorschlag von Stadtbaurätin Gundermann, die Eigentümer noch einmal abzufragen und dann anschließend im Ausschuss zu entscheiden, für gut.

 

Beigeordneter Dörbaum hält es schon für erforderlich, dass sich der Ausschuss mehrheitlich für eine Tendenz der vorgestellten 2 Varianten ausspricht. Aufgrund dieser Tendenz könnte dann nach der Befragung der Eigentümer anschließend im Ausschuss eine Entscheidung getroffen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann gibt zu bedenken, dass sich Mieterinteressen nicht unbedingt mit der Interessenlage der Eigentümer decken.

 

Ratsfrau Lotze berichtet von dem Inhalt eines Telefonats, dass sie mit der Anliegerin Wesselmann, die sie heute angerufen hat. Wunsch Aller bis auf 1 soll sein, den Kopfsteinpflasterbelag zu erhalten, 1 Parksteifen anzulegen und die Straßenbreite so zu belassen. Keiner spricht sich gegen die Erneuerung der Kanalisation aus.

 

Stadtbaurätin Gundermann entnimmt diesen Äußerungen, dass ein Dissens nur noch in der Frage besteht, ob 1 oder 2 Parksteifen angelegt werden.

 

Bürgermeisterin Schellmann hat es nie so empfunden, dass diese Straße für Parkverkehr stark in Anspruch genommen wird. Die Enge der Straße führt dazu, dass in der Straße langsam gefahren wird, was sicherlich auch von den Anliegern als angenehm empfunden wird. Überrascht ist sie vom Ausmaß der Ausbauplanung, die eine, wenn auch geringfügige Verbreiterung der Straße, als auch die Anlegung gleich zweier Parksteifen vorsieht. Nach ihrer Ansicht ist der Ausbau zu luxuriös geplant. Aus ihrer eigenen Anschauung sind für sie die Vorstellungen der Anlieger nachvollziehbar. In Zeiten knapper Kassen hält sie den Ausbau in der vorgestellten Form für nicht angebracht.

 

Beigeordneter Dörbaum erinnert daran, dass sich der Ausschuss tendenziell immer dafür ausgesprochen hat, Natursteinpflaster dort zu erhalten, wo es möglich ist. Nicht Infragegestellt dürfte sein, dass zumindest ein Parksteifen erforderlich ist. Die Frage ist, was ein zweiter zusätzlicher Parkstreifen mehr kostet.

 

Ratsherr Burgdorff kann einen zwingenden Grund, der einen Ausbau der Straße in der dargestellten Form erforderlich macht, nicht erkennen. Auch 2 Parkstreifen sind für ihn nicht erforderlich. Das derzeitige Parkangebot ist ausreichend. Die Neuverlegung des Straßenpflasters im Zusammenhang mit der Kanalerneuerung ist für ihn eine ausreichende Lösung. Bei den Überlegungen ob und wie eine Straße auszubauen sei, können nicht nur immer ökonomische Gesichtpunkt im Vordergrund stehen. Vielmehr müssen auch ästhetische Werte in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Den Eigentümern sollte man den Ausbau nicht aufzwingen.

 

Beigeordneter Löb hält es für wichtig, dass auch der von der Stadt aufzubringende Anteil nicht zu vernachlässigen ist. Er geht davon aus, dass, wenn zukünftig Begegnungsverkehr möglich ist, es auf der Straße lauter wird. Er spricht sich dafür aus, wenn denn die Straße angefasst werden muss, zunächst nur 1 Parksteifen anzulegen. Die Option, in späteren Jahren einen 2. zusätzlichen Parkstreifen anzulegen, wäre dann immer noch gegeben.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass die Priorität, den Kanal und die Straße erneuern zu müssen, steht und der Ausbau damit auch erforderlich ist.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser verdeutlicht, dass für 18 Wohneinheiten jeweils nur 1 Stellplatz zu bemessen nicht mehr der Realität entspricht. Die Prognosen zeigen deutlich auf, dass die Autoverkehre in den kommenden Jahren zunehmen werden. Selbst die Anwohner haben nicht in Frage gestellt, dass die Straße zu bestimmten Zeiten regelmäßig zugeparkt ist.

 

Beigeordneter Dörbaum schlägt vor, dass seitens der Verwaltung zur nächsten Ausschusssitzung ermittelt wird, welche Kostenminimierung eintreten würde, wenn man statt 2 nur 1 Parkstreifen vorsieht.

Gefragt werden sollten auch noch einmal die Eigentümer, was sie konkret wollen. Vorgabe soll dabei sein, Wiederherrichtung des Straßenprofils, Natursteinpflaster im Straßenbereich und den Alternativen 1 oder 2 Parkstreifen. Die Meinungsäußerungen der Eigentümer könnte dann Grundlage für die Entscheidung in der nächsten Ausschusssitzung sein.

 

-                 Konsens dabei ist, dass der Straßenbelag wie bisher in Natursteinpflaster verlegt wird.

-                 Alternativ zu prüfen ist auch kostenmäßig 1 oder 2 Parkstreifen

-                 Erarbeitung der Unterschiede in der Ausbauqualität unter Berücksichtigung des Kostenfaktors.

-                 Prüfung der Frage bei einseitigem Parkstreifen mit oder ohne Begegnungsverkehr.

 

Stadtbaurätin Gundermann hat dem Beratungsverlauf entnommen, dass es nicht nur unter den Eigentümern, sondern auch unter den Ausschussmitgliedern differenzierte Meinungsbilder gibt. Die Verwaltung wird die Prüfaufträge abarbeiten und in der kommenden Ausschusssitzung die Ergebnisse vortragen. Durch diese Verzögerungen wird es aber voraussichtlich dazu kommen, dass Ende des Jahres für diese Maßnahme ein Haushaltsrest gebildet werden muss. Um aufkommenden Begehrlichkeiten bereits im Vorfeld vorzubeugen wird darauf hingewiesen, dass bei einem Nichtausbau der Straße die stadtseitig aufzubringen, im Haushalt 2005 hierzu eingestellten Mittel, keinesfalls für eine andere Baumaßnahme Verwendung finden können, sondern die Mittel in der Kämmerei verbleiben.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt der von Beigeordneten Dörbaum als Ausschussvorsitzenden vorgeschlagenen Vorgehensweise einvernehmlich zu.