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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass im Vorfeld eine Eigentümerversammlung durchgeführt wurde.
Über das Ergebnis sowie über die Inhalte eines zwischenzeitlich an die
Mitglieder des Ausschusses adressierten Schreibens wird vorgetragen. Ebenso
werden Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise unterbreitet. Fachbereichsleiter
Wittmoser stellt
die beiden Varianten einer Ausbauplanung vor, die sich im Wesentlichen dadurch
unterscheiden, dass bei Variante I eine einseitiger, bei Variante II eine
beidseitiger Parkstreifen vorgesehen sei. Ausgangslage
ist, dass im Gehwegbereich ein halber Klinker fischgrätig verlegt ist. Im
Straßenkörper selbst ist Kopfsteinpflaster verlegt. Sowohl der
Schmutzwasserkanal als auch die Straßenoberfläche müssen saniert werden. Bei
der Variante II (beidseitiger Parkstreifen) wird man für die
Verbreiterung nur ca. 50 cm in den Grünstreifen hinein gehen müssen.
Begegnungsverkehr auf der Straße, die leicht verbreitert werden würde, wäre
möglich. Der Böschungsbereich würde unangetastet bleiben. Bei Variante
I (einseitiger Parkstreifen) entspricht die Anzahl der Kfz-Abstellplätze
den heutigen Gegebenheiten. Auch Begegnungsverkehr wäre bei dieser Variante
möglich. In der derzeitigen Situation ist Begegnungsverkehr nicht möglich. Bei der Anliegerversammlung war man sich bei der Oberfläche der Straße, anders als beim Ausbau der Straße „Unter der Burg“, einig darüber, dass Asphalt nicht in Betracht kommt. Bei Betonpflaster war man geteilter Meinung. Verständigt hat man sich darauf, es bei Natursteinpflaster zu belassen. Dem Wunsch der Anlieger, den vorhandenen gelben Klinker wieder in den Gehwegbereich zu verlegen, kann wegen der unverhältnismäßig teuren Verlegekosten nicht entsprochen werden. Auch ist ein erforderlicher Nachkauf des Klinkers nicht mehr möglich, da er nicht mehr angeboten wird. Aufgrund der aufgetretenen Verwerfungen und Versackungen muss der Fußweg in Gänze aufgenommen und neu verlegt werden. Für
die an der Straße gelegenen 18 Wohneinheiten würden bei einem einseitigen
Parkstreifen 10 Parkplätze entstehen. Für die Abminderung des Parkdruckes
spricht sich die Verwaltung für einen beidseitigen Parkstreifen aus. Die
Ausbaukosten betragen ca. 123.000 €, wovon von den Anliegern insgesamt ein
Betrag von ca. 9.000 € aufzubringen sein wird. Hauptanlieger der Straße ist die
Stadt selbst mit dem Turnhallengrundstück. Bei
der Anliegerversammlung bestand Einigkeit darüber, es bei dem Kopfsteinpflaster
zu belassen. Dieser Wunsch wird von der Verwaltung ausdrücklich unterstützt, da
Kopfsteinpflasterbelag zum Ambiente passt. Der aufgrund der unverhältnismäßig
hohen Kosten verursachenden Nichtwiedereinbau des Klinkers im Gehwegbereich
wurde von den Anliegern zwar nicht für gut geheißen, aber akzeptiert. Der
jetzt eingegangene an die Ausschussmitglieder adressierte Brief stellt
inhaltlich den Verlauf der Anliegerversammlung auf den Kopf. Entgegen den
Aussagen in diesem Brief, hat sich niemand generell gegen den Ausbau
ausgesprochen. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass sich die Frage stellt, was jetzt zu tun ist. Von den 12 Eigentümern, die
zur Versammlung eingeladen wurden, sind nur 5 Eigentümer erschienen, wovon
wiederum 2 dort nicht wohnen. Das Schreiben wurde von 10 Personen
unterschrieben, wovon nur 4 Eigentümer sind. Bei
der Frage, was zu tun ist, ist eine Interessenabwägung unumgänglich. Dem
Umstand, dass entsprechend dem heutigen Kfz-Bestand eine ausreichende Anzahl
von Parkplätzen geschaffen werden muss, muss Rechnung getragen werden. Auch
Fremdparken durch Turnhallennutzer muss
in dieser Straße möglich sein. Bei 18 Wohneinheiten 20 Stellplätze durch
beidseitige Parkstreifen vorzuhalten, entspricht dem absoluten Minimum von 1
Stellplatz pro WE. Vorgeschlagen wird deshalb, für die Straße die Verlegung von
Natursteinpflaster auszuschreiben, oder auch Alternativen zuzulassen, um dann
unter Kostenaspekten abzuwägen. Das Ergebnis würde dann in einer 2.
Anliegerversammlung und anschließend im Ausschuss vorgestellt und beauftragt
werden. Die
2. Möglichkeit wäre, ähnlich wie in Häcklingen/Triftweg, dass die Straße
überhaupt nicht angefasst wird. Sie warnt jedoch davor, nur wegen einigen
Anliegern und dessen aufzubringenden Anteil von 4.000 € nichts an der Straße zu
tun und die Baumaßnahme nicht auszuführen. Als
Kompromiss schlägt sie vor, dass die Eigentümer, wie ausgeführt, noch einmal
angeschrieben und die Rückäußerungen abgewartet werden. Wenn aufgrund der
Rückäußerungen ein klares Meinungsbild der Eigentümer vorliegt, wird erneut im
Ausschuss darüber vorgetragen. Der Ausschuss entscheidet dann darüber, ob und
wie gebaut wird oder nicht. Ratsherr
Aschenbrenner interessiert, ob denn keiner der Anlieger
Stellplätze auf dem eigenen Grundstück hat. Fachbereichsleiter
Wittmoser erklärt,
dass sich in diesem Bereich um eine geschlossenen Bebauung handelt. Nachrecherchiert
wurde nicht, aber es ist von nur 2 – 3 Stellplätzen auf den Grundstücken
auszugehen. Ratsherr
Aschenbrenner hält den Vorschlag von Stadtbaurätin
Gundermann, die Eigentümer noch einmal abzufragen und dann anschließend im
Ausschuss zu entscheiden, für gut. Beigeordneter
Dörbaum hält es
schon für erforderlich, dass sich der Ausschuss mehrheitlich für eine Tendenz
der vorgestellten 2 Varianten ausspricht. Aufgrund dieser Tendenz könnte dann
nach der Befragung der Eigentümer anschließend im Ausschuss eine Entscheidung
getroffen werden. Stadtbaurätin
Gundermann gibt zu
bedenken, dass sich Mieterinteressen nicht unbedingt mit der Interessenlage der
Eigentümer decken. Ratsfrau
Lotze berichtet von
dem Inhalt eines Telefonats, dass sie mit der Anliegerin Wesselmann, die sie
heute angerufen hat. Wunsch Aller bis auf 1 soll sein, den
Kopfsteinpflasterbelag zu erhalten, 1 Parksteifen anzulegen und die
Straßenbreite so zu belassen. Keiner spricht sich gegen die Erneuerung der
Kanalisation aus. Stadtbaurätin
Gundermann entnimmt
diesen Äußerungen, dass ein Dissens nur noch in der Frage besteht, ob 1 oder 2
Parksteifen angelegt werden. Bürgermeisterin
Schellmann hat es
nie so empfunden, dass diese Straße für Parkverkehr stark in Anspruch genommen
wird. Die Enge der Straße führt dazu, dass in der Straße langsam gefahren wird,
was sicherlich auch von den Anliegern als angenehm empfunden wird. Überrascht
ist sie vom Ausmaß der Ausbauplanung, die eine, wenn auch geringfügige
Verbreiterung der Straße, als auch die Anlegung gleich zweier Parksteifen
vorsieht. Nach ihrer Ansicht ist der Ausbau zu luxuriös geplant. Aus ihrer
eigenen Anschauung sind für sie die Vorstellungen der Anlieger nachvollziehbar.
In Zeiten knapper Kassen hält sie den Ausbau in der vorgestellten Form für
nicht angebracht. Beigeordneter
Dörbaum erinnert
daran, dass sich der Ausschuss tendenziell immer dafür ausgesprochen hat,
Natursteinpflaster dort zu erhalten, wo es möglich ist. Nicht Infragegestellt
dürfte sein, dass zumindest ein Parksteifen erforderlich ist. Die Frage ist,
was ein zweiter zusätzlicher Parkstreifen mehr kostet. Ratsherr
Burgdorff kann
einen zwingenden Grund, der einen Ausbau der Straße in der dargestellten Form
erforderlich macht, nicht erkennen. Auch 2 Parkstreifen sind für ihn nicht
erforderlich. Das derzeitige Parkangebot ist ausreichend. Die Neuverlegung des
Straßenpflasters im Zusammenhang mit der Kanalerneuerung ist für ihn eine
ausreichende Lösung. Bei den Überlegungen ob und wie eine Straße auszubauen
sei, können nicht nur immer ökonomische Gesichtpunkt im Vordergrund stehen.
Vielmehr müssen auch ästhetische Werte in den Entscheidungsprozess einbezogen
werden. Den Eigentümern sollte man den Ausbau nicht aufzwingen. Beigeordneter
Löb hält es für
wichtig, dass auch der von der Stadt aufzubringende Anteil nicht zu
vernachlässigen ist. Er geht davon aus, dass, wenn zukünftig Begegnungsverkehr
möglich ist, es auf der Straße lauter wird. Er spricht sich dafür aus, wenn
denn die Straße angefasst werden muss, zunächst nur 1 Parksteifen anzulegen.
Die Option, in späteren Jahren einen 2. zusätzlichen Parkstreifen anzulegen,
wäre dann immer noch gegeben. Beigeordneter
Dörbaum geht davon
aus, dass die Priorität, den Kanal und die Straße erneuern zu müssen, steht und
der Ausbau damit auch erforderlich ist. Fachbereichsleiter
Wittmoser
verdeutlicht, dass für 18 Wohneinheiten jeweils nur 1 Stellplatz zu bemessen
nicht mehr der Realität entspricht. Die Prognosen zeigen deutlich auf, dass die
Autoverkehre in den kommenden Jahren zunehmen werden. Selbst die Anwohner haben
nicht in Frage gestellt, dass die Straße zu bestimmten Zeiten regelmäßig
zugeparkt ist. Beigeordneter
Dörbaum schlägt
vor, dass seitens der Verwaltung zur nächsten Ausschusssitzung ermittelt wird,
welche Kostenminimierung eintreten würde, wenn man statt 2 nur 1 Parkstreifen
vorsieht. Gefragt
werden sollten auch noch einmal die Eigentümer, was sie konkret wollen. Vorgabe
soll dabei sein, Wiederherrichtung des Straßenprofils, Natursteinpflaster im
Straßenbereich und den Alternativen 1 oder 2 Parkstreifen. Die
Meinungsäußerungen der Eigentümer könnte dann Grundlage für die Entscheidung in
der nächsten Ausschusssitzung sein. -
Konsens
dabei ist, dass der Straßenbelag wie bisher in Natursteinpflaster verlegt wird.
-
Alternativ
zu prüfen ist auch kostenmäßig 1 oder 2 Parkstreifen -
Erarbeitung
der Unterschiede in der Ausbauqualität unter Berücksichtigung des
Kostenfaktors. -
Prüfung
der Frage bei einseitigem Parkstreifen mit oder ohne Begegnungsverkehr. Stadtbaurätin
Gundermann hat dem
Beratungsverlauf entnommen, dass es nicht nur unter den Eigentümern, sondern
auch unter den Ausschussmitgliedern differenzierte Meinungsbilder gibt. Die
Verwaltung wird die Prüfaufträge abarbeiten und in der kommenden
Ausschusssitzung die Ergebnisse vortragen. Durch diese Verzögerungen wird es
aber voraussichtlich dazu kommen, dass Ende des Jahres für diese Maßnahme ein
Haushaltsrest gebildet werden muss. Um aufkommenden Begehrlichkeiten bereits im
Vorfeld vorzubeugen wird darauf hingewiesen, dass bei einem Nichtausbau der
Straße die stadtseitig aufzubringen, im Haushalt 2005 hierzu eingestellten
Mittel, keinesfalls für eine andere Baumaßnahme Verwendung finden können,
sondern die Mittel in der Kämmerei verbleiben. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt der von Beigeordneten Dörbaum als Ausschussvorsitzenden vorgeschlagenen Vorgehensweise einvernehmlich zu. |
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