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Auszug - Luftmessstation in die Innenstadt verlegen (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.04.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.05.2005    
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1508/05 Luftmessstation in die Innenstadt verlegen (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.04.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag wird gemeinsam mit der Anfrage „Grenzwert für Feinstaub“ (TOP 6

 

Der Antrag wird gemeinsam mit der Anfrage „Grenzwert für Feinstaub“ (TOP 6.5) beraten.

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS beantwortet zunächst die Anfrage und geht kurz auf den Antrag ein. Die Antwort liegt der Niederschrift als Anlage bei.

 

Ratsfrau VERLINDEN dankt für die umfangreichen Informationen und freut sich, dass die Verwaltung den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen inhaltlich unterstützt. Die Menschen hätten ein Recht auf saubere Luft. Nach Information des Bundesministeriums würden besonders Kinder durch den Feinstaub belastet. Um feststellen zu können, wie hoch die Luftbelastungen dort seien, wo sich die meisten Menschen aufhielten, seien eigentlich auch dort Messstationen vonnöten. Das Verkehrsaufkommen in den Städten steige allgemein weiterhin an, deshalb sollte der Rat mit diesem Antrag zumindest ein deutliches Signal nach Hannover senden, dass etwas getan werden müsse. Lüneburg habe einmal den Titel „Heilbad“ geführt und es wäre schön, wenn man zukünftig wieder dahin käme, mit der guten Luftqualität in Lüneburg werben zu können.

 

Ratsfrau LOTZE appelliert an die Landtagsabgeordneten, im Umweltministerium in Hannover darauf hinzuwirken, dass in Lüneburg eine weitere Messstation installiert wird, die an einem besonders belasteten Punkt aufgestellt werden sollte. Es gehe hier um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die eine solche Investition in einer Stadt der Größenordnung Lüneburgs rechtfertige. Das Thema sollte detailliert im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz beraten werden.

 

Beigeordneter DR. SCHARF ist auch der Meinung, dass eine zweite Messstation in der Innenstadt sinnvoll und berechtigt wäre. Das Bewusstsein der Menschen für diese Belastungen sei inzwischen geschärft und es sollte ihnen die Möglichkeit gegeben werden, sich über die tatsächlichen Werte informieren zu können. Vor dem Hintergrund der Diskussion um mögliche Autobahntrassen durch innerstädtische Gebiete erscheine ihm die Debatte allerdings wie Schattenboxen, denn das würde eine enorme Erhöhung der Feinstaubbelastung für Lüneburg bedeuten. Er betone daher nochmals ausdrücklich, dass er sich eine innerstädtische Führung der Autobahntrasse nicht vorstellen könne.

 

Ratsherr REINECKE macht deutlich, auch seiner Fraktion liege die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger am Herzen. Er habe die CDU-Fraktion allerdings bisher als Befürworter der A 39 gesehen, insofern erstaune ihn der Wortbeitrag seines Vorredners schon sehr. Man wolle die Autobahn scheinbar nur dann, wenn man selbst nicht von ihren Belastungen betroffen sei. Die sollten dann offensichtlich anderen zugemutet werden. Es gebe in der Bundesrepublik sicherlich noch stärker mit Feinstaub belastete Orte, die eine Messstation nötiger bräuchten. Es stelle sich auch die Frage, was geschehen solle, wenn die Belastungen den Grenzwert überschreiten würden. Wichtiger sei, die Bürger weiter für das Thema zu sensibilisieren, damit sie selbst einen Beitrag zum Rückgang der Feinstaubbelastung leisten könnten. Hier seien insbesondere auch die Raucher angesprochen und die Verbraucher überregionaler Produkte. Es sei daher nicht unbedingt sinnvoll, die Einrichtung einer weiteren Luftmessstation zu verlangen, für die das Land die finanziellen Mittel zur Zeit nicht erübrigen könne.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN weist darauf hin, dass sogar in einigen Luftkurorten an der Nordsee die Grenzwerte besonders häufig überschritten würden. Man habe zudem beobachtet, dass Autos in Tempo 30 Zonen offenbar mehr Feinstaub erzeugten, als bei höheren Geschwindigkeiten, da die Feinstaubfilter bei höheren Betriebstemperaturen scheinbar besser arbeiteten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, es sei nicht sinnvoll, die Problematik zu sehr aufzubauschen. Man müsse sich einmal vor Augen führen, dass der Rauch einer Zigarette die gleiche Menge an Feinstaub erzeuge, wie ein Dieselmotor in 100 Minuten. Man könne nicht alles verbieten, was Feinstaub erzeuge, dieser entstehe zum Teil auch von selbst in der Natur, wie sich in den Luftkurorten an der See zeige. Es gebe dafür zur Zeit keine umfassende Lösung, man müsse langfristig nach praktikablen Lösungen suchen. Über eine innerstädtische Autobahntrasse brauche man hier gar nicht diskutieren, es gebe auch so bereits enorm verkehrsbelastete Bereiche in der Stadt. Die Verkehrsberuhigung der Innenstadt habe sich in jedem Fall als richtige Entscheidung erwiesen, denn die Vermeidung von Verkehr reduziere die Feinstaubbelastung.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen, da seine Verwirklichung eine fachliche und sachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antwort Feinstaub (33 KB) PDF-Dokument (23 KB)